# taz.de -- Unrechtmäßige Impfung gegen Covid-19: Konsequenzen für Drängler:innen
       
       > Bundesweit haben sich Amtsträger:innen impfen lassen, obwohl sie noch
       > nicht dran waren. Der Landtag von Sachsen-Anhalt diskutierte nun Strafen.
       
 (IMG) Bild: Wer kriegt den Impfstoff? Bisher nicht immer die, die ihn wirklich am dringendsten brauchen
       
       Leipzig taz | Es gibt eine Liste der Bundesregierung, die [1][detailliert
       aufschlüsselt], wer in welcher Priorisierungsgruppe wann gegen Covid-19
       geimpft wird. Die Kriterien: ein besonders hohes Risiko, enger Kontakt zu
       vulnerablen Gruppen oder berufliche Gründe bei Pflegekräften, Ärzt:innen,
       Personen aus medizinischen Einrichtungen.
       
       Nun werden immer mehr Fälle bekannt, in denen sich auch
       Politiker:innen und Polizist:innen vorzeitig haben impfen lassen.
       Allein in Sachsen-Anhalt wurden inzwischen über 300 Polizist:innen, der
       [2][Oberbürgermeister sowie einige Stadträte von Halle], Landräte und ein
       CDU-Landtagsabgeordneter geimpft. Im Landtag von Sachsen-Anhalt wurden die
       bevorzugten Impfungen nun am Donnerstag in einer Sondersitzung zur den
       Öffnungsmaßnahmen in der Coronapolitik des Landes erstmals zum Thema
       gemacht.
       
       So kritisierte die Oppositionspolitikerin und Linken-Fraktionsvorsitzende
       Eva von Angern insbesondere, dass die vorzeitige Impfung von über 300
       Polizist:innen in Stendal vom Innenministerium genehmigt wurde. Sie
       forderte mehr Verantwortungsübernahme vom Land und dem Ministerpräsidenten
       Reiner Haseloff (CDU). „Die Kritik an den Kommunen ist richtig, aber man
       muss auch im eigenen Laden aufräumen“, sagte von Angern im Anschluss der
       Sitzung gegenüber der taz. Sie betonte insbesondere, dass der Impfstoff in
       Sachsen-Anhalt knapp sei.
       
       Ihre Fraktion fordert eine strengere Regelung für den Umgang mit
       Impfstoffresten im Landtag sowie die umgehende Suspendierung des Hallenser
       Bürgermeisters. Auch Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne
       (SPD) schloss ein disziplinarisches Vorgehen gegen die Verantwortlichen
       nicht aus. Sie lasse „keine Ausrede mehr zu, dass sonst der Impfstoff
       verfallen wäre“, sagte sie vergangene Woche dem MDR. Kommende Woche berät
       der Innenausschuss zum Thema.
       
       Erst am Mittwoch veröffentlichte eine Lokalzeitung Hinweise mutmaßlicher
       Polizist:innen, die berichteten, dass weitere Verwaltungsmitarbeiter
       und Polizeibeamte „in relativ großer Zahl“ geimpft worden seien, als
       bislang bekannt. Demnach seien die 330 geimpften Polizist:innen nicht
       etwa ein Testlauf, wie der Landkreis Stendal zuvor behauptete, sondern die
       Polizeiinspektion habe explizit um die Impfungen gebeten.
       
       Weder Polizei noch Landkreis wollten dazu Stellung beziehen. In einer
       Sitzung des Sozialausschusses wurde zuvor bekannt, dass das
       Innenministerium davon gewusst haben muss, jedoch nicht intervenierte.
       
       Mittlerweile wurde in mindestens neun Bundesländern unrechtmäßig geimpft.
       Bereits Anfang Februar erhielten Polizist:innen aus Sachsen sowie
       Führungskräfte von Behörden, DRK und Feuerwehr in Hamburg und teilweise
       ihre Familien Impfungen. In Augsburg hatten sich sowohl der Bischof, als
       auch ein Landrat vorzeitig impfen lassen. Am Donnerstag wurde zudem
       bekannt, dass in der Oberpfalz (Bayern) mindestens 20 Angehörige von
       Heimmitarbeiter:innen unrechtmäßig geimpft wurden.
       
       Zumeist wurden die frühzeitigen Impfungen damit begründet, dass der
       Impfstoff sonst verfallen wäre. Der Hallenser Bürgermeister dementierte
       inzwischen eine Falschaussage, nach der er durch einen Zufallsgenerator die
       vorzeitige Impfung erhalten habe.
       
       Die Rechtmäßigkeit der frühzeitigen Impfpriorisierung ist jedoch ebenso
       umstritten wie die moralische Bewertung. Eine bundesweit einheitliche
       Regelung gibt es bislang nicht. Das Infektionsschutzgesetz sieht zwar
       Bußgelder bei Nichteinhaltung der Impfreihenfolge vor, nicht jedoch
       Regelungen, was zu tun ist, wenn der Impfstoff ansonsten aufgrund seines
       Haltbarkeitsdatums verfällt.
       
       Eine Sprecherin des Robert-Koch-Instituts wollte die Lage auf Anfrage nicht
       kommentieren. Die Ständige Impfkommission (Stiko) habe entsprechende
       Empfehlungen publiziert, die Umsetzung sei Ländersache.
       
       Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte vor wenigen Tagen: „Im
       Zweifel ist alles besser als wegwerfen.“ Dennoch sei es eine Frage von
       politischer Klugheit und ein Beispiel für Solidarität, ob
       Politiker:innen sich vorab impfen ließen. Er lässt nun prüfen, ob
       bundesweite Sanktionen vereinbart werden sollen.
       
       18 Feb 2021
       
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 (DIR) [1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_21.12.2020_V3.pdf
 (DIR) [2] /Skandal-in-Sachsen-Anhalt/!5749699
       
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