# taz.de -- Die Gefahren des digitalen Impfpasses: Zutritt nur für Gesunde
       
       > Was passiert, wenn Gesundheit ausweispflichtig wird? Warum der digitale
       > Impfpass zu einer verstärkten Biologisierung der Gesellschaft führen
       > könnte.
       
 (IMG) Bild: Hier noch ganz altmodisch, künftig vielleicht digital: Impfpass
       
       In den Schränken und Schubladen der Bürger lagert ein Dokument, dem man
       lange Zeit kaum Beachtung schenkte: der Impfpass. Wenn man nicht gerade
       seine Standardimpfungen auffrischen ließ, staubte das gelbe Büchlein
       munter vor sich hin. Niemand wäre auf die Idee gekommen, sich mit diesem
       Dokument auszuweisen.
       
       Warum auch? Man hat ja einen Personalausweis. Allenfalls bei der Einreise
       in ein westafrikanisches Land oder in Mittel- oder Südamerika, wo die
       Gelbfieberschutzimpfung vorgeschrieben ist, musste man das Heft vorzeigen
       (wobei die Zöllner häufig gar nicht nachfragten). Doch das könnte sich bald
       ändern. Seit Wochen tobt ein Streit, ob man [1][künftig bei der Einreise]
       neben seinem Reise- auch seinen Impfpass vorzeigen muss.
       
       Die australische Fluglinie Qantas hat bereits angekündigt, nur noch
       Passagiere mit einem Impfnachweis zu befördern. Tech-Konzerne wie
       Microsoft, Oracle und Salesforce basteln an einem digitalen Impfpass. Und
       in Los Angeles County können sich Bürger, die sich gegen Covid-19 geimpft
       haben, ein elektronisches Impfzertifikat auf ihr iPhone laden. Nicht nur
       bei der Einreise am Flughafen, auch in Cafés und Restaurants könnte der
       Impfpass bald obligatorisch werden.
       
       Dass man ein ärztliches Zeugnis, dessen Geschichte ins 19. Jahrhundert
       zurückreicht, digitalisiert, ist nur konsequent, schließlich steht seit
       Beginn des Jahres allen Versicherten [2][die elektronische Patientenakte
       (ePA)] zur Verfügung. Bei aller Kritik an Datenschutz und Datensicherheit
       kann es durchaus sinnvoll sein, dass ein Arzt im Notfall auf Patientendaten
       zugreifen kann. Man muss nicht mühsam das gelbe Impfbuch suchen – die
       Information ist elektronisch abrufbar.
       
       Doch so praktisch die Digitalisierung des Impfpasses erscheint, so sehr
       verstört der Gedanke, dass sich Bürger an allen möglichen Orten künftig mit
       ihrer Gesundheit legitimieren müssen. Es macht schon einen Unterschied, ob
       man den Impfpass nur beim Arzt vorzeigt oder auch in einem Café. Je mehr
       Organisationen einen Impfnachweis verlangen, desto mehr bekommt dieses
       Zertifikat den Charakter eines Passierscheins.
       
       Dass mit der Immunisierung auch eine Biologisierung von Gemeinschaft
       einhergeht, ist ein Trend, der schon seit einigen Monaten zu beobachten
       ist. Die [3][Mitarbeiter der Fast-Food-Kette Subway] in einer Filiale in
       Los Angeles werden täglich von einer Fieber- und Gesichtserkennung
       gescreent, um keine Infektion einzuschleppen. Immer mehr Unternehmen setzen
       auf Wärmebildkameras oder Stirnthermometer, um die Gesundheit ihrer
       Mitarbeiter und Kunden zu checken. Wer Fieber hat, muss draußen bleiben.
       
       ## Bio-Macht des Staates
       
       Wenn jetzt aber dieser Biologismus durch Impfpässe amtlich beglaubigt wird,
       wird gewissermaßen die „Geschäftsgrundlage“ der demokratischen Gesellschaft
       verändert: Die Zugehörigkeit zum – biologisch definierten – „Volkskörper“
       hängt nicht mehr allein von wohl erworbenen Rechten ab, sondern von der
       körperlichen Integrität des Einzelnen. Es macht die Impfzentren zu
       Passbehörden. Der französische Philosoph Michel Foucault sprach in seinen
       Vorlesungen von einer „Verstaatlichung des Biologischen“, einer „Bio-Macht“
       des Staates, die die Körper regiert.
       
       Abgesehen von der Masernimpfpflicht für Kinder und Erzieher war die
       Gesundheit für die Teilhabe am öffentlichen Leben vor Corona eher
       zweitrangig. Man konnte mit Fußpilz ins Schwimmbad gehen, vergrippt in
       einem Konzertsaal sitzen oder todkrank in einen Flieger steigen, solange
       man nicht völlig abgerissen aussah und ein gültiges Ticket vorzeigen
       konnte. Man zog sich allenfalls böse Blicke des Nachbarn zu, wenn man das
       Husten nicht in den Griff bekam.
       
       Und ja: Vielleicht war diese Unbedarftheit auch fahrlässig, weil sich so
       Viren munter in der Welt verteilen konnten. Doch jetzt, während der
       Pandemie, wo an jeder Ecke der virologische Feind lauert, wird Gesundheit
       plötzlich ausweispflichtig, schlimmer noch: wird Kranksein abgestempelt und
       sozial geächtet.
       
