# taz.de -- Keine Sonderrechte für die Hohenzollern: Gerichte sollen entscheiden
       
       > Die Grünen wollen, dass die geheimen Verhandlungen von Bund und Ländern
       > mit den Hohenzollern aufhören. Wie reagiert Monika Grütters?
       
 (IMG) Bild: Kronprinz Wilhelm beim Treffen von „Stahlhelm“ und SA in Wittenberg/Elbe 1933
       
       Die Grünen-PolitikerInnen Katrin Göring-Eckardt und Erhard Grundl fordern
       vehement, die Geheimverhandlungen von Bund und Ländern mit Vertretern der
       Hohenzollern zu beenden. In dem digital abgehaltenen Fachgespräch der
       Grünen-Bundestagsfraktion „Keine Sonderrechte für den Adel“ drängten sie am
       Mittwoch, den 3. Februar, darauf, vor Gericht klären zu lassen, ob den
       Nachfahren des 1918 gestürzten letzten deutschen Kaisers weitere
       Entschädigungen durch die öffentliche Hand zustehen.
       
       Die Erben der Preußen-Dynastie streiten seit Ende der DDR um Werte in
       Millionenhöhe. Nach dem 1994 verabschiedeten Ausgleichsleistungsgesetz
       wollen sie Entschädigungen für nach 1945 stattgefundene Enteignungen im
       Osten Deutschlands erhalten. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass Personen,
       die dem Nationalsozialismus oder anderen diktatorischen Regimen
       „erheblichen Vorschub“ leisteten, einer Ausgleichszahlung unwürdig sind.
       
       Im Fachgespräch der Grünen erläuterten fünf Expertinnen, wie sie die
       Gesetzeslage im Streit mit den Hohenzollern interpretieren. Marietta Auer
       vom Frankfurter Max-Planck-Institut skizzierte den historischen Hintergrund
       des Ausgleichsleistungsgesetzes. Es trägt dem Zwei-plus-vier-Vertrag von
       1990 Rechnung und sollte nach Ende der DDR eine brauchbare Praxis für
       historische Besitzstreitigkeiten schaffen.
       
       Ohne einen „moralischen Grundkonsens“, sagte Auer, funktioniere eine
       demokratische Gesellschaft nicht. NS-Täter nicht zu belohnen gehöre „zur
       DNA unseres Rechtssystems“. Auch Holocaustleugnung stehe unter Strafe und
       ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt – eine der Lehren aus der
       Zerstörung der Weimarer Demokratie. Die Unwürdigkeitsklausel im
       Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 sei „sehr gut definiert“ und anwendbar.
       
       Sophie Schönberger, Juristin von der Universität Düsseldorf, erinnerte an
       das BVG-Urteil im Falle der Erben Alfred Hugenbergs. Hugenberg gilt als
       einer der rechtskonservativen Wegbereiter des Faschismus in Deutschland. Er
       trieb die Einbindung der deutschnational-monarchistischen Kräfte in das
       Hitler-Lager voran. Als die Hugenberg-Nachfahren nach 1989 Restitutionen
       verlangten, entschied das Bundesverwaltungsgericht 2005 gegen sie und
       wandte dabei die Unwürdigkeitsklausel aus dem Ausgleichsleistungsgesetz an.
       Schönberger sieht die Rechtslage bei den Hohenzollern ähnlich. [1][Auch
       Kronprinz Wilhelm von Preußen hat prominent die Zerstörung von Demokratie]
       betrieben sowie die Errichtung der Nazi-Terrorherrschaft unterstützt.
       
       Historiker Stephan Malinowski zitierte in dem Fachgespräch der Grünen den
       bürgerlich-liberalen Politiker Gustav Stresemann aus den 1920er Jahren. Der
       hatte von Wilhelm als „Reklameprinz“ gesprochen. Die monarchistische
       Bewegung, so Malinowski, sei Teil des Faschismus gewesen, keineswegs eine
       Alternative zu ihm. Die Quellenlage sei sehr eindeutig, wie im Übrigen auch
       Christopher Clark inzwischen einräumt. Clark hatte 2020 sein früheres und
       anderslautendes Gutachten über die Hohenzollern revidiert. [2][Der
       Kronprinz, so sieht es Clark heute, sei nicht nur gewalttätig] und
       antisemitisch gewesen, er habe auch maßgeblich an der Zerstörung der
       Weimarer Republik und der Etablierung des Naziregimes mitgewirkt.
       
       „Meine amerikanischen Kollegen verstehen nicht, warum wir darüber in
       Deutschland heute diskutieren“, sagte die in Princeton forschende
       Historikern Karina Urbach in einem vorab aufgezeichneten Beitrag für das
       Fachgespräch. [3][Urbach hat wie Malinowski jüngst neue Quellen zutage
       gefördert,] die die braune Gesinnung der Hohenzollern belegen.
       
       Der Marburger Historiker Eckart Conze schloss sich denn auch der Forderung
       der einladenden Grünen-Bundestagsfraktion an: keine Geheimverhandlungen mit
       den Hohenzollern-Erben, die Sache soll vor Gericht. Conze berichtete davon,
       wie Anwälte des Ururenkels des letzten deutschen Kaisers kritische
       Wissenschaftler und Medien mit aggressiven Drohschreiben überziehen.
       
       Während Staatsministerin Grütters mit ihnen verhandele, solle so wohl die
       kritische Öffentlichkeit eingeschüchtert werden. Offenbar leben manche
       Exzellenzen in einer historischen Parallelwelt. Ihr Realitätsverlust könnte
       aber noch schmerzhaft werden. Und zwar, wenn ab Herbst im Bund die Grünen
       mit in der Regierung sitzen.
       
       7 Feb 2021
       
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