# taz.de -- Auswärtiges Amt über die Türkei: Einige Grundrechte „ausgehebelt“
       
       > „Nahezu vollständig gleichgeschaltete“ Medien und eine „dysfunktionale“
       > Justiz: Der Lagebericht des Auswärtigen Amts zur Türkei fällt extrem
       > negativ aus.
       
 (IMG) Bild: Protest für die Pressefreiheit in Silivri bei Istanbul, Archivbild aus dem Jahr 2017
       
       Berlin dpa | Das Auswärtige Amt stellt der Türkei bei der Wahrung
       demokratischer Grundrechte ein vernichtendes Zeugnis aus. „Die türkische
       Verfassung garantiert Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, [1][Meinungs-
       und Pressefreiheit]. In der Praxis sind diese Rechte aber weitgehend
       ausgehebelt“, heißt es in dem vertraulichen „Bericht über die asyl- und
       abschiebungsrelevante Lage“ in dem Land, der der Deutschen Presse-Agentur
       in Berlin vorliegt. Die türkischen Print- und TV-Medien werden in dem
       Papier als „nahezu vollständig gleichgeschaltet“ beschrieben.
       
       Die vom Auswärtigen Amt regelmäßig für die wichtigsten Herkunftsländer
       erstellten Lageberichte sind eine wichtige Entscheidungshilfe im
       Asylverfahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf),
       Ausländerbehörden, aber auch Gerichte nutzen sie zur Beurteilung der Lage
       im Herkunftsland. Das 31 Seiten umfassende aktuelle Papier ist auf den 24.
       August datiert und bildet den Stand vom Juni ab.
       
       Knapp 10.800 Türkinnen und Türken beantragten im vergangenen Jahr Asyl in
       Deutschland. Rund jeder Zweite erhielt hierzulande Schutz, wenn man
       Entscheidungen ausklammert, die sich etwa aus rein formalen Gründen
       erledigt haben.
       
       ## Situation für MigrantInnen wird milder beurteilt
       
       Wen die Regierung in Ankara als Anhänger der Gülen-Bewegung einstuft, der
       muss auch mit juristischer Verfolgung rechnen. Laut Bericht genügt als
       Indiz bereits ein Abonnement bestimmter Medien, die Nutzung einer
       bestimmten Bank oder einer [2][speziellen Kommunikations-App]. Die Türkei
       macht den in den USA lebenden islamischen Prediger Fethullah Gülen für den
       Putschversuch von 2016 verantwortlich.
       
       Auch im Ausland behält die Türkei nach Einschätzung des Auswärtigen Amts
       Kritiker im Blick. „Es kann davon ausgegangen werden, dass türkische
       Stellen Regierungsgegner, darunter insbesondere (auch vermeintliche) PKK-
       und Gülen-Anhänger, im Ausland ausspähen, ebenso wie sie Tätigkeiten von in
       Deutschland registrierten Vereinen beobachten.“ Die kurdische
       Arbeiterpartei PKK ist in der Türkei als Terrororganisation eingestuft und
       in Deutschland verboten.
       
       Generell sei die türkische Justiz mit Terrorvorwürfen rasch bei der Hand.
       Schon „öffentliche Kritik am Vorgehen der türkischen Sicherheitskräfte in
       den kurdisch geprägten Gebieten der Südosttürkei“ könne den [3][Tatbestand
       der Terrorpropaganda] erfüllen. Die Justiz wird als „in weiten Teilen
       dysfunktional“ und teils politisch beeinflusst beschrieben. „Darüber hinaus
       wurden einzelne Richter nach kontroversen Entscheidungen suspendiert oder
       (straf)versetzt, woraufhin andere Richter gegen die gleichen Angeklagten
       zum politisch opportunen Ergebnis kamen.“
       
       Milder beurteilt das Auswärtige Amt die Situation für Migranten – die
       Türkei beherbergt laut UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR weltweit die meisten
       Flüchtlinge und ist ein zwar schwieriger, aber wichtiger Partner für die EU
       in der Migrationspolitik. Nach offiziellen Angaben leben dort aktuell knapp
       4 Millionen registrierte Flüchtlinge, davon 3,6 Millionen Syrer, die
       vorübergehenden Schutz genießen.
       
       Die Behörden seien überlastet, wenn es um die Einzelfallprüfung
       nichtsyrischer Anträge gehe. Registrierte Flüchtlinge haben Anspruch auf
       medizinische Versorgung und dürfen im Prinzip arbeiten – das sei in der
       Praxis aber so schwierig, dass die meisten allenfalls schwarz arbeiteten,
       heißt es weiter.
       
       Das Auswärtige Amt verweist auf Berichte von Menschenrechtsorganisationen
       zu Misshandlungen von Flüchtlingen durch Sicherheitskräfte und über
       erzwungene Unterzeichnungen einer Erklärung zur freiwilligen Ausreise,
       merkt aber an: „Es ist nicht erkennbar, dass dies eine systematische Praxis
       darstellt. UNHCR evaluiert die Flüchtlingspolitik der Türkei auch im
       internationalen Vergleich tendenziell positiv.“
       
       Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sieht das völlig anders. „Die Türkei
       ist eine Blackbox, was den Umgang mit Schutzsuchenden angeht“, beklagt
       Geschäftsführer Günter Burkhardt. Generell stehen in der Türkei auch
       Menschenrechtsorganisationen unter staatlichem Druck, was ihre Arbeit
       erschwert.
       
       „Es ist skandalös, dass Deutschland und die EU solch einem Unrechtsregime
       Schutzsuchende anvertrauen“, erklärte Burkhardt. „Die türkischen Behörden
       geben Geflüchteten kaum Möglichkeiten, sich registrieren zu lassen. Damit
       bleiben sie in der Illegalität und sind von Abschiebung permanent bedroht.“
       Die Türkei sei kein Rechtsstaat. Das treffe auch Geflüchtete.
       
       30 Sep 2020
       
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