# taz.de -- Entschädigung für Betriebsschließungen: Geldsegen für Wirte
       
       > Bis zu 40.000 Gastro-Betriebe waren vom Shutdown betroffen. Versicherer
       > wollten den Schaden nicht abdecken. Vermutlich zu Unrecht, zeigt ein
       > Urteil.
       
 (IMG) Bild: Wie in diesem, während des Lockdowns gesperrten Biergarten in München, sah es im April überall aus
       
       Berlin taz | [1][Versicherungen kassieren gerne die Prämien, zahlen im
       Schadensfall aber nur ungern]. Dieses Klischee sahen viele Restaurants und
       Unternehmen nach dem Shutdown im Frühjahr bestätigt – und zogen dagegen vor
       Gericht. Nun können sie hoffen: Auch wenn der Erreger Sars-CoV-2 im Vertrag
       nicht ausdrücklich genannt ist, müssen die Versicherer grundsätzlich
       zahlen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts München.
       
       Im Namen vieler anderer Lokale hat etwa das Paulaner-Wirtshaus am
       Nockherberg gegen den Versicherungskonzern Allianz geklagt. Nach Ansicht
       von Rechtsexperten haben die Wirte nun gute Chancen auf einen Sieg vor
       Gericht. Das endgültige Urteil steht hier noch aus. Die Richterin entschied
       jedoch am Donnerstag in einem gleichzeitig laufenden Verfahren ganz klar.
       Eine Kita hatte ebenfalls auf Versicherungsleistungen geklagt, obwohl sie
       im Shutdown eine Notbetreuung angeboten hatte. „Die einschlägigen
       Versicherungsbedingungen setzten für den Eintritt des Versicherungsfalls
       jedoch eine vollständige Betriebsschließung voraus“, so das Gericht, das
       diese Klage abwies.
       
       Die Richterin betonte jedoch auch, dass es auf den Vertrag ankomme. Denn
       der Passus zu Seuchen ist sehr unterschiedlich. „Bis zu diesem Frühjahr
       rangierten Gesundheitsrisiken auf der Rangliste der konkreten Befürchtungen
       weit abgeschlagen“, sagt Georg Abegg, Experte für Versicherungsrecht bei
       der Kanzlei Rödl & Partner. Erst beim Lockdown interessierte die meisten
       Versicherungskunden die Frage, ob sie gegen eine seuchenbedingte
       Betriebsschließung versichert sind.
       
       Die Versicherer haben jahrelang keinen nennenswerten Aufpreis für die
       Abdeckung von Seuchenschäden verlangt, weil sie offenbar nicht mit
       ernsthaften Risiken rechneten. [2][Während sie die Folgen des Klimawandels
       in den Dürrejahren im Detail durchspielten], waren Pandemie-Szenarien noch
       in der Mache.
       
       ## Welche Seuche genau ist versichert?
       
       Nun wird es für die Branche umso teurer. Statt den gewohnten vereinzelten
       Schadensfällen wegen Krankheiten – etwa eine gelegentliche
       Restaurantschließung wegen Salmonellen –, sieht sie nun einen Tsunami von
       Forderungen auf sich zukommen. [3][Bis zu 40.000 Restaurants, Cafés und
       Hotels mussten den Betrieb zwischenzeitlich schließen,] schätzt der
       Gaststättenverband Dehoga. Weil Versicherer trotz entsprechender Passus in
       den Policen nicht zahlten, sind allein an dem Gericht in München bereits 72
       Klagen eingegangen, bundesweit könnten es tausende sein.
       
       Der Streit betrifft nun auch die Frage, welche Seuchen unter welchen
       Umständen versichert sind. Beim Shutdown habe es oft gar keine
       Krankheitsfälle im Betrieb gegeben, argumentieren die Versicherer. Einige
       Versicherungsverträge verweisen auch auf Paragraf 7 des
       Infektionsschutzgesetzes, das eine lange Liste von meldepflichtigen
       Krankheiten enthält, die als Ursachen für den Versicherungsfall infrage
       kommen. Sars-CoV2 hat der Bundestag im Februar darin aufgenommen.
       
       ## Welche Liste gilt?
       
       Hieran entzündet sich nun oft der Streit zwischen Versicherern und
       Gastronomen. Gilt die Fassung zur Zeit des Vertragsabschlusses, zur Zeit
       der Betriebsschließung oder eine später aktualisierte Fassung? Ein anderer
       Streitpunkt betrifft die Frage, was eine Betriebsschließung ist. Manche
       Versicherer behaupten, nur die ausdrückliche, gezielte Schließung einer
       einzelnen Firma sei gemeint. Wenn ein ganzes Bundesland einen Lockdown
       verhänge, sei das etwas anderes. Das Landgericht Mannheim hat jedoch im
       April bereits geurteilt, solche flächendeckenden Betriebsschließungen
       sollten von der Versicherung abgedeckt sein. Diese Auffassung schütze die
       Rechte der Versicherten und sollte sich generell durchsetzen, fordert
       Experte Abegg.
       
       17 Sep 2020
       
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