# taz.de -- Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Ende des Konsensnebels
       
       > Die Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Normalität macht sichtbar, wer
       > für die Pandemiebekämpfung eigentlich zuständig ist: die Bundesregierung.
       
 (IMG) Bild: Hier muss in Zukunft wieder mehr Verantwortung getragen werden: Bundeskanzleramt in Berlin
       
       Die geplante Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist eine
       begrüßenswerte Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Normalität. Bisher hat
       sich die Bundesregierung aus der Verantwortung gestohlen. Das
       Infektionsschutzgesetz delegierte die Entscheidungen durch
       Verordnungsermächtigung auf die Landesregierungen. Der Inhalt der
       Corona-Verordnungen der Länder wurde zugleich durch informelle [1][Treffen
       der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin] koordiniert.
       
       Auf diese Weise trugen für die getroffenen Maßnahmen letztlich weder die
       Länder noch der Bund die Verantwortung. Die Verantwortung verschwand
       vielmehr im Konsensnebel eines rechtlich nicht existierenden Gremiums. Der
       Bund besitzt aber nach dem Grundgesetz durchaus die Kompetenz, selbst durch
       Gesetz alle pandemiebezogenen Entscheidungen wie beispielsweise
       Kontaktverbote, Ausgangssperren und Schulschließungen zu treffen. Ein
       derartiges Gesetz bedarf rechtlich nicht einmal der Zustimmung des
       Bundesrats.
       
       Sind diese Entscheidungen einmal gesetzlich getroffen, haben die
       Länderverwaltungen diese zu beachten und zu vollziehen, wie das auch in
       vielen anderen Bereichen selbstverständlich ist. Die Länder werden über den
       Bundesrat im vom Grundgesetz vorgesehenen – bescheidenen – Umfang eines
       Einspruchsrechts beteiligt. Wird es genutzt, kann das Inkrafttreten des
       Gesetzes allenfalls verzögert werden.
       
       Damit endet die unhaltbare Situation, dass über informelle Konsensrunden
       jedem Ministerpräsidenten faktisch ein Vetorecht über die gesamte
       Pandemiepolitik zukam und man sich nur noch auf den kleinsten gemeinsamen
       Nenner einigte, [2][um diesen später in jedem Land auch noch
       unterschiedlich zu interpretieren]. Die Rückkehr zur verfassungsrechtlichen
       Normalität kann nicht garantieren, [3][dass die Bundesrepublik bestmöglich
       durch die Pandemie geführt wird]. Sie macht aber sichtbar, wo die zentrale
       Verantwortung für die Pandemiebekämpfung liegt: bei der Bundesregierung und
       ihrer Parlamentsmehrheit.
       
       13 Apr 2021
       
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