# taz.de -- Prozess gegen rasenden Polizisten: Bewährung nach tödlichem Unfall
       
       > Das Berliner Amtsgericht verurteilt einen Polizisten wegen fahrlässiger
       > Tötung. Es kritisiert die Ermittlungen als chaotisch.
       
 (IMG) Bild: Totalschaden nach dem Unfall: Das vom Angeklagten gesteuerte Polizeifahrzeug
       
       Berlin dpa | Die Eltern kamen wieder ganz in Schwarz zum Prozess, sie
       stellten ein gerahmtes Foto ihrer Tochter im Gerichtssaal auf. Die
       21-Jährige war am 29. Januar 2018 in der Nähe des Berliner Alexanderplatzes
       gestorben, als ein Polizeiwagen in ihr kleines Auto krachte. Sie hatte
       keine Chance.
       
       Knapp drei Jahre nach dem tödlichen Crash hat das Amtsgericht
       Berlin-Tiergarten am späten Dienstagnachmittag einen Polizeihauptkommissar
       der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Verhängt wurde eine Haftstrafe
       von 14 Monaten auf Bewährung. Damit bleibt der Beamte auf freiem Fuß.
       
       Die Eltern, die als Nebenkläger den Prozess verfolgten, saßen starr da. Sie
       hatten ein härteres Urteil gefordert – vier Jahre Haft. Für sie waren die
       Ermittlungen ein Justizskandal – unzureichend und fehlerhaft. Der Vater
       kämpfte mit den Tränen und sagte enttäuscht: „Wir haben gehofft, dass er
       wenigstens Gefängnis kriegt.“
       
       ## Betrunken am Steuer?
       
       Die Eltern sind bis heute überzeugt, dass der Beamte betrunken am Steuer
       saß. Doch genau dieser Vorwurf war nicht zum Prozess zugelassen worden. Die
       Staatsanwaltschaft hatte [1][zunächst Gefährdung des Straßenverkehrs durch
       Alkohol am Steuer angeklagt.] Das musste aber nach einem Gerichtsbeschluss
       fallengelassen werden, weil die beschlagnahmte Patientenakte des Polizisten
       nicht als Beweismittel verwendet werden durfte. Die Beschlagnahme sei
       rechtswidrig gewesen.
       
       Der Beamte am Steuer des Funkstreifenwagens war mit Blaulicht, Signal und
       überhöhter Geschwindigkeit auf dem Weg zu einem Einsatz, als er den Wagen
       der jungen Frau rammte, die gerade einparken wollte. Laut
       Staatsanwaltschaft war der Polizist nach einer Tunnelausfahrt mit 130
       Stundenkilometern unterwegs. Bei der Kollision wurde noch eine
       Geschwindigkeit von 93 Stundenkilometern festgestellt.
       
       ## „Ein Einsatzbefehl rechtfertigt nicht alles“
       
       Auf keinen Fall hätte der Polizist am Tage in der Berliner City so schnell
       fahren dürfen, urteilte Richter Sascha Daue. „Das geht gar nicht. Das ist
       absolut fahrlässig, eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung. Ein
       Einsatzbefehl rechtfertigt nicht alles.“ Das Verhalten des Polizisten sei
       kausal für den tödlichen Unfall gewesen. Er hätte beim Tunnelausgang vom
       Gas gehen müssen.
       
       Der Fall hatte hohe Wellen geschlagen – es stand der Verdacht im Raum, dass
       etwas vertuscht werden sollte. Die Polizei hatte direkt nach dem Unfall
       keinen Alkoholtest gemacht, der Beamte und sein Beifahrer waren rasch ins
       Krankenhaus gebracht worden. Die Behörden wiesen die Vorwürfe zurück.
       Polizeipräsidentin Barbara Slowik empfahl aber allen Beamten, bei schweren
       Unfällen freiwillig einen Atemalkoholtest zu machen, „um jedem Verdacht
       vorzubeugen“.
       
       ## Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
       
       Die Ermittlungen der Polizei seien nicht optimal gewesen, sondern
       chaotisch, hieß es im Urteil. Das Gericht habe aber nicht festgestellt,
       dass etwas vertuscht werden sollte. Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht
       exakt der Forderung der Staatsanwaltschaft. Es wurde damit gerechnet, dass
       das Urteil in die nächste Instanz geht. Sollte es rechtskräftig werden,
       würde der Polizist seinen Beamtenstatus verlieren.
       
       Der hagere Angeklagte saß stets schweigend im Gerichtssaal, auch das Urteil
       nahm er fast regungslos entgegen. Einmal fehlte er im Prozess ohne
       Entschuldigung und erklärte später, er habe zu viele Medikamente genommen.
       Es soll im Internet Morddrohungen gegen ihn gegeben haben. Der Beamte bekam
       während des Prozesses Polizeischutz. Die mehrfache Bitte von Ermittlern,
       seine Patientenakte freizugeben, lehnte der Hauptkommissar ab.
       
       Der Verteidiger, der einen Freispruch beantragt hatte, sagte, sein Mandant
       sei seit 32 Jahren Polizist mit Leibe und Seele. Der Unfall habe auch sein
       Leben einschneidend verändert. „Er ist ein psychisches Wrack.“ Zu
       Prozessbeginn hatte der Polizist seinen Anwalt erklären lassen, ihm gehe
       das „tragische, schreckliche Unfallgeschehen“ bis heute sehr nahe. Es tue
       ihm „sehr, sehr leid“.
       
       Ein Zeuge hatte im Prozess den Unfallort als großes Trümmerfeld
       beschrieben. Und eine Zeugin erinnerte sich an den Polizeiwagen: „Ich
       dachte, oh mein Gott, das Auto hebt gleich ab.“
       
       16 Dec 2020
       
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