# taz.de -- Coronabonus für Pflegekräfte in Bayern: Prämien, die viele nicht kriegen
       
       > Ein Münchner Gericht lehnte die Klage mehrerer Beschäftigter aus dem
       > medizinischen Bereich ab. Sie wollten auch den Coronabonus ausbezahlt
       > bekommen.
       
 (IMG) Bild: Klage abgelehnt: vier Mitarbeiter*innen erhalten keinen bayerischen Coronabonus
       
       Berlin taz | Die Frau arbeitete als Service-Assistentin in einem
       Krankenhaus, half aber auch beim Waschen und beim Anziehen der
       Kompressionsstrümpfe. „Sie hatte unmittelbaren Patientenkontakt“, sagte ihr
       Anwalt Franz Bette der taz. Doch den bayerischen Coronabonus für
       Pflegekräfte hatte die Beschäftigte nicht bekommen. Sie klagte vor dem
       Verwaltungsgericht München auf Zahlung des Bonus. Am Donnerstag lehnte das
       Gericht ihre Klage und die drei anderer Beschäftigter ab.
       
       Geklagt hatten die Service-Assistentin, eine Hauswirtschafterin in einem
       [1][Altenheim] und zwei Beschäftigte eines ambulanten Dialysezentrums. Sie
       beanspruchten den [2][bayerischen Coronabonus], der bis zu einer Höhe von
       500 Euro als einmaliger Zuschlag auf das Gehalt von Pflegekräften vom Land
       Bayern gezahlt wurde. Das Landesamt für Pflege hatte die Anträge der vier
       KlägerInnen auf Zahlung des Bonus im vergangenen Jahr abgelehnt.
       
       Diese Ablehnung sei rechtens, entschied das Gericht am Donnerstag und
       berief sich auf die Pflegebonusrichtlinie in Bayern. Danach bekommen den
       Bonus nur beruflich tätige Pflegende in bestimmten Einrichtungen. Ambulante
       Dialysezentren fielen nicht darunter, so das Gericht. Auch der
       Service-Assistentin in der Klinik und der Haushälterin im Altenheim stehe
       der Bonus nicht zu, weil ihre konkrete Tätigkeit nicht von den
       Bonusrichtlinien erfasst werde.
       
       Anwalt Bette berichtete, dass seine Mandantin vor Gericht eine
       Bescheinigung des Arbeitgebers über ihre pflegerische Tätigkeit in der
       Klinik habe vorlegen sollen. Der Arbeitgeber hatte seiner Mandantin aber
       gesagt, die Bescheinigung gebe es nur für Mitarbeiter, die entsprechend
       qualifiziert seien.
       
       Allein am Verwaltungsgericht München sind noch 200 andere Klagen auf
       Zahlung des Bonus anhängig. Mit dem Bonus stockt das Land Bayern wie viele
       andere Bundesländer den bundesweit gezahlten Bonus für Pflegekräfte auf,
       den die Bundesregierung im vergangenen Jahr bis zu einer Höhe von 1.000
       Euro bewilligte. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat kürzlich
       angekündigt, in diesem Jahr für besonders belastete KlinikmitarbeiterInnen
       eine erneute Coronaprämie von bis zu 1.500 Euro zu gewähren.
       
       Die Abgrenzungen, wer denn genau diese Prämien bekommt, sorgen aber immer
       wieder für Enttäuschungen. So haben etwa medizinische Fachangestellte in
       Praxen, obwohl sie nachgewiesenermaßen ambulant viel Kontakt mit
       Covid-19-PatientInnen haben, die Prämie für das Jahr 2020 nicht bekommen.
       Leer gingen auch die Pflegekräfte in vielen Kliniken aus, die nicht genug
       Covid-19-PatientInnen hatten, um die Voraussetzungen für die Prämie zu
       erfüllen.
       
       Andere sehr beanspruchte Berufsgruppen müssen sich ohnehin bescheiden: Als
       „riesengroßes Dankeschön“, so die Pressemitteilung, bekommen etwa die
       VerkäuferInnen der Discounter-Kette Netto auch im Jahr 2021 erneut eine
       „Coronaprämie“ – es ist ein Netto-Warengutschein für 100 Euro.
       
       18 Feb 2021
       
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