# taz.de -- Linken-Politikerin über Selbstbestimmung: „Die Austragungspflicht muss weg“
       
       > Reproduktive Gerechtigkeit fordert die frauenpolitische Sprecherin der
       > Linksfraktion, Cornelia Möhring. Dabei geht es auch um künstliche
       > Befruchtung.
       
 (IMG) Bild: Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion
       
       taz am wochenende: Frau Möhring, Sie haben diese Woche einen Antrag im
       Bundestag eingebracht, in dem Sie die Bundesregierung auffordern,
       [1][reproduktive Gerechtigkeit] zum Regierungsziel zu erklären. Was heißt
       das? 
       
       Cornelia Möhring: Das bedeutet die gesetzliche Verankerung eines
       Dreiklangs: Wir fordern erstens das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
       aller Menschen. Zweitens das Recht, dass jede Person selbst entscheiden
       kann, ob sie ein Kind bekommt oder nicht. Und drittens das Recht auf ein
       gutes und sicheres Leben mit Kindern.
       
       Warum dieser Dreiklang? 
       
       Reproduktive Gerechtigkeit umfasst ein materiell abgesichertes Leben in
       Würde und Sicherheit mit Kindern, die willkommen sind. Momentan wird dieses
       Modell eingeschränkt: durch das Strafgesetzbuch zum Beispiel, das den
       Schwangerschaftsabbruch verbietet. Oder dadurch, dass Verhütungsmittel
       nicht kostenfrei sind. Die Entscheidung für oder gegen Kinder wird auch
       davon geprägt, ob ich sie mir leisten kann, weshalb auch der soziale Aspekt
       wichtig ist.
       
       Inwiefern? 
       
       Letztlich hat selbst der soziale Wohnungsbau mit reproduktiver
       Gerechtigkeit zu tun, denn natürlich schränken beengte Wohnverhältnisse die
       Entscheidungsfreiheit in Bezug auf die Familienplanung ein.
       
       Was versprechen Sie sich davon, all diese Aspekte zu verknüpfen? 
       
       Diese Aspekte sind verknüpft – sie werden nur nicht so diskutiert. Mit dem
       Konzept von reproduktiver Gerechtigkeit docken wir an feministische
       Bewegungen an, die kritisiert haben, dass es nicht nur um Abwehrkämpfe
       gegen Schwangerschaftsabbrüche gehen darf. Dabei werden Menschen übersehen,
       die in ihrem Recht eingeschränkt werden, mit Kindern leben zu wollen. Wir
       wollen keine strafrechtliche, sondern eine menschenrechtsgeleitete
       Herangehensweise an Frauengesundheit.
       
       Eine ganzheitliche Perspektive? 
       
       Ja, und eine demokratische. Die umfasst dann zum Beispiel, dass Verhütung
       und Notfallkontrazeptiva kostenlos sind. Die Kosten für künstliche
       Befruchtung, wo Singlefrauen oder gleichgeschlechtliche Paare bisher
       ausgenommen sind, sollen für alle übernommen werden. Menschen mit
       Behinderung müssen das Recht auf Elternschaft haben. Es ist unvorstellbar,
       aber da gibt es immer noch Zwangssterilisationen.
       
       Wo bleibt die Geburtshilfe? Gehört ein guter Hebammenschlüssel nicht auch
       zu reproduktiven Rechten? 
       
       Doch, Vor- und Nachsorge, die Geburtshilfe selbst und eine gute Betreuung
       von Frühgeburten gehören dazu. Aber der Antrag wäre zu groß geworden, wenn
       wir diesen Bereich explizit aufgenommen hätten. Uns ist die fortlaufende
       Debatte wichtig, deshalb haben wir eine Hintertür eingebaut: Wir fordern
       eine unabhängige Sachverständigenkommission, die genau erarbeiten soll,
       welche gesellschaftlichen und rechtlichen Hürden es auf dem Weg zu
       reproduktiver Gerechtigkeit hierzulande gibt. Die Geburtshilfe rückt
       sozusagen nach.
       
       Wie wollen Sie mit [2][Schwangerschaftsabbrüchen] umgehen? 
       
       Die müssen natürlich legalisiert werden, die Austragungspflicht muss
       abgeschafft werden. Abbrüche und deren Nachsorge sollen Teil der
       Gesundheitsversorgung sein. Es soll das Recht auf umfassende Beratung im
       Schwangerschaftskonfliktfall geben, aber keine Pflicht mehr.
       
