# taz.de -- Skandalvideo von FPÖler Strache: Ibiza-Filmer wird ausgeliefert
       
       > Der Macher des Ibizavideos saß in Berlin in Auslieferungshaft, nun wird
       > er zurück gen Österreich befördert. Dort droht ihm lange Haft.
       
 (IMG) Bild: Von Ibiza über Berlin zurück nach Österreich: Privatdetektiv Julian H. wird ausgeliefert
       
       Berlin taz | Julian H. lockte den früheren FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache
       in eine Videofalle auf einer Finca in Ibiza, zuletzt saß er in
       Auslieferungshaft in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Moabit. Am Dienstag
       nun wurde der Wiener Privatdetektiv zurück Richtung Österreich gebracht.
       Sein Anwalt Johannes Eisenberg sagte der taz, Julian H. sei am Morgen mit
       einem Gefangenentransporter zunächst gen Passau gefahren worden.
       
       Die zuständige Berliner Generalstaatsanwaltschaft wollte dies vorerst nicht
       bestätigen. Ein Sprecher sagte der taz aber, einer Auslieferung stehe
       nichts mehr im Wege. Zuvor hatte am Montagabend das
       Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag von Julian H. zurückgewiesen.
       
       Dieser wollte eine einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung erreichen.
       Die Richter lehnten das ab: H. habe „nicht substantiiert dargelegt, dass er
       in der Republik Österreich politisch verfolgt wird und ihn dort kein faires
       Verfahren erwartet“.
       
       Julian H. hatte Strache mit einer vermeintlichen russischen
       Oligarchennichte im Juli 2017 in die Finca auf Ibiza gelockt. Vor
       versteckten Kameras hatte der FPÖ-Politiker im Fall von Wahlkampfhilfen
       Staatsaufträge in Aussicht gestellt und über verdeckte Großspenden
       geplaudert. Ausschnitte des Videos wurden schließlich im Mai 2019 im
       Spiegel und der SZ veröffentlicht und ließen die Regierung aus ÖVP und FPÖ
       platzen. Die Geschehnisse wurden [1][als Ibiza-Affäre bekannt].
       
       ## Die Vorwürfe: Erpressung und Drogenhandel
       
       Julian H. war danach nach Berlin abgetaucht. Seine Anwälte aber hielten mit
       den Behörden Kontakt. Trotzdem wurde der 40-Jährige im Dezember in Berlin
       wegen des Auslieferungshaftbefehls festgenommen.
       
       Die österreichische Justiz wirft Julian H. nun eine Erpressung Straches und
       den Verkauf von insgesamt 2,5 Kilogramm Kokain an verschiedene Personen
       vor. Der 40-Jährige [2][bestritt beide Vorwürfe in einem taz-Interview
       vehement]. Die Drogenvorwürfe kämen von zwei früheren Mitarbeitern und
       seien „völlig widersprüchlich“. Auch würden sie von den vermeintlichen
       Empfängern bestritten.
       
       Der Erpressungsvorwurf sei „noch absurder“. Auch hier gehe es um einen der
       Ex-Mitarbeiter, der Strache das Ibiza-Video gegen Geld angeboten habe –
       dies aber ohne sein Wissen, er sei auch dagegen gewesen.
       
       Julian H. wirft den österreichischen Ermittlern vielmehr vor, die Vorwürfe
       zu nutzen, um Verfolgungsmaßnahmen gegen ihn zu ermöglichen und „mich doch
       noch für das Ibiza-Video dranzukriegen“. Die deutsche Justiz lasse sich
       dafür instrumentalisieren und habe die Vorwürfe gegen ihn gar nicht auf
       Stichhaltigkeit überprüft.
       
       ## Parallelen zum Fall Assange?
       
       Das Berliner Kammergericht und die Berliner Generalstaatsanwaltschaft
       hatten die Auslieferung von Julian H. für zulässig erklärt: Eine Verfolgung
       für die Videoanfertigung sei unzulässig, nicht aber die Klärung der
       Erpressungs- und Drogenvorwürfe in Österreich.
       
       Zuvor hatte auch der Oberste Gerichtshof Österreichs die
       Videoveröffentlichung für gerechtfertigt erklärt, da sie einen
       „außergewöhnlich großen Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem
       Interesse“ darstelle.
       
       Anwalt Eisenberg, der auch die taz presserechtlich vertritt, kritisierte
       das Vorgehen gegen seinen Mandanten. „Der Fall zeigt, dass die
       Sonntagsreden von der Durchsetzung des Grundrechtsschutzes der
       Beschuldigten bei der europäischen Strafrechtszusammenarbeit schlecht
       gelogen sind. Jeder, der in die Mühlen europäischer Strafverfolgung gerät,
       ist im ersuchten Staat praktisch rechtsschutzlos.“ Dies habe sich bereits
       im Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange und dessen schwedischem
       Haftbefehl gezeigt, nun zeige es sich erneut.
       
       Ein Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft betonte dagegen, man
       halte sich auch in diesem Fall an Recht und Gesetz. Ein Sprecher von
       Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte zuletzt betont, es gehe um
       unabhängige richterliche Entscheidungen. Zudem sei Österreich eine
       funktionierende Demokratie, kein Unrechtsstaat.
       
       ## Auch Ermittlungen gegen Strache laufen weiter
       
       Trifft Julian H. dort ein, muss ein Gericht über einen Haftbefehl für ihn
       entscheiden. Wie es dann weitergeht, dazu wollte die Wiener
       Staatsanwaltschaft nichts sagen. Das Ermittlungsverfahren sei nicht
       öffentlich, sagte eine Sprecherin. Allein für die Drogenvorwürfe drohen H.
       jedoch mehrere Jahre Haft.
       
       Auch gegen Strache wird noch ermittelt. Nachgegangen wird dem Verdacht
       illegaler Parteispenden. Ermittlungen laufen zudem gegen einen Wiener
       Anwalt, der mit Julian H. die Idee zu dem Ibiza-Video hatte. Beide wollten
       laut H. Strache der Korruption überführen, nachdem ihnen dessen früherer
       Bodyguard Hinweise dazu gegeben hatte.
       
       Julian H. hatte in Deutschland zuletzt noch eine Verfassungsbeschwerde vor
       dem Bundesverfassungsgericht eingelegt und einen Asylantrag gestellt. Über
       beides wird nun aber erst nach der Auslieferung entschieden. Julian H.
       sagte der taz, er erwarte eine lange Untersuchungshaft in Österreich und
       kein faires Verfahren. „Ehrlich gesagt, rechne ich inzwischen mit dem
       Schlimmsten. Die Frage ist nur, wie schlimm das Schlimmste wird.“
       
       9 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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