# taz.de -- Angeklagte im geplatzten G20-Verfahren: Auf den richtigen Weg gebracht
> Das Jugendstrafrecht soll Heranwachsende erziehen. Beim geplatzten
> Rondenbarg-Prozess passiert genau das, aber anders als vom Gericht
> beabsichtigt.
(IMG) Bild: Soli-Kundgebung für die Betroffenen der G20-Prozesse vor dem Hamburger Landgericht
Was zunächst wie eine gute Nachricht klingt, ist auf den zweiten Blick nur
eine halb gute: [1][Die Jugendkammer des Hamburger Landgerichts hat den
G20-Rondenbarg-Prozess eingestellt] – vorerst. Wegen der anhaltend hohen
Corona-Infektionszahlen und des Lockdowns will das Gericht die
Hauptverhandlung erst fortsetzen, wenn die Pandemielage es zulässt. Wann
das sein wird, weiß keine*r, sicher aber nicht mehr innerhalb der
rechtlichen Frist, in der ein Strafverfahren pausieren darf. Der Prozess
muss dann von vorn beginnen.
Zwar haben erst zwei Termine stattgefunden. Trotzdem wäre es lächerlich,
die Anfang Zwanzigjährigen aus Stuttgart, Bonn und Halle vier Jahre nach
den Gipfelprotesten erneut wöchentlich nach Hamburg zu zitieren. Für die
Angeklagten ist die Belastung jetzt schon enorm. Seit Sommer 2017 leben sie
mit der negativen Erwartung, [2][sich einer juristischen Prozedur
unterziehen zu müssen], die zermürbend und erniedrigend ist.
Hätten sie schwere Straftaten begangen, könnte man sagen okay, das hätten
sie sich früher überlegen sollen. Aber das ist ja nicht der Fall. Ihnen
wird lediglich vorgeworfen, demonstriert zu haben.
## Unverhältnismäßiger Eingriff ins Leben Heranwachsender
Als Steine und Böller aus der Demo in Richtung von Polizist*innen
flogen, diese aber verfehlten, hätten sie durch ihre Anwesenheit und das
einheitliche Auftreten psychologisch mitgewirkt, behauptet die
Staatsanwaltschaft. Zu Schaden kam allerdings auch niemand, vielmehr wurden
die Demonstrant*innen buchstäblich von einer Polizei-Sondereinheit
zerlegt.
Vor diesem Hintergrund so stark [3][in das Leben heranwachsender, damals
Minderjähriger einzugreifen], ist nicht nur völlig überzogen, sondern auch
ein trauriges Zeichen für den Rechtsstaat. Zumal das Jugendstrafrecht ja
den erzieherischen Gedanken in den Vordergrund stellt. Es zielt nicht
vorrangig aufs Strafen, sondern darauf, Jugendliche auf den richtigen Weg
zu bringen. Das dürfte schon gelungen sein – aber auf einen Weg gegen die
ungerechte Gesellschaft, in der bestraft wird, wer für seine Rechte auf die
Straße geht.
27 Jan 2021
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(DIR) Katharina Schipkowski
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