# taz.de -- Sanktionen gegen Nord Stream 2: USA doch im Recht
       
       > Ein Bundestagsgutachten sagt: US-Sanktionen gegen deutsche Unternehmen,
       > die am Bau von Nord Stream 2 beteiligt sind, sind nicht
       > völkerrechtswidrig.
       
 (IMG) Bild: Bauabschnitt der North Stream 2 Pipeline in Russland, 2019
       
       Berlin taz | Die USA drohen deutschen Unternehmen mit Sanktionen gegen die
       fast vollendete [1][Ostseepipeline Nord Stream 2]. Doch einen Verstoß gegen
       das Völkerrecht sieht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags darin
       nicht. Solange die USA maßvoll agierten und sich auf den Schutz nationaler
       Sicherheitsinteressen und die negativen Auswirkungen auf die eigene
       Wirtschaft beriefen, „kann das Völkerrecht dem Ergreifen von
       extraterritorialen Sanktionen nur wenig entgegensetzen“, heißt es in einem
       Gutachten. Dieses hatte die Linken-Außenpolitikerin Sevim Dağdelen in
       Auftrag gegeben.
       
       Trumps Vorwurf: Deutschland lasse sich militärisch von den USA vor Russland
       schützen, importierte aber gleichzeitig Gas von dort. Seine
       Kritiker*innen sagen dagegen, es gehe dem US-Präsidenten nur um den
       Verkauf von US-Flüssiggas in Europa. Extraterritoriale Sanktionen sind
       rechtlich umstritten, da sie nicht direkt dem Schutz des Gebietes, der
       Staatsbürger*innen oder Unternehmen des sanktionierenden Staates dienen.
       
       Die Bundesregierung lehnt extraterritoriale Sanktionen ab, aus der
       EU-Kommission gab es Äußerungen, die solche Sanktionen als
       völkerrechtswidrig einstuften. „Auch wenn eine direkte Auswirkung des
       Nord-Stream-2-Projekts auf die nationale Sicherheit der USA fernliegt, so
       sind mittelbare Auswirkungen nicht auszuschließen“, argumentieren die
       Gutachter*innen dagegen.
       
       Durch Ausnahmeklauseln im Freundschaftsvertrag mit der BRD von 1954 und
       durch WTO-Bestimmungen könnten die USA ihre nationale Sicherheitslage
       eigenständig definieren. Es existierten keine objektiven völkerrechtlichen
       Kriterien, „um die Auslegung und Anwendung des Schutzprinzips rechtlich
       einzuhegen“.
       
       Die Gutachter*innen empfehlen der Bundesregierung, eine diplomatische
       Lösung mit den USA anzustreben. Sevim Dağdelen fordert die Bundesregierung
       auf, trotzdem vor den Internationalen Gerichtshof zu ziehen, falls die
       angedrohten Sanktionen gegen die Betreiberfirma des Hafens auf Rügen
       umgesetzt würden. „Die Bundesregierung darf nicht vor US-Präsident Trump
       und seinen dreisten Sanktionsdrohungen einknicken“, sagt sie. (mit dpa)
       
       28 Sep 2020
       
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