# taz.de -- Gesetzentwurf gegen Feindeslisten: Journalisten dürfen Namen nennen
       
       > Justizministerin Lambrecht hat ihren Gesetzentwurf gegen Feindeslisten
       > überarbeitet. Medien- und Antifa-Recherchen sollen nicht mehr betroffen
       > sein.
       
 (IMG) Bild: Reagiert auf scharfe Kritik am ersten Gesetzentwurf: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht
       
       Berlin taz | Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat ihren
       Gesetzentwurf zur Bestrafung von „Feindeslisten“ entschärft.
       Journalistische und zivilgesellschaftliche Aufklärung soll ausdrücklich von
       der Strafbarkeit ausgenommen werden. Der Gesetzentwurf, der der taz
       vorliegt, soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Die geplante
       Strafvorschrift zielt vor allem auf so genannte Feindes- oder Todeslisten,
       wie sie [1][im rechtsextremistischen Milieu verbreitet werden].
       
       In dem neuen Gesetzentwurf steht ein Verweis auf die so genannte
       Sozialadäquanz-Klausel des Paragraphen 86. Danach bleibt die
       „Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens“ ebenso straffrei, wie
       wenn die Handlung der „staatsbürgerlichen Aufklärung“ oder „ähnlichen
       Zwecken“ dient. Die bewährte Klausel kommt bereits an vier Stellen des
       Strafgesetzbuches zum Einsatz, unter anderem bei der „Volksverhetzung“.
       
       In der Begründung zum Gesetzentwurf gegen Feindeslisten wird zudem erwähnt,
       dass die „Veröffentlichung der Recherchearbeit von Vereinen zur Aufdeckung
       extremistischer Bestrebungen“ nicht strafbar sein soll. Dementsprechend
       könnten auch die Outing-Bulletins von Antifa-Gruppen geschützt sein.
       
       Weiter heißt es in der Begründung nun, dass die anprangernde Nennung von
       Namen vor allem dann strafbar sein soll, wenn sie mit „subtilen
       Andeutungen“, verbunden wird, „die zu einem Einwirken auf die betroffene
       Person motivieren könnten (‚Man könnte ihr/ihm mal einen Besuch
       abstatten‘).“
       
       ## Scharfe Kritik am ursprünglichen Entwurf
       
       Mit diesen Änderungen reagiert die Ministerin auf deutliche Kritik an einem
       früheren Vorschlag zu einem Gesetz gegen Feindeslisten. Anfang Februar
       hatte die Ministerin [2][einen ersten Entwurf für einen neuen Paragraph
       126a im Strafgesetzbuch vorgelegt].
       
       Danach soll das „gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten“ mit
       Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
       Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, dass die Art und Weise des
       Verbreitens „geeignet ist“, die Betroffenen der Gefahr einer schweren
       Straftat auszusetzen.
       
       Der urprüngliche Gesetzentwurf wurde aber schnell als zu weitgehend
       kritisiert. Schließlich ist keine böse Absicht erforderlich, dass die
       Verbreitung von Namen Gefahren auslöst. Die bloße Eignung dazu genügt. Die
       Organisation „Reporter ohne Grenzen“ warnte deshalb, dass sich der
       Gesetzentwurf auch gegen journalistische Berichterstattung wenden könnte.
       
       Ebenso argumentierte Sebastian Golla, Juniorprofessor für Strafrecht an der
       Uni Bochum: „Führt etwa ein Dortmunder Lokaljournalist, der über das neue
       Luxusauto eines Schalker Profis berichtet, durch die Verbreitung
       personenbezogener Daten die Gefahr einer Sachbeschädigung herbei?“ Der
       Rechtswissenschaftler warnte davor, dass Journalisten sich eingeschüchtert
       fühlen könnten und künftig lieber keine Namen mehr nennen könnten.
       
       Die beiden Linke-Abgeordneten Martina Renner (Bundestag) und Katharina
       König-Preuß (Thüringer Landtag) befürchteten zudem, dass sich das Gesetz
       auch gegen „antifaschistische Recherchearbeit“ richten könnte.
       
       Diese drohenden Probleme scheinen mit der überarbeiteten Fassung des
       Gesetzentwurfes abgewendet.
       
       14 Mar 2021
       
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