# taz.de -- Entwurf zu Lobbyregister für Bundestag: Nicht mehr als ein Telefonbuch?
       
       > Ein vertraulicher Entwurf der Groko für ein Lobbyregister sieht Strafen
       > bis 50.000 Euro vor. Er sei „löchrig wie ein Schweizer Käse“, meint die
       > FDP.
       
 (IMG) Bild: Machte mit dubiosen Nebentätigkeiten auf sich aufmerksam: CDU-Nachwuchshoffnung Philipp Amthor
       
       Berlin taz | Bis zu 50.000 Euro Strafe sollen Lobbyorganisationen zahlen
       müssen, wenn sie sich der Registrierungspflicht im von Union und SPD
       geplanten Lobbyregister entziehen. Das geht aus einem am Dienstagmorgen
       [1][publik gewordenen Gesetzesentwurf] hervor, der der taz vorliegt. Die
       Pflicht zur Registrierung solle für Lobbyorganisationen gelten, die
       regelmäßig im Bundestag aktiv sind. Zudem ist ein Verhaltenskodex für
       Interessenvertreter geplant.
       
       Das Papier gibt Auskunft über den aktuellen Stand der eigentlich
       vertraulichen Verhandlungen zwischen den Fraktionen von CDU/CSU und SPD.
       Entsprechend verärgert zeigt sich der SPD-Verhandlungsführer Matthias
       Bartke.
       
       „Die Veröffentlichung ist für den koalitionären Findungsprozess nicht
       hilfreich“, sagt er der taz. Mehrere Monate habe man in den Fraktionen
       vertraulich verhandelt. Dass ausgerechnet jetzt, nachdem eine Einschätzung
       beim Bundesinnenministerium angefordert wurde, Details nach außen drängen,
       „irritiere“.
       
       Erst vor wenigen Wochen hatten sich die Groko-Fraktionen nach den bekannt
       gewordenen [2][dubiosen Nebentätigkeiten] des CDU-Abgeordneten Philipp
       Amthor grundsätzlich auf ein verbindliches Lobbyregister für den Bundestag
       verständigt. Ziel sind strengere Transparenzregeln für Interessenvertreter
       und deren Vorgehen im Parlament, um Korruption vorzubeugen. Amthor war
       wegen seiner Nebentätigkeit und Lobbyarbeit für das US-amerikanische
       IT-Unternehmen Augustus Intelligence stark in die Kritik geraten.
       
       ## Auftraggeber müssen nicht genannt werden
       
       Im Detail sieht der Entwurf ein Lobbyregister vor, in dem Name, Sitz,
       Interessenbereich, Zusammensetzung, Mitgliederzahl und Angaben zu
       Vertreter*innen der Lobbyorganisationen geführt werden sollen. Konkrete
       Auftraggeber müssten nicht veröffentlicht werden, die Auftraggeberbranche
       jedoch schon. Angaben zu finanziellen Zuwendungen und Aufwendungen für die
       Lobbyarbeit wären optional. Lobbyorganisationen, die ihre Finanzen nicht
       offenlegen, sollen jedoch keine Hausausweise zum Bundestag mehr erhalten.
       
       „Dieser Gesetzesentwurf erfüllt nicht die [3][Mindeststandards an
       Transparenz]“, sagt Roman Ebener von der Nichtregierungsorganisation
       Abgeordnetenwatch. In der vorliegenden Form sei der Entwurf nicht viel mehr
       als ein Telefonbuch mit den Adressen von Lobbyisten. „Mit wem
       Interessenvertreter, wann, wie lange und über welche Themen reden, müsste
       nirgends festgehalten werden“, sagt Ebener.
       
       Hinzu komme, dass sich die Interessenvertreter finanzielle Intransparenz
       leicht mit dem Verzicht auf einen Hausausweis erkaufen könnten. Dieser sei
       zwar ein Symbol für die Nähe zu den Abgeordneten. „Aber auch ohne
       Hausausweis lässt sich massiv Einfluss nehmen“, kritisiert Ebener.
       
       ## Lobbyarbeit in Ministerien weiter intransparent
       
       Hauptkritikpunkt von Ebener ist jedoch die Tragweite des Entwurfs. Denn
       dieser regelt nur Lobbyaktivitäten im Bundestag. Ein Großteil der
       Einflussnahme auf die Gesetzgebung findet jedoch schon in den Ministerien
       statt, in denen die meisten Gesetze entworfen werden. Interessenvertretung
       in diesem Bereich bliebe von dem Entwurf jedoch unberührt.
       
       Auch SPD-Verhandlungsführer Matthias Bartke sieht in diesem Punkt noch
       Nachbesserungsbedarf. „Ein erfolgreiches Gesetz würde jede Form von
       Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess transparent machen“, sagt
       Bartke. Dafür bräuchte es einen „legislativen Fußabdruck“, der deutlich
       mache, wann von welcher Seite aus Einfluss genommen wurde.
       
       Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Thorsten Frei,
       und der parlamentarische Geschäftsführer Patrick Schnieder sehen hier
       jedoch keinen Handlungsbedarf des Bundestags. In einem gemeinsamen
       Statement schreiben sie, dass jedes Verfassungsorgan die
       Interessenvertretung ihm gegenüber selbst regeln solle. Regierung und
       Bundesrat sollen demnach selbst entscheiden dürfen, bis zu welchem Grad sie
       Lobbyismus transparent machen.
       
       Wenig Begeisterung löst der Gesetzesentwurf bei der Opposition aus. So
       heißt es von dem parlamentarischen Geschäftsführer der
       FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, der Entwurf sei „löchrig wie ein
       Schweizer Käse“. Konkret kritisiert er, dass Gewerkschaften,
       Arbeitgeberverbände und Kirchen nicht registriert würden. Zudem sei es
       inakzeptabel, dass die Offenlegung der Geldströme mehr oder weniger
       optional sei.
       
       25 Aug 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://fragdenstaat.de/blog/2020/08/25/entwurf-lobbyregister/
 (DIR) [2] /Die-Affaere-Philipp-Amthor/!5689991
 (DIR) [3] https://www.lobbycontrol.de/2020/08/mangelhafter-entwurf-scharfe-kritik-an-groko-entwurf-zum-lobbyregister-von-lobbycontrol-und-abgeordnetenwatch-de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Mitsuo Iwamoto
       
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