# taz.de -- Linken-Abgeordnete über trans Rechte: „Hürdenläufe sind nicht zumutbar“
       
       > Trans Personen sollen Anspruch auf bestimmte Leistungen bekommen, sagt
       > die Linke Doris Achelwilm. Etwa, um Perücken oder Operationen finanzieren
       > zu können.
       
 (IMG) Bild: Doris Achelwilm
       
       taz: Frau Achelwilm, Sie fordern und beantragen im Bundestag, dass die
       Krankenkassen die Bedarfe von trans Personen anerkennen. Was genau heißt
       das? 
       
       Doris Achelwilm: Trans Personen müssen die nötigen und von ihnen
       [1][gewünschten Behandlungen] vornehmen können, sofern sie ein Rezept und
       die Überweisung dafür haben. Derzeit läuft es über den Umweg von Anträgen,
       die die Krankenkassen prüfen. Manche werden bewilligt, zu viele aber
       abgelehnt.
       
       Um welche Anträge geht es dabei? 
       
       Die trans Gesundheitsversorgung umfasst Hormonersatztherapie, Hilfsmittel
       wie Perücken und Kompressionswesten, Logopädie, dauerhafte Haarentfernung
       sowie chirurgische Eingriffe im Brust- und Genitalbereich. Hormonbehandlung
       und Logopädie gehen per Rezept. Für alles andere muss die Kassenleistung
       individuell beantragt werden. Das kann von den Krankenkassen bewilligt
       werden, muss aber nicht, solange es keinen gesetzlichen Leistungsanspruch
       gibt.
       
       Den fordern Sie aber? 
       
       Ja. Wir wollen, dass diese Gesundheitsleistungen gesetzlich garantiert
       sind, sofern sie auf Wunsch und nach Rücksprache verordnet wurden. Wenn
       eine Person mit ihrer Geschlechtsidentität und ihrem Körper nicht
       selbstbestimmt umgehen darf, und wenn sie nicht bewilligt bekommt, was sie
       braucht, um sich okay fühlen zu können, macht genau das nachweislich krank.
       Die ewigen Hürdenläufe sind nicht länger zumutbar. Auch die Vorgabe von
       Psychotherapien als Ersatz der eigentlich gefragten Leistungen vonseiten
       der Kassen muss beendet werden.
       
       Was genau passiert da? 
       
       Aktuell verpflichten die Kassen trans Personen vor Bewilligung einer
       geschlechtsangleichenden Maßnahme zu zwölf Sitzungen à 50 Minuten
       psychotherapeutischer Art. Dieser hoffnungslos veraltete, fachlich
       unseriöse Ansatz darf nicht mehr praktiziert werden. Psychotherapien müssen
       berufsrechtlich sowieso auf eigenen Willen erfolgen, nicht fremdbestimmt.
       Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert dieses Vorgehen der Kassen
       deutlich. Es darf auch nicht darum gehen, hier Kosten für medizinische
       Maßnahmen zu sparen.
       
       Ist Psychotherapie nicht selbst ganz schön teuer? 
       
       Wir brauchen jeden Therapieplatz [2][für Menschen mit psychischen
       Erkrankungen, die eine Therapie wollen.] Aber nicht für unnötige,
       unwirksame Zwangstherapien.
       
       Soll es keine psychologische Beratung mehr geben? 
       
       Doch, wer sie möchte, kann sie in Anspruch nehmen. Aber so, wie das
       momentan läuft, ist das vielfach Schikane für die Betroffenen. Wir fordern
       deshalb, das Antragsverfahren durch die direkte Abrechnung medizinischer
       Behandlungen mit den Kassen zu ersetzen.
       
       Ist dafür eine Gesetzesänderung nötig? 
       
       Theoretisch können die Kassen selbst ihre Vorgaben schon jetzt deutlich
       verbessern, das ist ja auch eine Frage von Richtlinien und genutzten
       Spielräumen. Aber um die ablehnende und verzögernde Praxis der Kassen
       stabil zu ändern, muss letztlich der Gesetzgeber ran.
       
       Anfang 2022 ersetzt die Weltgesundheitsorganisation die Diagnose
       „psychische Identitätsstörung“ bei trans Personen zugunsten einer
       „Geschlechtsinkongruenz“ in der internationalen Klassifikation von
       Krankheiten und Gesundheitsproblemen. Welche Auswirkungen hat das auf die
       deutschen Regelungen? 
       
       Nötig ist jetzt, gesetzlich zu verankern und klarzustellen, dass es
       international anerkannte neue Standards und Fortschritte gibt. Trans
       Personen dürfen nicht länger pathologisiert werden, jetzt muss es darum
       gehen, geschlechtliche Selbstbestimmung anzuerkennen und dafür die
       bisherigen Barrieren im Gesundheitssystem abzubauen.
       
       Was bedeutet die bisherige Praxis für trans Personen? 
       
       Sie müssen sich rechtfertigen, bemustern lassen, dauernd Auflagen erfüllen,
       Druck und Willkür aushalten. Mit Widersprüchen stehen sie oft allein da.
       Nicht zuletzt hängt es vom sozialen Status ab, ob sie sich die nicht
       bewilligten Leistungen selbst finanzieren können oder nicht, wie sie ihre
       Geschlechtsinkongruenz behandeln können oder ertragen müssen. Aber
       Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht, auch auf materieller Ebene,
       wenn sie Geld kostet. Sie muss für alle zugänglich sein.
       
       18 May 2021
       
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