       Der französische Schriftsteller Bernard-Henri Lévy schreibt in seinem Essay
       „Ce virus qui rend fou“, dass der „contrat social“ (Gesellschaftsvertrag)
       durch einen „contrat vital“ (Gesundheitsvertrag) ersetzt werde: Statt wie
       bisher einen Teil seiner Einzelinteressen zugunsten des Allgemeininteresses
       abzutreten, tauscht der Bürger seine Freiheit gegen eine
       „Antivirusgarantie“ ein – und akzeptiert damit den Übergang vom Sozial-
       zum Überwachungsstaat.
       
       Wie schnell wir bereit sind, diesen Sozialvertrag aufzukündigen, beweist
       die Debatte um Sonderrechte für Coronageimpfte: In der Hoffnung, das „alte
       Leben“ zurückgewinnen, wird faktisch eine soziale Selektion betrieben: hier
       die Geimpften, dort die Ungeimpften.
       
       ## Gleiches gleich behandeln
       
       Wenn Bundesjustizministerin Christine Lambrecht behauptet, es gehe nicht um
       Privilegien, „sondern um die Rücknahme von Grundrechtsbeschränkungen“, dann
       hat sie einen zentralen Grundsatz des Rechtsstaates nicht verstanden: die
       Gleichheit vor dem Gesetz.
       
       Grundrechte heißen so, weil sie grundsätzlich für alle Bürger im Land
       gelten. Der Grundsatz lautet: Gleiches darf nicht ungleich behandelt
       werden. Wenn man Lockerungen für Geimpfte unter der Voraussetzung zulässt,
       dass sie nicht infektiös sind, akzeptiert man nicht nur stillschweigend
       eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nichtgeimpften, sondern macht die
       [4][Ausübung von Grundrechten von biologischen Merkmalen abhängig].
       
       Zugespitzt: Nur wer Antikörper hat, gehört zum Volkskörper. Damit macht man
       etwas zu einem Differenzierungs- und Diskriminierungsmerkmal, was niemals
       differenzierungsfähig sein darf: die Menschenwürde.
       
       Den Staat hat es aus gutem Grund nicht zu interessieren, ob ein gesunder
       oder vorerkrankter Mensch seine Dienste in Anspruch nimmt. Ein Mensch mit
       Herpesviren darf genauso in ein öffentliches Schwimmbad wie ein
       HIV-positiver Mensch. Ein privates Unternehmen wie ein Restaurant oder
       Kinobetreiber darf nur bedingt Einlasskriterien erlassen. Erstens weil es
       über die unmittelbare Drittwirkung an Grundrechte und zweitens weil es an
       das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gebunden ist.
       
       Welche Gesundheitsdaten dürfen Staat und Private abfragen? Wo hört
       Infektionsschutz auf, wo fängt Diskriminierung an? Muss man sich künftig
       ein medizinisches Unbedenklichkeitszeugnis ausstellen lassen, um am
       öffentlichen Leben teilzunehmen? Was ist mit denen, die sich nicht mit
       ihrer Gesundheit ausweisen können?
       
       Als Sachsen-Anhalt 2012 sein Polizeigesetz ändern wollte, um Personen von
       „Risikogruppen“ (gemeint waren Homosexuelle, Drogenabhängige und
       Obdachlose) zwangsweise auf HIV oder Hepatitis zu testen, gab es in der
       Öffentlichkeit einen Aufschrei.
       
       ## Corona codiert das Soziale um
       
       Von Diskriminierung und Stigmatisierung war die Rede. Die Deutsche
       Aidshilfe kritisierte das Gesetz als „völlig unverhältnismäßig“, weil es
       Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und informationelle
       Selbstbestimmung verletzen würde. Die Vorschrift wurde schließlich
       gestrichen.
       
       Knapp ein Jahrzehnt später werden Testungen nicht mehr als Eingriff
       wahrgenommen, sondern als Privileg. Was zeigt: Corona codiert das Soziale
       um. Womöglich würde man die Frage nach Zwangstests heute anders bewerten.
       Das HI-Virus ist schließlich noch immer eine Pandemie.
       
       In Singapur, das wegen seiner Kontaktnachverfolgung als Vorbild in der
       Pandemiebekämpfung gilt, müssen Antragsteller auf eine
       Daueraufenthaltserlaubnis einen negativen HIV-Test vorlegen. Wer
       HIV-positiv und nicht mit einem Singapurer verheiratet ist, darf sich nicht
       länger als 90 Tage im Land aufhalten. In dem autoritären Stadtstaat sind
       vor zwei Jahren durch ein Datenleck Informationen von 14.200 HIV-Patienten
       an die Öffentlichkeit gelangt. Namen, Adressen, Telefonnummern – alles war
       im Netz einsehbar.
       
       Das zeigt, wie heikel eine zentrale Speicherung sensibler Gesundheitsdaten
       sein kann. Ein Visum für Staaten wie Russland oder Katar zu bekommen, wo
       [5][die Einreise ähnlich restriktiv behandelt wird], ist für diese Menschen
       nahezu unmöglich. Der gläserne Bürger ist am Ende nicht nur schutzlos,
       sondern auch „papierlos“.
       
       3 Feb 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /EU-Videogipfel-zu-Corona/!5745869
 (DIR) [2] /Die-digitale-Patientenakte/!5711283
 (DIR) [3] https://www.nytimes.com/2020/05/11/technology/coronavirus-worker-testing-privacy.html
 (DIR) [4] /Vorteile-fuer-Geimpfte/!5737557
 (DIR) [5] /Corona-Beschraenkung-fuer-Unverheiratete/!5707016
       
       ## AUTOREN
       
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