# taz.de -- Initiative von Schleswig-Holstein: Kein Kind in Abschiebehaft
       
       > Schleswig-Holstein hat eine Bundesratsinitiative gestartet, um
       > Abschiebehaft für Kinder zu verbieten. Dem Vorschlag werden kaum Chancen
       > eingeräumt.
       
 (IMG) Bild: Sollen Kinder nicht von innen erleben müssen: Abschiebungshafteinrichtung, hier die in Pforzheim
       
       Neumünster taz | „Minderjährige dürfen nicht in Abschiebehaft kommen“: Am
       Donnerstag entscheidet der Bundesrat, ob dieser Satz in das
       Aufenthaltsgesetz aufgenommen wird. Der Antrag dafür stammt aus
       Schleswig-Holstein. Die Jamaika-Regierung hat ihn lange diskutiert, aber
       Expert*innen räumen ihm kaum Chancen ein. Denn damit wäre Abschiebehaft
       für Familien grundsätzlich nicht mehr möglich.
       
       Wie es aussehen kann, wenn eine Familie im Knast landet, hat der
       Rechtsanwalt Peter Fahlbusch auf der Homepage der Hilfsorganisation Pro
       Asyl beschrieben. Eine Mutter mit vier Kindern, das jüngste drei Jahre alt,
       war in Transithaft am Flughafen Frankfurt/Main gelandet. „Sieben
       Bundespolizisten führten sie der Haftrichterin vor“, schilderte der Anwalt.
       „Die Richterin hat auch den Kindern die Haftanträge verkündet, danach
       wurden sie allen Ernstes belehrt und befragt. Das dreijährige Kind sagte
       dazu nur:,Mama’.“
       
       Abschiebehaft ist schwierig für einen Rechtsstaat. Wer dort untergebracht
       wird, hat kein Verbrechen begangen. Es besteht nur der Verdacht, dass in
       Zukunft eine rechtswidrige Tat geschehen könnte, nämlich eine Flucht, um
       einer Abschiebung zu entgehen. Besonders kritisch wird es, wenn
       Minderjährige betroffen sind. Sie hinter Gitter zu bringen, widerspreche
       der UN-Kinderrechtskonvention, sagt Martin Link, Geschäftsführer des
       Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein: „Eine Inhaftierung von Minderjährigen
       ist unverhältnismäßig.“
       
       Die Landesflüchtlingsräte, Pro Asyl und weitere Hilfsorganisationen
       unterstützen daher die Initiative aus Schleswig-Holstein – trotz eines
       Schönheitsfehlers: Kinder und Familien an Flughäfen festzusetzen, sei
       weiter möglich, auch wenn der Antrag durchkäme. Die Organisationen wünschen
       sich daher eine noch weitergehende Lösung, die jede Haft von Kindern und
       Jugendlichen verbietet, seien sie allein unterwegs oder mit ihren Eltern.
       
       Der jetzige Antrag aus Kiel hat eine Vorgeschichte, sowohl auf Bundes- als
       auch auf Landesebene. So befasste sich der Bundesrat 2019 mit dem
       „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, mit dem das CSU-geführte Innenministerium
       mehrere Fragen rund um Abschiebungen regelte. Schon damals gab es im
       Bundesrat Kritik, weil das Gesetz die Belange von Kindern und Familien zu
       wenig im Blick habe.
       
       Auch im Kieler Landtag diskutierten die Fraktionen mehrfach über die
       Abschiebung – mit gegenseitigen Vorwürfen, vor allem zwischen Grünen und
       SPD. Beide hatten als Koalitionspartner die Abschiebehaft in Rendsburg
       geschlossen. Die Jamaika-Regierung einigte sich auf einen Neubau in
       Glückstadt, der nun kurz vor der Eröffnung steht. Denn zurzeit werden
       Geflüchtete, für die Abschiebehaft angeordnet ist, in andere Bundesländer
       gebracht. Wenn die Haft schon sein müsse, dann lieber in der eigenen
       Verantwortung, entschied Jamaika: „Wir wollen und werden den Vollzug im
       Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten menschenwürdig gestalten“, sagte
       die CDU-Innenexpertin Barbara Ostmeier bei der Landtagsdebatte 2019.
       
