# taz.de -- Tarifvertrag in der Fleischindustrie: Fleischindustrie reagiert wurstig
       
       > Bei Betrieben der Zur-Mühlen-Gruppe wurden die Tarifverträge
       > aufgekündigt. Damit könnten sich bald bundesweit schlechte
       > Arbeitsverträge durchsetzen.
       
       Hamburg taz | Kündigen Fleischfabrikanten Tarifverträge, um eine
       Zwei-Klassen-Belegschaft in der Fleischindustrie zu erhalten? Das zumindest
       befürchtet die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Beim
       Fleischverarbeiter Könecke in Delmenhorst sowie in drei weiteren Betrieben
       im Norden, die ebenfalls zur Zur-Mühlen-Gruppe gehören, sollen künftig
       Arbeitsverträge mit deutlich schlechteren Konditionen durchgesetzt werden
       als es sie bislang für Beschäftigte gab.
       
       Die NGG sieht darin den Versuch der Fleischindustrie, [1][nach dem Verbot
       von Werkverträgen], das seit dem 1. Januar gilt, einen Präzedenzfall für
       einen bundesweit einheitlichen Tarifvertrag mit schlechten Konditionen zu
       schaffen.
       
       Die Geschäftsführung von Könecke in Delmenhorst, wo jährlich etwa 278.000
       Tonnen Fleischprodukte herstellt werden, hatte zum Jahresende den geltenden
       Manteltarifvertrag aufgekündigt. Zwar habe sie Verhandlungen mit der
       Gewerkschaft für einen neuen Tarifvertrag zugestimmt.
       
       Doch soll ihr Angebot für einen neuen Tarifvertrag weit unter dem Niveau
       der bisherigen Regelungen liegen. „Die Geschäftsführung will
       Arbeitsbedingungen auf niedrigstem Niveau vereinbaren“, sagt Moritz
       Steinberger von der NGG.
       
       ## Reaktion auf Verbot von Werkverträgen
       
       Das gleiche Problem gebe es in drei [2][weiteren Betrieben, die ebenfalls
       zur Zur-Mühlen-Gruppe gehören]: Betroffen sind auch die Angestellten in
       zwei Betrieben der schleswig-holsteinischen Böcklunder Fleischwarenfabrik
       sowie bei Schulte Fleisch- und Wurstwaren in Dissen (Landkreis Osnabrück).
       Auch dort gab es bis zum Jahresende Tarifverträge, die von den
       Geschäftsführungen gekündigt wurden.
       
       Aus Sicht der NGG reagiert der Konzern damit auf das Verbot von
       Werkverträgen. Seit Anfang des Jahres sind durch das sogenannte
       Arbeitsschutzkontrollgesetz, das Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)
       durchgesetzt hatte, Werkverträge [3][in der Fleischindustrie] verboten. Ab
       dem 1. April soll zudem in den Betrieben die Leiharbeit untersagt sein –
       mit einer auf drei Jahre befristeten Ausnahmeregelung, um Auftragsspitzen
       abzufangen.
       
       Bei Könecke waren neben rund 430 Beschäftigten mit Tarifvertrag rund 350
       Arbeiter:innen mit Werkvertrag beschäftigt. Letzteren muss Könecke
       künftig einen ordentlichen Arbeitsvertrag geben – offenbar aber nicht zu
       den Bedingungen, die bislang mit dem Tarifvertrag galten.
       
       „Der Konzern will eine Zwei-Klassen-Belegschaft mit oder ohne Tarif
       fortsetzen“, kritisiert Moritz Steinberger: Auf der einen Seite
       Beschäftigte, für die der vergleichsweise gute Tarifvertrag vorerst
       weiterlaufe, auf der anderen Seite die vormals mit Werkvertrag
       Beschäftigten, für die sich kaum etwas bessern würde.
       
       Komme es nicht zu einem Tarifvertrag, könnte der Betrieb auch eigenmächtig
       Arbeitsverträge mit Beschäftigten, vorbei an der Gewerkschaft, abschließen.
       Durchgesetzte Rechte für langjährig Beschäftigte, etwa bei der Entlohnung
       für Überstunden oder beim Wochenendzuschlag, seien dann passé.
       
       ## Langjährig Beschäftigte nichts zu befürchten?
       
       Die Zur-Mühle-Gruppe kann die Aufregung der NGG nicht verstehen. Ziel der
       Aufkündigung der Tarifverträge sei lediglich, eine einheitliche
       Tarifstruktur zu schaffen. „Wir sind durchaus überrascht, da wir in den
       Gesprächen mit der NGG gerade für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag
       arbeiten“, sagt deren Sprecher André Vielstädte.
       
       Daneben setze sich der Konzern zusätzlich dafür ein, dass die Beschäftigten
       mit langer Betriebszugehörigkeit bei einem allgemeinverbindlichen
       Tarifvertrag „ihren Besitzstand wahren“.
       
       Doch dass langjährig Beschäftigte nichts zu befürchten haben, glaubt
       Steinberger nicht. Er geht davon aus, dass das Unternehmen die besser
       entlohnten Altbeschäftigten kaum auf Dauer wird halten wollen. „Wenn sich
       schlechtere Arbeitsverträge durchsetzen, dürften künftige Einsparungen wohl
       zuerst zu Lasten der älteren Beschäftigten vorgenommen werden“, sagt
       Steinberger.
       
       Nicht nur deshalb kündigt die Gewerkschaft an, in den kommenden Wochen bei
       Könecke mit Streiks in den Arbeitskampf zu ziehen: Aus Sicht der NGG hat
       der Konflikt auch bundesweit Bedeutung. „Ein lokaler Tarifvertrag könnte
       zum Präzedenzfall für einen bundesweiten Tarifvertrag werden“, sagt
       Steinberger. Denn einen Tarifvertrag will auch die Arbeitgeberseite in der
       Fleischindustrie seit Kurzem unbedingt.
       
       Das hatte der Fleischbaron Clemens Tönnies, dessen Holding die
       Zur-Wiesen-Gruppe besitzt (siehe Kasten), bereits im vergangenen Herbst
       deutlich gemacht. Ziel sei es, in der gesamten Fleischbranche in
       Deutschland einen ordentlichen tariflichen Mindeststandard zu schaffen.
       „Damit bekommen wir Wettbewerbsgleichheit, zumindest im deutschen Markt“,
       begründete Clemens Tönnies im vorigen September den Vorstoß für eine
       nationale Regelung.
       
       Aus Gewerkschaftssicht gibt es prinzipiell nichts einzuwenden gegen einen
       bundesweiten Tarifvertrag. Skeptisch ist die NGG jedoch, ob die
       Fleischindustrie an für die Beschäftigten guten Arbeitsverträge
       interessiert ist.
       
       3 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) André Zuschlag
       
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