# taz.de -- Gesetz gegen Feindeslisten: Es kann auch die Falschen treffen
       
       > Das Beispiel Feindeslisten macht deutlich, wie schwierig Gesetzgebung
       > ist, die auf Rechtsextremisten abzielt. Auch Linke können so verfolgt
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Christine Lambrecht
       
       Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat schnell reagiert und die
       geplante [1][Strafnorm gegen sogenannte Feindeslisten entschärft].
       Journalistische Berichterstattung und zivilgesellschaftliche Aufklärung
       sollen nun doch nicht zu Strafverfolgung führen – auch wenn in
       anprangernder Form konkrete Namen genannt werden.
       
       Diese Klarstellung ist erfreulich und sollte selbstverständlich sein. Man
       fragt sich, warum das Ministerium nicht gleich an eine derartige Klausel
       gedacht hat. Allerdings kann die neue Strafnorm, die eigentlich gegen
       Rechtsextremisten gedacht war, noch immer auch gegen die Antifa eingesetzt
       werden. Das liegt zum einen an Teilen der Antifa, die es mehr oder weniger
       offen billigen, wenn Gewalt gegen Nazis eingesetzt wird. In einem solchen
       Umfeld kann das Outing von Nazis leicht als verkappte Aufforderung zur
       Gewaltanwendung interpretiert werden.
       
       Doch auch die [2][Konstruktion der neuen Strafnorm bleibt problematisch],
       weil sie gar nicht auf die Absichten der Handelnden abstellt. Vielmehr soll
       es genügen, wenn die Weitergabe von Namen „geeignet ist“, dass die
       Betroffenen der Gefahr von schweren Straftaten ausgesetzt werden. Die
       Absenkung der Strafbarkeitsschwelle soll Beweisschwierigkeiten vermeiden.
       
       Das kann aber auch Folgen für die praktische Arbeit der Antifa haben. Wenn
       sie etwa einen Nazi-Kader outet, um ihn in der Nachbarschaft, im
       Sportverein und am Arbeitsplatz unmöglich zu machen, dann kann dies bereits
       strafbar sein. Es genügt, dass die Justiz dies für „geeignet hält“, auch zu
       Gewaltattacken anzustacheln. Es kann dann auf Details in der Wortwahl
       ankommen und auf das Fingerspitzengefühl von Staatsanwaltschaft und
       Gerichten.
       
       Das Beispiel Feindeslisten macht deutlich, [3][wie gefährlich es ist, bei
       Gesetzen, die auf Rechtsextremisten zielen, die Schwellen der Strafbarkeit
       so niedrig anzusetzen], dass auch gewaltfreie Linke damit verfolgt werden
       können. Wer Nazis auch bei Beweisschwierigkeiten verfolgen will, produziert
       schnell kriminalpolitische Kollateralschäden.
       
       15 Mar 2021
       
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