       Doch Kinder im Knast? „Es gibt hier offenbar eine breite Mehrheit von
       Abgeordneten, die der Auffassung sind, dass Minderjährige nicht in Haft
       gehören“, sagte Serpil Midyatli (SPD) damals in der Debatte und forderte
       eine Bundesratsinitiative. Die Jamaika-Koalitionäre warfen ihr
       daraufhin„Scheinheiligkeit“ vor. So verwies Aminata Touré,
       Grünen-Sprecherin für Migration und Flucht, auf einen Erlass auf
       Landesebene, der den Ausländerbehörden des Landes quasi verbietet, Kinder
       in Haft zu nehmen. Das Problem ist nur: Für einen Teil der Geflüchteten ist
       der Bund zuständig, und wenn Bundesbehörden eine Haft anordnen, kann ein
       einzelnes Land nichts dagegen tun.
       
       So sprach sich auch Jamaika für eine Bundesratsinitiative aus, wollte
       allerdings vorher eine Abfrage in den anderen Bundesländern. „Das hat eine
       Weile gedauert, und es gab weitere interne Beratungen“, erklärt Touré auf
       taz-Anfrage, warum die Koalition zwei Jahre brauchte, bis der Bundesrat
       sich mit dem Thema befasst. Die Abfrage in den Ländern habe ergeben, dass
       kaum Minderjährige in einer Abschiebehaft landen. „Dennoch ist es wichtig,
       dass wir die Debatte führen“, sagt Touré. „Alle Länder betonen, sie wollten
       die Kinderrechtskonvention einhalten, also könnten sie das Verbot der Haft
       auch beschließen.“ Denn es gebe Alternativen: So sei eine Unterbringung in
       Räumen ohne Gefängnischarakter möglich.
       
       ## Die FDP tut sich schwer
       
       Unter den Koalitionspartnern tut sich die FDP generell am schwersten mit
       dem Thema: Vor Kurzem hatte die Bundestagsfraktion der Liberalen mehr
       Abschiebehaftplätze gefordert. Der Innen- und Rechtsexperte der FDP im
       Kieler Landtag, Jan Marcus Rossa, betont auf Anfrage: „Die Freien
       Demokraten in Schleswig-Holstein treten dafür ein, dass Kinder und
       Jugendliche grundsätzlich nicht in Abschiebehaft kommen.“ Die Abfrage im
       Bund habe keine Klarheit gebracht, daher sei „im Rahmen des
       Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob überhaupt ein Bedarf für eine
       gesetzliche Regelung zur Inhaftierung Minderjähriger besteht“.
       
       Die oppositionelle SPD sieht die Initiative mit gemischten Gefühlen:
       „Natürlich unterstütze ich, dass Minderjährige nicht in Abschiebehaft
       genommen werden sollen“, sagt Serpil Midyatli. „Aber einerseits die
       Abschaffung der Abschiebehaftanstalt für Kinder zu fordern und andererseits
       eine neue Haftanstalt zu bauen, ist ein Widerspruch.“
       
       Sehr wahrscheinlich kommt die Initiative aus Kiel im Bundesrat nicht durch,
       das vermutet Stefan Schmidt, der Flüchtlingsbeauftragte der
       Landesregierung. Aber auch er findet den Vorstoß wichtig: „Das kann die
       öffentliche Diskussion über das Inhaftieren von Minderjährigen und Familien
       mit Kindern sowie anderen vulnerablen Personen voranbringen.“ Er hoffe,
       dass sich „aus dieser Initiative eine Aussage über das künftige
       Verwaltungshandeln ableiten lässt und Schleswig- Holstein keine
       Minderjährigen in der Abschiebehaftanstalt in Glückstadt inhaftieren wird“.
       
       27 May 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geißlinger
       
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