# taz.de -- Diskriminierung bei BVG-Kontrollen: Die Frage nach der Verantwortung
       
       > In der Antwort auf eine Anfrage der Grünenabgeordneten June Tomiak nimmt
       > die BVG Stellung zu den Vorwürfen gegen KontrolleurInnen in ihrem
       > Auftrag.
       
 (IMG) Bild: In der Bahn kontrolliert: Vorwürfe wegen Diskriminierung und Gewalt
       
       Berlin taz | Im Zusammenhang mit schweren Vorwürfen von Diskriminierung und
       Gewalt gegen Fahrgäste durch Kontrollpersonal hat sich nun die BVG
       geäußert. Im Rahmen einer Antwort der Senatsverwaltung für Wirtschaft,
       Energie und Betriebe auf eine parlamentarische Anfrage der
       Grünenabgeordneten June Tomiak, die der taz vorliegt, nimmt der
       landeseigene Betrieb ausführlich Stellung.
       
       Den Vorwurf, dass Fahrschein-KontrolleurInnen im Auftrag der BVG regelmäßig
       Fahrgäste aufgrund von ethnischer Zuschreibung, Alter oder Behinderung
       diskriminierten und zum Teil sogar schwere körperliche Gewalt ausübten,
       erhebt unter anderem die Initiative Black Womxn Matter Deutschland. [1][Wie
       die taz berichtete], hatten drei Mitglieder eine Online-Petition mit dem
       Titel „#BVGWeilWirUnsFürchten“ gestartet, die strukturelle Veränderungen im
       Umgang mit der Problematik fordert. Bis dato wurde sie von ca. 33.500
       Personen unterzeichnet.
       
       Zu einem Fall, den die Initiative im Rahmen der Petition beschrieben hat,
       äußert sich die BVG auf Anfrage von Tomiak konkret und stellt dabei den
       Sachverhalt gänzlich anders dar. Die Betroffene selbst hatte berichtet,
       dass ihr von den KontrolleurInnen, mit denen sie aus dem Bus steigen
       musste, ein dringender Toilettengang verweigert wurde und sie gezwungen
       war, ihre Notdurft zwischen parkenden Autos zu verrichten. Ein Kontrolleur
       habe das auch noch abfällig kommentiert.
       
       In der von der BVG geschilderten Version soll die Frau den KontrolleurInnen
       keine Gelegenheit zur Reaktion auf ihre Bitte gegeben haben. Diese hätten
       sie dann zumindest noch vor den Blicken Dritter abgeschirmt. Tomiak sagte
       gegenüber der taz, es sei „mehr als fragwürdig“, wenn „schlicht die
       Stellungnahme der Mitarbeiter*innen, um deren mutmaßliches Fehlverhalten es
       geht, übernommen wird“ – und die Verkehrsbetriebe das als „objektive
       Bewertung“ bezeichneten.
       
       Diese Einordnung nimmt die BVG an anderer Stelle in der Antwort auf Tomiaks
       Anfrage vor: Wenn sich die Wahrnehmungen von Kontrollsituationen
       geundsätzlich unterschieden, erfolge „grundsätzlich eine objektive
       Bewertung mit anschließender Entscheidung gemäß der Aussagen der
       beteiligten Personen, der sich hieraus ergebenden Sachlage und – wenn
       vorhanden – aufgrund noch vorhandener Videodaten“.
       
       Besonders ärgert es die Grünenabgeordnete, dass die BVG solche Vorfälle
       nach eigener Aussage von der Fachabteilung „Fahrausweiskontrollen und
       Erhöhtes Beförderungsentgelt“ prüfen lasse. In der Vergangenheit sei bei
       Diskriminierungsvorwürfen immer auf eine nicht näher benannte
       „Fachabteilung“ verwiesen worden – die sei aber, wie sich nun herausstelle,
       keineswegs auf Antidiskriminierung spezialisiert. „Gerade für eine BVG, die
       sich in der Öffentlichkeit, aber auch in der Antwort auf meine Anfragen
       stets Anti-Diskriminierung auf die Fahnen schreibt, ist das beschämend“, so
       Tomiak.
       
