# taz.de -- Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Ende des Konsensnebels
> Die Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Normalität macht sichtbar, wer
> für die Pandemiebekämpfung eigentlich zuständig ist: die Bundesregierung.
(IMG) Bild: Hier muss in Zukunft wieder mehr Verantwortung getragen werden: Bundeskanzleramt in Berlin
Die geplante Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist eine
begrüßenswerte Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Normalität. Bisher hat
sich die Bundesregierung aus der Verantwortung gestohlen. Das
Infektionsschutzgesetz delegierte die Entscheidungen durch
Verordnungsermächtigung auf die Landesregierungen. Der Inhalt der
Corona-Verordnungen der Länder wurde zugleich durch informelle [1][Treffen
der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin] koordiniert.
Auf diese Weise trugen für die getroffenen Maßnahmen letztlich weder die
Länder noch der Bund die Verantwortung. Die Verantwortung verschwand
vielmehr im Konsensnebel eines rechtlich nicht existierenden Gremiums. Der
Bund besitzt aber nach dem Grundgesetz durchaus die Kompetenz, selbst durch
Gesetz alle pandemiebezogenen Entscheidungen wie beispielsweise
Kontaktverbote, Ausgangssperren und Schulschließungen zu treffen. Ein
derartiges Gesetz bedarf rechtlich nicht einmal der Zustimmung des
Bundesrats.
Sind diese Entscheidungen einmal gesetzlich getroffen, haben die
Länderverwaltungen diese zu beachten und zu vollziehen, wie das auch in
vielen anderen Bereichen selbstverständlich ist. Die Länder werden über den
Bundesrat im vom Grundgesetz vorgesehenen – bescheidenen – Umfang eines
Einspruchsrechts beteiligt. Wird es genutzt, kann das Inkrafttreten des
Gesetzes allenfalls verzögert werden.
Damit endet die unhaltbare Situation, dass über informelle Konsensrunden
jedem Ministerpräsidenten faktisch ein Vetorecht über die gesamte
Pandemiepolitik zukam und man sich nur noch auf den kleinsten gemeinsamen
Nenner einigte, [2][um diesen später in jedem Land auch noch
unterschiedlich zu interpretieren]. Die Rückkehr zur verfassungsrechtlichen
Normalität kann nicht garantieren, [3][dass die Bundesrepublik bestmöglich
durch die Pandemie geführt wird]. Sie macht aber sichtbar, wo die zentrale
Verantwortung für die Pandemiebekämpfung liegt: bei der Bundesregierung und
ihrer Parlamentsmehrheit.
13 Apr 2021
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## AUTOREN
(DIR) Christoph Schönberger
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