# taz.de -- Wahl-Voraussetzungen für kleine Parteien: Weniger Unterschriften benötigt
       
       > Kleine Parteien müssen Unterschriften sammeln, um auf dem Wahlzettel zu
       > stehen. Wegen Corona wollen zwei Bundesländer die Quoten senken.
       
 (IMG) Bild: Abstimmung im Landtag von Baden-Württemberg
       
       Frankfurt am Main/Karlsruhe taz | Winfried Kretschmann wollte sich zu
       keinem Kommentar hinreißen lassen. Nur weil er selbst einer Partei angehört
       habe, die mal klein gewesen sei, könne er noch lange nicht beurteilen, ob
       es unter Coronabedingungen unzumutbar sei, 150 Unterschriften in jedem
       Wahlkreis zu sammeln. „Sie werden von mir keine Aussage dazu bekommen“,
       sagte der Ministerpräsident noch letzte Woche vor JournalistInnen.
       
       Auch die Fraktionen im Stuttgarter Landtag hatten kein offenes Ohr für die
       Nöte der kleinen Parteien mit den Hürden, die das Wahlgesetz vorschreibt.
       Hätte man mal früher angefangen mit dem Unterschriftensammeln, hieß es. Und
       das Innenministerium riet dazu, statt an Türen zu klingen, digital um
       UnterstützerInnen zu werben.
       
       Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof hatte da klarere
       Vorstellungen von Chancengleichheit. ÖDP, Linke, Piratenpartei und Die
       Partei hatten gegen das baden-württembergische Wahlgesetz geklagt und
       bekamen am Montag nach einer kurzen mündlichen Verhandlung recht.
       
       150 Unterschriften in jedem Wahlkreis sammeln zu müssen, wie es das
       Wahlgesetz für Parteien vorsieht, die bisher nicht im Landtag vertreten
       waren, sei angesichts von Kontaktsperren eine zu hohe Hürde, entschieden
       die RichterInnen. Sie empfahlen die Zahl auf 75 zu halbieren. Dann müssten
       die Kleinen landesweit immerhin noch 5.250 Unterschriften sammeln.
       
       ## „Unverhältnismäßige Gesundheitsrisiken“
       
       Wahlrechtsänderungen sind immer Machtfragen. Für CDU und Grüne geht es bei
       der Landtagswahl im März darum, wer die Nase vorn hat. Umfragen sehen mal
       die Grünen, mal die CDU als stärkste Partei. In den Popularitätswerten
       liegt Kretschmann uneinholbar vor seiner Kultusministerin Susanne Eisenmann
       (CDU). Kommen neue Kräfte ins Spiel, müssen beide befürchten, dass am Ende
       wichtige Prozentpunkte für die Führung fehlen könnten.
       
       Bei der CDU könnten das neben der AfD die Freien Wähler sein, wie zuvor
       schon in Bayern. Die Grünen könnten durch die [1][frisch gegründete
       Klimaliste], die sich dafür einsetzt, die Pariser Klimaziele entschiedener
       durchzusetzen, entscheidend geschwächt werden. „Natürlich kann uns das
       schaden“, hatte Kretschmann schon vor wenigen Wochen [2][zur Gründung der
       grüneren Grünen] gesagt: „Es kann sein, dass es nicht für die Regierung
       reicht.“
       
       Vom Verfassungsgerichtshof dazu gezwungen, geht alles nun ganz schnell.
       Noch diese Woche soll das geänderte Wahlgesetz durch einen
       interfraktionellen Antrag geändert werden.
       
       Einen versöhnlicheren Weg in dieser Frage gehen die etablierten Parteien in
       Rheinland-Pfalz. Auch dort wird am 19. März gewählt, auch dort könnten die
       „kleinen“ Parteien der regierenden Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP
       entscheidende Stimmen wegnehmen. Doch die Koalitionspartner haben sich hier
       mit der oppositionellen CDU auf eine Anpassung der Wahlgesetze an die
       Pandemie verständigt, die die Hürden für die Zulassung zur Wahl deutlich
       absenkt.
       
       ## Wahlrechtsänderungen immer auch Machtfragen
       
       Am Mittwoch beriet der Landtag einen gemeinsamen Gesetzentwurf der vier
       demokratischen Parteien, der für faire Bedingungen bei der Zulassung zur
       Wahl sorgen soll. In einer gemeinsamen Erklärung stellen die vier
       Fraktionen das fest, was in Baden-Württemberg ein Gericht den
       Verantwortlichen ins Stammbuch schreiben musste.
       
       Durch die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen werde die Sammlung der
       nötigen Unterschriften „in erheblichem Maß erschwert“. In ihrem Statement
       ist auch von „unverhältnismäßigen Gesundheitsrisiken“ die Rede, denen
       KandidatInnen und UnterstützerInnen ausgesetzt würden.
       
       Deshalb sollen in den Wahlkreisen statt heute 125 künftig nur noch 50
       Unterschriften ausreichen. Landeslisten werden zugelassen, wenn sie von 520
       WählerInnen unterstützt werden. Bislang waren dafür 2.080 Unterschriften
       nötig.
       
       „Damit wird gewährleistet, dass auch kleine Parteien bis zum Ablauf der
       Frist am 29. Dezember eine realistische Chance haben, das Quorum zu
       erreichen“, stellen die vier parlamentarischen Geschäftsführer fest.
       Außerdem kann nun die Wahl entweder in einzelnen Bezirken oder im ganzen
       Land als Briefwahl durchgeführt werden, wenn es die Lage erfordern sollte.
       
       Allein die AfD hat mit dieser Regelung ein Problem. Eine „verpflichtende
       Briefwahl“ sei „unverhältnismäßig“ und erhöhe das „Manipulationsrisiko“,
       erklärte die AfD-Landtagsfraktion.
       
       Die übrigen „kleinen“ Parteien begrüßen dagegen die Neuregelungen. Im
       Vorfeld des Wahlkampfs hatte vor allem die [3][neue Partei Volt], die sich
       „paneuropäisch progressiv“ nennt, gefordert, die Hürden abzusenken. Auch in
       Rheinland-Pfalz profitieren die UmweltaktivistInnen, die hier ebenfalls mit
       einer Klimaliste antreten wollen. Außerdem die Partei die Linken: Sie war
       bislang stets an der Fünfprozenthürde gescheitert und muss deshalb
       ebenfalls Unterschriften sammeln.
       
       11 Nov 2020
       
       ## LINKS
       
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