# taz.de -- Kinderrechte im Grundgesetz: Völlig überflüssig
       
       > Kinderrechte im Grundgesetz sind rechtlich unnötig. Alle Grundrechte im
       > Grundgesetz gelten für Kinder genauso wie für Alte und 30-Jährige.
       
 (IMG) Bild: Grundrechte gelten für Kinder genauso wie für Erwachsene
       
       Man muss es so klar sagen: [1][Kinderrechte im Grundgesetz] sind rechtlich
       völlig überflüssig. Alle Grundrechte im Grundgesetz gelten für Kinder
       genauso wie für Alte und 30-Jährige. Die Verankerung von Kinderrechten im
       Grundgesetz soll – jedenfalls nach dem jetzt vorgelegten Entwurf der
       Koalition – rechtlich überhaupt nichts verändern. Sie hätte nur symbolische
       Bedeutung, weil sie die bestehenden Rechte sichtbarer macht.
       
       Deshalb ist jede Stunde, in der sich [2][KinderrechtlerInnen in Verbänden
       und Parteien] für eine Grundgesetzänderung einsetzen, eine Stunde, in der
       sie nichts für Kinder tun, sondern nur für sich selbst. Denn Kinderrechte
       im Grundgesetz sind eine populäre Forderung: Wer sich dafür einsetzt, hat
       die Chance auf mehr Spenden oder Wählerstimmen.
       
       Die Grundgesetzänderung schadet aber auch nicht. Die symbolische
       Gesetzgebung bekräftigt, dass die Förderung und der Schutz von Kindern
       sehr, sehr wichtig sind. Das hören alle gern und strengen sich vielleicht
       noch mehr an als sonst. Und am Ende kann man sogar ein buntes Plakat – mit
       einer für Kinder leider völlig unverständlichen Formulierung – ins
       Klassenzimmer hängen.
       
       Die eigentliche Sorge der bremsenden Fraktion von CDU und CSU war auch
       eher, dass sich unter der Hand doch etwas ändert – obwohl alle beteuern,
       dass sich nichts ändern soll. Die Union befürchtet, dass die Betonung von
       [3][Kinderrechten zugleich die Rechte der leiblichen Eltern gegenüber dem
       Staat schwächt]. Es könnte Gerichte geben, die misshandelte Kinder dann
       schneller zu Pflegefamilien geben und eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie
       eher ablehnen.
       
       In manchen Einzelfällen wäre es sogar angebracht, dass der Staat sein
       Wächteramt ernster nimmt. Da es um Einzelfälle geht, haben Jugendämter und
       Gerichte aber ohnehin großen Spielraum. Eine symbolische
       Grundgesetzänderung brauchen sie nicht, um die Akzente zu verschieben. Ein
       „Tagesschau“-Bericht über ein zu Tode misshandeltes Kind wird sie dabei
       wohl mehr beeinflussen.
       
       12 Jan 2021
       
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