# taz.de -- Folgen der Polizeikolumne: Seehofer gefährdete taz-Autor*in
       
       > taz-Anwalt Johannes Eisenberg über den Versuch des Bundesinnenministers,
       > eine Kolumnist*in und die taz-Chefredaktion zu kriminalisieren.
       
 (IMG) Bild: Bundesinnenminister Seehofer im Bundestag
       
       Das Strafverfolgungsbegehren gegen unsere Autor*in Hengameh Yaghoobifarah
       (und die Chefredakteurin Barbara Junge und deren Stellvertreterin Katrin
       Gottschalk) wegen des Artikels [1][„All cops are berufsunfähig“] in der taz
       vom 15.6.2020 hat die Staatsanwaltschaft Berlin zurückgewiesen. Der Artikel
       war nicht strafbar.
       
       Zwar adressiert er die deutschen Polizeiangehörigen, erklärt die
       Staatsanwaltschaft. Eine Volksverhetzung stellt er gleichwohl nicht dar,
       weil ihm der „Appellcharakter“ an die Leser fehlt, Polizeibeamte
       anzugreifen. Er enthält zwar die Ablehnung der Berufsgruppe, nicht aber ein
       „Anreizen zu einer feindseligen Haltung“. (Die genauere Begründung
       [2][entnehmen Sie dem Text von Ulrike Winkelmann]).
       
       Angezeigt hatten die Autor*in (und die Chefredakteurin Junge und ihre
       Stellvertreterin Gottschalk, weil diese angeblich ihrer Verpflichtung, die
       taz frei von Straftaten zu halten, verletzt haben – es gab also den
       Versuch, die leitenden Redaktionsverantwortlichen der taz massiv zu
       kriminalisieren) verschiedene Polizeiorganisationen. Darunter: die rechte
       DPolG, vertreten durch die auch Nazis vertretende Kanzlei „Höcker“, die den
       rechtsradikalen ehemaligen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen als „of
       Counsel-Rechtsanwalt“ in ihren Reihen feiert. Insgesamt lagen [3][mehr als
       140 Strafanzeigen vor,] großenteils befeuert durch das Agieren des
       Bundesinnenministers Horst Seehofer.
       
       Aus Recherchen des Berliner Tagesspiegels wissen wir, dass Seehofer seine
       über die Bild-Zeitung angekündigte Strafanzeige gegen Autorin und
       Chefredakteurinnen gegen die Empfehlung seiner Ministeriumsfachleute
       verfolgt hat. Unmittelbar nach der Veröffentlichung verlangte der sich
       selbst als „Erfahrungsjurist“ qualifizierende Seehofer am 17. Juni von
       seinem Polizeireferat einen Strafanzeigenentwurf.
       
       ## Das Schweigen Seehofers
       
       Diesen und die Strafanzeige wollte er eigentlich am 19. Juni nach einer
       Innenministerkonferenz mit öffentlichem TamTam der Staatsanwaltschaft
       zuleiten. Den Entwurf bekam er, aber auch erste Zweifel seiner Polizisten,
       ob die Kolumne Yaghoobifarahs wirklich strafbar sei. Aus unbekannten
       Gründen änderte Seehofer sein Vorhaben und kündigte am 22. Juni in der
       Bild-Zeitung die Strafanzeige an. Ihm gehörten die frühmorgendlichen
       Schlagzeilen, für die Autor*in begann ein Spießrutenlauf: Drohungen,
       Beschimpfungen, Gefährdungsanalysen der Landespolizei etc..
       
       Nach einem Gespräch mit der Kanzlerin in den Vormittagsstunden desselben
       Tages verzögerte Seehofer zunächst die Erstattung der Anzeige, am 23. Juni
       erreichte ihn eine kritische „grundrechtliche Bewertung“ der Juristen
       seines Verfassungsreferats, die die Veröffentlichung für straflos hielten.
       Erst am 28. Juni 2020 wurde bekannt, dass er sein Vorhaben, Strafanzeige zu
       erstatten, endgültig aufgegeben hat.
       
       Die vorstehend wiedergegebenen Einzelheiten weiß die Öffentlichkeit nur,
       [4][weil der Tagesspiegel Auskunftsansprüche] gegen den Widerstand des
       Ministeriums durchgesetzt hat.
       
       Seehofer hat seine öffentliche Erklärung, dass sich die Autorin strafbar
       gemacht hat, nie korrigiert. Ein Unterlassungsbegehren der Autorin gegen
       Seehofer, sie öffentlich als Straftäterin zu diffamieren, hat er bis heute
       unbeantwortet gelassen.
       
       25 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Abschaffung-der-Polizei/!5689584
 (DIR) [2] /Staatsanwaltschaft-ueber-Polizeikolumne/!5716651
 (DIR) [3] /taz-Kolumne-zur-Polizei/!5696716
 (DIR) [4] https://www.tagesspiegel.de/politik/polizei-kolumne-von-hengameh-yaghoobifarah-horst-seehofer-warf-taz-autorin-straftat-vor-ohne-rechtliche-untersuchung/26197252.html
       
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