# taz.de -- Lieferkettengesetz mit Lücken: Viel zu wenig Kontrolleure
       
       > Der Entwurf für das geplante Lieferkettengesetz liegt vor.
       > Menschenrechtsorganisationen erhalten damit neue Klagemöglichkeiten.
       
 (IMG) Bild: VW-Produktion in einer Fabrik in Schanghai
       
       Berlin taz | An einem wichtigen Punkt des geplanten Lieferkettengesetzes
       findet sich momentan noch eine Leerstelle. Die Bußgelder für Unternehmen,
       die gegen die Menschenrechte verstoßen, sind mit „Y“ und „Z“ angegeben.
       Hier wird die Auseinandersetzung zwischen Bundesarbeitsminister Hubertus
       Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in den kommenden
       Wochen weitergehen. Und auch die Bundestagsfraktion der Union dürfte noch
       versuchen, den Gesetzentwurf in ihrem Sinne zu verändern.
       
       [1][Nach langen internen Verhandlungen] hat Heil den fast fertigen Entwurf
       nun aber den anderen Ministerien zur Abstimmung zugeschickt. Der Text liegt
       der taz vor. Der Einigung zwischen Arbeits-, Wirtschafts- und
       Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) am vergangenen Freitag ging ein
       jahrelanger Konflikt voraus. Heil und Müller plädierten für das
       Lieferketten- oder Sorgfaltspflichtengesetz, um hiesige Firmen anzuhalten,
       die Menschenrechte der Beschäftigten in ihren ausländischen
       Zulieferfabriken zu schützen. Altmaier versuchte, das Vorhaben zu verzögern
       und zu entschärfen. Nun soll in Kürze das Kabinett einen vorläufigen Haken
       hinter die Sache setzen.
       
       „Den Bußgeldrahmen sollte das Gesetz regeln“, sagte Hermann Gröhe (CDU).
       „Die Festsetzung einzelner Bußgelder wäre dann Aufgabe der zuständigen
       Behörde“, so der Unionsfraktionsvize für Arbeit und Soziales im Bundestag.
       Insgesamt sei „die Einigung der drei Minister eine gute Lösung“, erklärte
       Gröhe. Über „Änderungsbedarf“ werde man jedoch „im Lichte der
       parlamentarischen Beratungen und einer Anhörung entscheiden“.
       
       Konsumgüter, die hiesige Geschäfte verkaufen, werden im Ausland nicht
       selten unter schlechten Arbeits- und Umweltbedingungen produziert. Deshalb
       listet der Entwurf nun auf, welche Menschenrechte die Zulieferer deutscher
       Firmen nicht verletzen dürfen. Dazu gehören unter anderem die Rechte der
       Beschäftigten auf Leben, Gesundheit, „angemessenen Lohn“ und
       „Lebensunterhalt“, Freiheit von Zwangs- und Kinderarbeit, sowie die
       „Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen“. Letzteres
       bedeutet, dass die Arbeiter:innen Gewerkschaften oder ähnlichen
       Organisationen beitreten dürfen, um ihre Interessen durchzusetzen. Außerdem
       beinhaltet das Gesetz einige „umweltbezogene Pflichten“. So muss das
       Personal vor Emissionen von Quecksilber und organischen Schadstoffen
       geschützt werden.
       
       ## Wie das Gesetz wirkt, ist unklar
       
       Das Bundesamt für Wirtschaft (Bafa) in Eschborn soll kontrollieren, ob die
       Firmen diese Regeln einhalten. Tun sie es nicht, können Bußgelder verhängt
       werden. Dafür bekommt die Behörde laut Entwurf 65 zusätzliche
       Vollzeitstellen, die jährlich rund 5 Millionen Euro kosten. Die
       Mitarbeiter:innen müssen schließlich rund 3.000 einheimische
       Unternehmen plus ihre weltweiten Zulieferer überprüfen. Über zu wenig
       Arbeit werden sich die Expert:innen nicht beschweren können.
       
       Eine Frage ist, was das Gesetz für bekannte Konflikte im Welthandel
       bedeutet. So gilt die Vereinigungsfreiheit in China nicht, freie
       Gewerkschaften verbietet die Kommunistische Partei. Und beispielsweise aus
       Westafrika kommen immer wieder Berichte über Kinderarbeit im Kakaoanbau,
       der Lieferkette der Schokoladenproduzenten. Wie genau muss man sich die
       Umsetzung der neuen Regeln also vorstellen?
       
       [2][Beispielsweise der deutsche Autobauer Volkswagen wird für seine
       Fabriken in China] sogenannte Risikoberichte verfassen und analysieren, ob
       es dort zu Verstößen gegen die Menschenrechte kommt. Vermutlich stellt sich
       der Konzern dann auf den Standpunkt, dass es dort zwar keine unabhängige
       Gewerkschaft gibt, wohl aber Komitees, welche die Interessen der
       Arbeiter:innen vertreten. Zu Vorwürfen der Unterdrückung der Uiguren in
       Westchina könnte VWs zu erwartende Verteidigung lauten, dass diese in
       seinem dortigen Werk keine Rolle spielt. „Möglich wäre es für uns dann,
       eine Beschwerde beim Bafa einzureichen“, sagte Miriam Saage-Maaß von der
       juristischen Bürgerrechtsorganisation ECCHR in Berlin. „Wir müssten konkret
       belegen, dass der Bericht von VW falsch oder unvollständig ist.“
       
       Der zweite Weg laut Gesetzentwurf: „Wenn sich geschädigte Beschäftigte an
       uns wenden, könnten wir vor hiesigen Gerichten klagen“, so Saage-Maaß. Dass
       einheimische Organisationen im Namen von Geschädigten deren Rechte
       durchsetzen können, ist neu. Die Richter:innen würden dann darüber
       befinden, ob die Firmen Schadensersatz zahlen müssen. Auf dieser Basis
       dürfte es künftig einige interessante Prozesse geben.
       
       ## Greenpeace kritisiert Altmaier
       
       Die Umweltorganisation Greenpeace bezeichnete den Gesetzentwurf trotzdem
       als „Schwindel“. Dieser Schriftzug wurde am Dienstagmorgen mit
       Scheinwerfern auf das Bundeskanzleramt projiziert. Die Öko-Aktivist:innen
       meinen, Wirtschaftsminister Altmaier habe die geplanten Regeln ausgehöhlt.
       Der Bundesverband der Bauindustrie hingegen beklagte sich, Firmen dürften
       vorübergehend auch von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, wenn
       sie gegen das Gesetz verstoßen.
       
       16 Feb 2021
       
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