# taz.de -- Sicherheit für Berlins Kleingärten: Fast ein bisschen tragisch
       
       > Der Kleingartenentwicklungsplan hakt im Abgeordnetenhaus – und das liegt
       > ausgerechnet an der Grünen-Fraktion.
       
 (IMG) Bild: Erhaltenswerte Gärten mitten in der Stadt: Kleingartenanlage in Berlin
       
       Die Ägide von Rot-Rot-Grün neigt sich ihrem Ende zu, und so langsam wird es
       für die Koalitionärinnen Zeit, noch ein paar ihrer Projekte unter Dach und
       Fach zu bringen. So auch den Kleingartenentwicklungsplan (KEP), der die
       allermeisten der gut 70.000 Berliner Gartenparzellen dauerhaft erhalten
       soll. Der Senat hat ihn beschlossen, aber jetzt hakt es im
       Abgeordnetenhaus, und zwar unter den Fraktionen des regierenden Bündnisses.
       Zu besichtigen war das am Donnerstag im Umweltausschuss des Parlaments.
       
       Das Thema ist nicht wenig brisant – weil es den Alltag von Hunderttausenden
       Menschen in der Stadt betrifft, aber auch, weil SPD und Linke hier bei
       einem Thema punkten, das die Grünen eigentlich gerade erst zu ihrem gemacht
       hatten.
       
       Dass Kleingärten viel mehr sind sein können als Abstellflächen für
       Gartenzwerge, ist mittlerweile klar. Die grün geführte Umweltverwaltung
       bezeichnet sie längst als „historisch gewachsene, kulturelle, ökologische
       und soziale Ressource“, die dauerhaft zu schützen sei.
       
       Nur: Ist der Kleingartenentwicklungsplan wirklich mehr als ein politisches
       Versprechen? Eine wasserdichte Absicherung per Bebauungsplan hat weiterhin
       nur jeder sechste Garten. Welche Perspektive haben die knapp 7.000 Gärten,
       für die es bloß Bestandsschutz bis 2030 gibt? Und was ist mit dem nicht
       unerheblichen Anteil öffentlicher Kleingärten auf privaten Flächen?
       
       Hier ziehen plötzlich Rot&Rot die rettende Idee aus dem Ärmel: SPD und
       Linke wollen noch schnell ein Gesetz durchbringen, das den Erhalt aller
       Kleingärten festschreibt und diesen so rechtlichen Schutz gibt – durch die
       Anpassung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, aber auch durch den
       Ankauf von Anlagen auf privatem Grund.
       
       Das sei alles ein „Wünsch dir was“, kritisiert der naturschutzpolitische
       Sprecher der Grünen-Fraktion Turgut Altuğ. Rechtlich betrachtet sei ein
       solches Gesetz extrem schwierig, da es mit dem Bundeskleingartengesetz
       konkurrieren würde. Und in der Senatsumweltverwaltung fürchtet man schon
       eine Klagewelle privater Flächeneigentümer.
       
       Fast ist es ein bisschen tragisch: Ausgerechnet bei ihrem Herzensthema
       „Stadtgrün“ müssen die Grünen plötzlich den undankbaren Part des Bremsers
       und Bedenkenträgers spielen. Keine schöne Rolle im anstehenden Wahlkampf.
       
       5 Feb 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
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