       Die BVG wird in der Antwort der Senatsverwaltung auf Tomiaks Anfrage weiter
       damit zitiert, dass bei „Fahrausweiskontrollen trotz größtmöglicher
       Bereitschaft ihrer Personale [der KontrolleurInnen, d. Red.] zur
       Deeskalation“ nicht immer gewährleistet werden könne, „dass die mit
       Kontrollmaßnahmen einhergehenden Diskussionen harmonisch und in
       gegenseitigem Verständnis beigelegt“ würden. „Hier sind nicht nur die
       Kontroll-/ Sicherheitspersonale der BVG gefragt, sondern auch die
       betroffenen Fahrgäste selbst.“
       
       ## „Gesamtes interkulturelles Spektrum“
       
       Betont wird, dass die BVG gegen Diskriminierung eintrete und dies auch
       vorlebe: „Auch bei den Mitarbeitenden ist das gesamte interkulturelle
       Spektrum zu finden. Das Personal der BVG und deren Dienstleister ist
       gleichermaßen in vielen Fällen dem Unverständnis, einhergehend mit
       Beleidigungen und Beschimpfungen, von Fahrgästen ausgesetzt.“
       
       Der taz sagte Tomiak, es bestürze sie besonders, wenn Betroffene von
       negativen Erfahrungen berichteten, nachdem sie sich an die im vergangenen
       Jahr auf Basis des Landes-Antidiskriminierungsgesetzes (LADG) eingerichtete
       Ombudsstelle gewandt haben. Das war auch hier der Fall: Laut Tomiaks
       Anfrage schuf eine erste Antwort der bei der Senatsjustizverwaltung
       angesiedelten Ombudstelle eher mehr Verwirrung, die Betroffene habe dies
       als unsensibel empfunden.
       
       In der Antwort der Senatsverwaltung wird darauf „aus datenschutzrechtlichen
       Gründen“ nicht konkret eingegangen. „Die Ombudsstelle sollte explizit ein
       niedrigschwelliges Angebot darstellen, um Betroffenen schnell und
       unkompliziert Hilfe anbieten zu können“, sagt Tomiak. „Ich wünsche mir,
       dass die LADG-Ombudsstelle konstruktiv evaluiert, wie sie diesem Auftrag
       gerecht wird.“
       
       In Bezug auf einen zweiten konkreten Fall, bei dem laut Schilderung im
       Rahmen der Petition ein Fahrgast von KontrolleurInnen anlasslos
       zusammengeschlagen und schwer verletzt wurde, teilt die BVG laut
       Senatsverwaltung mit, es gebe ein laufendes Ermittlungsverfahren, deshalb
       könnten dazu keine Aussagen getroffen werden. Nach Angaben der Polizei
       wurden nach dem Vorfall im vergangenen Dezember drei
       Strafermittlungsverfahren eingeleitet: „wegen des Verdachts der
       gefährlichen Körperverletzung und des Erschleichens von Leistungen“, wie es
       in der Antwort auf Tomiaks Anfrage heißt.
       
       ## Verantwortung des Senats?
       
       Abschließend hatte Tomiak die Frage gestellt, wie der Senat Verantwortung
       in solchen Diskriminierungfällen übernehme. In der Antwort von
       Staatssekretärin Barbro Dreher wird auf die individuelle strafrechtliche
       Verantwortung derer verwiesen, die eine Tat begingen. Zudem seien
       landeseigene Unternehmen als eigenständige Rechtssubjekte selbst für die
       Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verantwortlich.
       
       Die Verantwortung dafür, „was in Landesbetrieben und durch diese passiert,
       kann vom Land nicht einfach weggeschoben werden“, so Tomiak der taz. Der
       Senat stehe „selbstverständlich weiterhin in der Pflicht, Missständen
       nachzugehen, sogar gerade dann, wenn Aufgaben doppelt und dreifach durch
       Subunternehmerstrukturen wegdelegiert werden“. Eine Verantwortungsübernahme
       durch die BVG und ihre Aufsichtsgremien könne nur durch „konkrete
       Veränderungen in der Praxis“ erreicht werden.
       
       Derweil läuft nicht nur online, sondern auch im Abgeordnetenhaus eine
       Petition von Black Womxn Matter Deutschland. Anna Helmy, Mitglied der
       Initiative, sagte der taz, sie seien vom Sekretariat des
       Petitionsausschusses gebeten worden, noch konkretere Fragen zu stellen.
       
       Black Womxn Matter reichte nun einen detallierten, vierseitigen
       Fragenkatalog nach. Darin geht es unter anderem um Zuständigkeiten, Abläufe
       und Dokumentationspflichten innerhalb der BVG beim Umgang mit Beschwerden
       wegen Diskriminierung, aber auch um Maßnahmen wie Schulungen in Bezug auf
       die Diversitätsstrategie und Antidiskriminierungs-Bemühungen.
       
       18 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gewalt-durch-U-Bahn-Kontrolleure/!5756281
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
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