# taz.de -- Neue Regeln für Beamt:innen: Kein Tattoo, kein Kopftuch
       
       > Für Beamt:innen gelten bald neue Regeln zum Erscheinungsbild. Obwohl
       > diese in die Grundrechte eingreifen, wurden sie ohne Debatte beschlossen.
       
 (IMG) Bild: Das sieht interessant aus, aber um Richter zu werden, müsste alles weg
       
       Freiburg taz | Für Beamt:innen gelten bald neue Regeln zum äußeren
       Erscheinungsbild. Auffällige Tattoos und Piercings sind künftig
       ausdrücklich verboten. Das Gesetz, das von Bundestag und Bundesrat
       geräuschlos beschlossen wurde, soll auch neue Kopftuchverbote
       rechtfertigen.
       
       Das „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten“
       greift deutlich in die Grundrechte von 1,7 Millionen Beamt:innen in
       Deutschland ein. Dennoch wurde es im Bundestag ohne jede Debatte
       beschlossen. Weder bei der ersten Lesung am 4. März noch beim endgültigen
       Beschluss am 22. April gab es einen einzigen Redebeitrag. Am Freitag
       stimmte nun auch der Bundesrat zu, wieder ohne Diskussion.
       
       Auslöser für das Gesetz war der [1][Fall eines rechtsextremen Polizisten
       aus Berlin]. Dessen Nazi-Tattoos führten zwar dazu, dass er wegen fehlender
       Verfassungstreue aus dem Dienst entfernt werden konnte. Das
       Bundesverwaltungsgericht merkte jedoch 2017 an, dass eine gesetzliche
       Grundlage für das Verbot auffälliger Tätowierungen fehlt.
       Verwaltungsinterne Erlasse seien nicht ausreichend.
       
       Diese Lücke haben Bundestag und Bundesrat nun geschlossen. Danach müssen
       Beamt:innen „hinsichtlich ihres Erscheinungsbildes Rücksicht auf das
       ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen“ nehmen. So können Tätowierungen,
       Schmuck und Symbole „im sichtbaren Bereich“ verboten werden. Auch die „Art
       der Haar- und Barttracht“ darf eingeschränkt werden. Entscheidendes
       Kriterium ist, dass die Erscheinungsmerkmale „durch ihre über das übliche
       Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die
       amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu
       drängen“. Diese vage Vorgabe wird im Einzelfall wohl noch für viel Streit
       sorgen.
       
       ## Sichtbarkeit bemisst sich nach Sommeruniform
       
       In der Begründung des Gesetzes heißt es, dass die Vorgaben auch für
       Fingernägel, Kosmetik, Ohrtunnel, Brandings und Dermal Implants gelten.
       Wann ein Körperschmuck „sichtbar“ ist, bemisst sich nach der Sommeruniform
       der Polizist:innen, zu der ein kurzärmeliges Hemd gehört. Danach sind
       Tattoos am Rücken oder Oberarm kein Problem. Aber bei Körperschmuck am
       Unterarm, an Händen, Hals und Kopf kann es Probleme geben.
       
       Die neue Vorschrift im Bundesbeamtengesetz gilt für die 185.000
       Bundesbeamt:innen in Ministerien und Bundesbehörden, zum Beispiel beim
       Bundeskartellamt. Ein weiterer Paragraf im Beamtenstatusgesetz erfasst auch
       die Beamt:innen in den Bundesländern (1,3 Millionen) und den Kommunen
       (187.000). Teilweise können Bundesministerien und Länder noch Einzelheiten
       regeln.
       
       ## Brisant ist das Thema Religion
       
       Besonders brisant sind Regelungen des Erscheinungsbildes, wenn es um
       „religiös- und weltanschaulich konnotierte Merkmale“ geht, wie das
       muslimische Kopftuch, das christliche Kreuz oder die jüdische Kippa. Diese
       sollen nur dann untersagt werden, „wenn sie objektiv geeignet sind, das
       Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu
       beeinträchtigen.“
       
       Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind
       [2][generelle Kopftuchverbote bei Lehrerinnen] und [3][Erzieherinnen]
       unzulässig. [4][Bei Richterinnen hält Karlsruhe sie aber für möglich], wenn
       auch nicht zwingend notwendig. Für Polizei- und andere Beamt:innen gibt
       es noch keine Urteile.
       
       ## Gesetzliche Ermächtigung für Kopftuchverbote
       
       Die Gesetzesänderung schafft hier nun zumindest eine gesetzliche
       Ermächtigung für Kopftuchverbote, die in den meisten Bundesländern bisher
       nicht bestand. Dagegen sind Gesichtsverhüllungen wie Burkas bereits seit
       2017 in beiden Gesetzen verboten.
       
       Ein dritter Komplex betrifft die Rechte von Soldat:innen. Auch hier [5][gab
       ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts den Anlass]. 2019 klagte ein
       Soldat, der sich als Gothic-Fan die Haare lang wachsen lassen wollte, gegen
       den Haar- und Bart-Erlass der Bundeswehr. Er sah sich diskriminiert, weil
       Soldatinnen durchaus lange Haare haben dürfen. Das Leipziger Gericht
       forderte auch hier eine gesetzliche Regelung.
       
       Nun gibt es also eine ausdrückliche Regelung im Soldatengesetz. Sie
       entspricht weitgehend den Vorgaben für Beamt:innen, weist aber eine
       ausdrückliche Sonderregelung zur Ungleichbehandlung von Männern und Frauen
       auf: „Soweit Frauen in den Streitkräften unterrepräsentiert sind, können
       die Vorgaben zum Erscheinungsbild von Soldatinnnen, insbesondere zur
       Haartracht und zum Tragen von Schmuck, als eine zulässige Maßnahme zur
       Förderung von Frauen in der Bundeswehr von den Vorgaben für Soldaten
       abweichend geregelt werden.“
       
       ## Petition für „gesellschaftliche Vielfalt“
       
       Das Gesetz wurde im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD
       beschlossen. Die Linke stimmte dagegen, FDP und Grüne enthielten sich.
       
       Kurz vor der Beschlussfassung im Bundesrat bekam das Projekt dann doch noch
       öffentliche Aufmerksamkeit. Die Frankfurter Jurastudentin Rabia Küçüksahin
       startete [6][eine Petition gegen drohende Kopftuchverbote] und für
       „gesellschaftliche Vielfalt“ im öffentlichen Dienst. Sie erhielt binnen
       weniger Tage 164.000 Unterschriften.
       
       Im Bundesrat griff dies nur der Thüringer Kultusminister Benjamin-Immanuel
       Hoff (Linke) auf: „Ich kann nicht über Diversität reden und gleichzeitig
       sagen, dass bestimmte religiöse Symbole nicht möglich sind.“ Kein anderes
       Bundesland reagierte auf seinen Einwand. Das Gesetz tritt nach der
       Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
       
       9 May 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Urteil-zu-entlassenem-Berliner-Beamten/!5464268
 (DIR) [2] /Entscheidung-Bundesverfassungsgericht/!5016887
 (DIR) [3] /!5357933/
 (DIR) [4] /Religioese-Symbole-in-der-Justiz/!5664209
 (DIR) [5] /Beschluss-des-Bundesverwaltungsgerichts/!5569840
 (DIR) [6] https://www.change.org/p/bundesweites-kopftuchverbot-stoppen
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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