       Soll es einen Ersatz für die [3][Paragrafen 218] und [4][219] geben, die
       unter der Überschrift „Straftaten gegen das Leben“ den
       Schwangerschaftsabbruch und Informationen darüber regeln? 
       
       Nein. Wir wollen das Recht auf selbstbestimmte Schwangerschaft verankern.
       Wir schlagen auch keine Frist vor. Wir wissen aus Kanada, wo Abbrüche seit
       30 Jahren legal sind, dass die weitaus meisten Abbrüche in den ersten zwölf
       Wochen vorgenommen werden. Spätabbrüche werden ohne zwingende medizinische
       Gründe nicht in Anspruch genommen.
       
       Als zuletzt die Jusos die vollständige Legalisierung von Abbrüchen
       forderten, kochte die Debatte sofort hoch. 
       
       Ja, die AfD hatte absolut irre Zerstückelungsfantasien von Föten. Unsere
       Position ist: Wenn für reproduktive Gerechtigkeit gesorgt ist und eine
       Schwangere unabhängig von materiellen Zwängen entscheiden kann, ob sie die
       Schwangerschaft austragen will oder nicht – warum sollte ein Abbruch im
       fünften Monate überhaupt nötig sein? Solche Situationen sind völlig an den
       Haaren herbeigezogen. Wir müssen uns von der Frage lösen, wann genau
       menschliches Leben vor der Geburt beginnt.
       
       Geht es nicht konkret um diese Frage? 
       
       Nein, das ist willkürlich. Die katholische Kirche hat das Leben von
       männlichen Föten auch schon mal lange vor dem Leben weiblicher Föten
       beginnen lassen. Die Frage, wann aus einer Schwangerschaft menschliches
       Leben wird, kann weder religiös noch medizinisch definiert werden. Eine
       Frau, die ein Kind will, hat vom Tag der Empfängnis an ein potenzielles
       Kind im Bauch. Einen ungewollten Abgang erlebt sie als Fehlgeburt.
       
       Und eine Frau, die kein Kind will? 
       
       Die erlebt das als einen Zustand ihres Körpers, den sie nicht will. Wenn
       sie einen Abgang herbeiführt, erlebt sie ihn als Beendigung eines nicht
       gewollten Zustands ihres Körpers. Der Ausgangspunkt feministischen Handelns
       muss an dieser Stelle empathisch sein. Die Frage, wann menschliches Leben
       beginnt, beginnt mit der Entscheidung der schwangeren Person und ist nicht
       für alle gleichzusetzen.
       
       Sie haben Ihren Antrag „Für das Leben“ genannt. Üblicherweise nutzen diesen
       Claim die sogenannten Lebensschützer:innen, die für ein Verbot von
       Abbrüchen sind. Warum machen Sie das? 
       
       Um zu zeigen, dass „für das Leben“ ein universaler Anspruch ist: Es geht um
       Selbstbestimmungsrechte sowie materielle, gesundheitliche und
       menschenrechtliche Belange. Wir wollen klar machen, dass „für das Leben“
       einen ganz, ganz anderen Inhalt hat als das, was sich die sogenannten
       Lebensschützer:innen auf die Agenda schreiben. Sie behaupten, „für
       das Leben“ zu sein, haben aber kein Problem damit, wenn Kinder in
       europäischen Lagern von Ratten angefressen werden. „Für das Leben“ heißt
       bei ihnen vor allem „gegen Selbstbestimmung“.
       
       Wie soll das alles finanziert werden?
       
       Reproduktive Gerechtigkeit setzt gesellschaftliche Veränderungen voraus. Zu
       Ende gedacht ist das ein Milliardenprogramm, dessen Finanzierung nur durch
       grundsätzliche Paradigmenwechsel möglich wäre: Umverteilung von Vermögen
       etwa, Geld für das Leben statt für Aufrüstung und Militär. Allein die
       Kosten für unseren Gesetzesvorschlag würde die Übernahme von
       Schwangerschaftsabbrüchen, Verhütung, Kinderwunschbehandlung und Assistenz
       zur Elternschaft beinhalten. Aber wenn reproduktive Gerechtigkeit
       Regierungsziel ist, darf die Umsetzung keine Kostenfrage sein.
       
       So ein Gesetz hat doch auf absehbare Zeit keine Chance. 
       
       Natürlich ist das immer eine Frage der Kräfteverhältnisse. Mit der Union
       ist das nicht zu machen, aber wenn es zu anderen Mehrheiten käme, kann ich
       mir so ein Gesetz mit Grünen, SPD und uns Linken sehr gut vorstellen.
       
       8 Mar 2021
       
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