# taz.de -- Schutz von Kleingärten: Gepflegtes Zerwürfnis
       
       > SPD und Linke hatten zuletzt die Grünen mit einem
       > Kleingarten-Gesetzentwurf düpiert. Die legen nach: mit einem Gutachten
       > und einem 10-Punkte-Plan.
       
 (IMG) Bild: Was treiben die Koalitionspartnerinnen da bloß schon wieder?
       
       Berlin taz |Der Konflikt um die dauerhafte Sicherung der über 70.000
       Berliner Kleingärten geht in die nächste Runde: Die Grünen im
       Abgeordnetenhaus haben am Mittwoch [1][einen Zehn-Punkte-Plan präsentiert],
       den das Abgeordnetenhaus beschließen soll, um so viele Gärten wie möglich
       zu erhalten. Auch soll die Nutzung der Gärten durch eine breitere
       Öffentlichkeit vorangetrieben werden. Dass die rot-rot-grüne Mehrheit im
       Parlament diesen Antrag tatsächlich einbringt und verabschiedet, ist im
       Moment allerdings nicht zu erwarten.
       
       Hintergrund ist ein Streit zwischen den Grünen auf der einen und SPD sowie
       Linken auf der anderen Seite. Zwar ist das erklärte Ziel aller
       Koalitionspartnerinnen, die Kleingärten mit all ihren sozialen und
       ökologischen Funktionen unter Schutz zu stellen. Aber nachdem die grün
       geführte Senatsumweltverwaltung als Ergebnis jahrelanger Planung den
       sogenannten Kleingartenentwicklungsplan (KEP) vorgelegt hatte,
       [2][zauberten „rot-rote“ Parlamentarier im vergangenen September einen
       Gesetzentwurf aus dem Hut], der ihrer Meinung nach maximalen Schutz bietet.
       
       Grünen-Abgeordnete wie der naturschutzpolitische Sprecher Turgut Altug und
       Fraktionschefin Silke Gebel fühlten sich durch das unabgestimmte Handeln
       massiv vorgeführt, wie sie am Mittwoch noch einmal betonten. Sie habe das
       aus der Kleingarten-Zeitschrift erfahren und gedacht „Nachtigall, ick hör
       dir trapsen“, sagte die bekennende Kleingärtnerin Gebel. Zwar könne man
       alle Punkte im Gesetzentwurf unterschreiben, allein: Ein solches Gesetz
       stehe in Konflikt mit dem Bundeskleingartengesetz und sei somit wertlos.
       
       Diese Sicht sehen Altug, Gebel und Co. nun durch ein Gutachten des
       Wissenschaftlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus untermauert, das seit
       einigen Tagen vorliegt. In mehreren Punkten verweisen die Autoren darin auf
       die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes, wodurch bestimmte
       Regelungen, etwa zur Bereitstellung von Ersatzflächen im Falle einzelner
       Umwandlungen „unzulässig und nichtig“ würden.
       
       ## „Ich spüre da Widerstand“
       
       Ein „steiniger Weg“ sei die Sicherung der Kleingärten angesichts wachsender
       Flächenkonkurrenz, betonte Silke Gebel bei der Vorstellung des
       Zehn-Punkte-Plans, deshalb brauche es „breite Allianzen“, aber kein Gesetz,
       das von den Gerichten umgehend wieder kassiert werde. Gebel räumte ein,
       dass knapp 20 Prozent des Kleingartenbestands nicht dauerhaft gesichert
       sei: Ein Teil davon befindet sich in Privatbesitz, etwa der Deutschen Bahn,
       der andere gehört dem Land, ist im Flächennutzungsplan aber immer noch als
       Bauerwartungsland ausgewiesen.
       
       Neben der Einrichtung einer Steuerungsgruppe, in der unter anderem die
       Senatsverwaltungen für Umwelt, Stadtentwicklung, Finanzen und Wirtschaft
       vertreten wären, und der Erstellung eines Ersatzflächenkonzepts zählt zu
       den zehn grünen Punkten vor allem die Darstellung aller Kleingärten als
       „Grünfläche – Kleingärten“ im Berliner Flächennutzungsplan. Das sei Aufgabe
       der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Wo es Bebauungspläne gebe, die
       einer dauerhaften Nutzung durch Kleingärten entgegenstehen, müssten auch
       diese angepasst werden. Und: Die Finanzverwaltung soll prüfen, was ein
       Ankauf der privaten Flächen kosten würde, und vor allem mit der DB in
       Verhandlungen treten.
       
       „Der Transformationsprozess darf nicht verschlafen werden“, so Gebel. „Ich
       will kein böses Aufwachen in zehn Jahren.“ 2030 endet nämlich ein gerade
       verlängerter Bestandsschutz für rund 7.000 Parzellen, die keine dauerhafte
       Sicherung genießen. Daniela Billig, Sprecherin für Stadtentwicklung der
       Grünenfraktion, zeigte sich „enttäuscht, dass die Senatsverwaltung für
       Stadtentwicklung ihre Verantwortung in der vagen Hoffnung auf ein Gesetz
       bis jetzt weggeschoben“ habe. „Ich spüre da eher Widerstand und Unwillen“,
       so Billig in Richtung von Senator Sebastian Scheel (Linke).
       
       ## Vom Ergebnis nicht überrascht
       
       [3][Turgut Altug] betonte, die Grünen unterstützten die Kleingartenvereine
       dabei, sich noch stärker in die Gesellschaft zu öffnen. Die Kolonien
       müssten mehr Flächen für gemeinschaftliches Gärtnern, auch durch Kitas oder
       Schulklassen zur Verfügung stellen. Die Senatsumweltverwaltung unter
       Senatorin Regine Günther (Grüne) sei aufgefordert, mit dem Landesverband
       der Gartenfreunde – der Dachorganisation der meisten Berliner
       Kleingartenvereine – auszuhandeln, wie solche neuen Formen des Gärtnerns
       über Kleingartenordnungen oder Pachtverträge eingeführt werden könnten.
       
       Nun liegt der Ball wieder bei den Fraktionen von SozialdemokratInnen und
       Linken. Die halten aber weiterhin an ihrer Gesetzesidee fest. Der
       umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Daniel Buchholz, sagte kürzlich
       dem Tagesspiegel, man sei vom Ergebnis des Rechtsgutachtens nicht
       überrascht. „Wir sind mit dem Bearbeitungsstand des Gesetzes auch schon ein
       gutes Stück weiter und zuversichtlich, dass wir damit durchkommen.“
       
       17 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://gruene-fraktion.berlin/download/gru%CC%88ne_antrag_10-punkte-plan-kleinga%CC%88rten-pdf/
 (DIR) [2] /Sicherheit-fuer-Schrebergaerten/!5701339
 (DIR) [3] /Ernaehrungspolitik-in-Berlin/!5476496
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
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