# taz.de -- Soziologe über Arbeit im Schlachthof: „Ein großes Moment von Zwang“
       
       > Was ist vom Gesetzentwurf zum Arbeitsschutz in der Fleischindustrie zu
       > halten? Der Soziologe Peter Birke sieht Fortschritte, aber auch Probleme.
       
 (IMG) Bild: Temperaturen wie im Winter: Schlachthof in Garrel
       
       taz: Herr Birke, der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Arbeitsschutz in
       der Fleischindustrie sieht vor, dass in Großbetrieben ab 2021 Werkverträge
       verboten sind. Klingt ja erst mal ganz sinnvoll, oder? 
       
       Peter Birke: Ist es auch. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt nach vorn.
       Die Abschaffung von Werkverträgen ab Januar und von Leiharbeit ab April
       2021 ist absolut sinnvoll. Aber es gibt zwei Probleme.
       
       Welche denn? 
       
       Es geht im Gesetz ja um Schlachtung und Zerlegung. Die Frage ist, was wir
       darunter verstehen. In unseren Augen gehört auch die Reinigung der Anlagen
       dazu, in der ja extrem miserable Arbeitsbedingungen herrschen, die denen am
       Fließband selbst sehr ähneln: Nachtarbeit, übermäßige Arbeitszeiten,
       Lohnbetrug, Bestechungsgelder, die dafür gezahlt werden, dass es überhaupt
       zu Arbeitsverträgen kommt. Dazu kommt die Ausstallung, ohne die es ja keine
       Schlachtung gäbe. Auch da sind die Probleme ähnlich. Beide Bereiche werden
       auch nach dem neuen Gesetzentwurf nicht reguliert. Das zweite Problem ist
       das der Kontrolle.
       
       Dass nur fünf Prozent der Betriebe jährlich besichtigt werden sollen, und
       dass diese Quote erst ab 2026 erreicht sein muss? 
       
       Genau. Da kann man sich schon vorstellen, wie gering die Kontrolldichte da
       nach wie vor ausfällt; in den letzten Jahren war das ein absolutes
       Desaster. Wichtig ist zudem, wer kontrolliert. Da gibt es im Gesetzentwurf
       einen erheblichen Mangel: Ein zentrales Instrument ist ja die Aufzeichnung
       der Arbeitszeit, die nun digital erfolgen soll, und diese Erfassung muss
       natürlich auch dem Beschäftigten selbst zugänglich sein. Bisher ist das
       nicht vorgesehen. Im Prinzip kann der Arbeitgeber einfach eine
       Excel-Tabelle anlegen und reinschreiben was er will. Solange den
       Beschäftigten und ihren Gewerkschaften diese Daten nicht zugänglich sind,
       gibt es da nach wie vor ein Problem.
       
       Ist das ein Mitbestimmungsproblem? 
       
       Viele Beschäftigte sind in einer sehr verletzlichen Situation, auch
       aufgrund ihrer aufenthalts- und sozialrechtlichen Stellung. Prekäre
       Arbeitsverhältnisse sind ja auch eine Folge dessen, dass Erwerbsarbeit seit
       2016 ein wesentliches Kriterium für die Verstetigung des Aufenthalts
       geworden ist. Und bei Unionsbürger*innen gibt es häufig nur begrenzte
       Ansprüche auf Lohnersatzleistungen. Dass Leute zwölf bis 16 Stunden
       arbeiten, sieben Tage die Woche, ist eine Folge davon. Dazu kommt die
       monotone Arbeit am Fließband, außerdem die Kälte. In der Schlachtkette
       herrschen ja Temperaturen wie im Winter. Das ist übrigens eine der
       möglichen Ursachen für die Masseninfektionen, die wir überall in der
       Fleischindustrie sehen. Andererseits finden wir auch viele Beispiele von
       Gegenwehr: kleine Streiks, Leute, die gegen Betrug bei Löhnen und
       Arbeitszeiten klagen. Die Stärkung der Rechtsposition der Betroffenen würde
       diese Gegenwehr erleichtern und Erfolge wahrscheinlicher machen.
       
       Es gibt ja Betriebe, die Werkverträge schon jetzt abgeschafft haben. Ist
       das nicht schon ein Fortschritt? 
       
       Das ist eine gewisse Regulierung von Arbeitsverhältnissen, allerdings wird
       da exzessiv auf befristete Beschäftigung gesetzt. Zu denken, durch die
       Abschaffung von Werkverträgen und Leiharbeit gebe es keine prekäre
       Beschäftigung mehr, ist eine Illusion.
       
       Der Gesetzentwurf sieht auch die Erhöhung der Bußgelder vor. Aber 30.000
       Euro klingt wenig, zumal für Betriebe wie Tönnies. Reicht das aus? 
       
       Die Erhöhung ist natürlich nicht schlecht. Aber sie hat eher einen
       symbolischen Charakter. In der Vergangenheit haben Bußgelder nicht viel
       bewirkt, auch, weil sie nur sehr selten verhängt wurden.
       
       Im Gesetzentwurf wird viel den Ländern überlassen. Ein Problem, wenn wir
       etwa an Niedersachsen denken, wo die Fleischindustrie ja eine sehr starke
       Lobby hat? 
       
       Das ist denkbar. Unsere Befürchtung ist, dass die Landes-CDU, die sich
       bisher ja sehr ambivalent positioniert gegenüber dem Gesetz, versucht, das
       zu deregulieren, indem man Teile davon einfach nicht umsetzt. Wichtig ist,
       den Druck auf die Länder aufrecht zu erhalten.
       
       Der Gesetzentwurf enthält auch Verschlechterungen, sagen Sie. Welche sind
       das? 
       
       Die Mindestbedingungen für Wohnraum, die weitestgehend weggelassen worden
       sind. Man müsste auch eine Mietobergrenze festlegen. Außerdem werden jetzt
       das Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften und das Arbeitsverhältnis
       verknüpft. Bisher ist das illegal, jetzt wird es legalisiert. Das Problem:
       Arbeiter fliegen oft aus der Wohnung raus, wenn ihr Arbeitsvertrag
       gekündigt wird.
       
       Wie ist diese Verschlechterung zu erklären? 
       
       Die Lobby der Fleischindustrie hat gegen den Gesetzentwurf offenbar
       erheblich Druck gemacht.
       
       Sind die Zustände in der Fleischindustrie moderne Sklaverei? 
       
       Da herrscht schon ein großes Moment von Zwang. Ein Problem mit diesem
       Sklavereibild ist allerdings, dass es die Mitarbeiter als völlig wehrlos
       darstellt. Das ist aber keineswegs der Fall, und es ist zu hoffen, dass das
       Gesetz die kollektiven Handlungsmöglichkeiten der Beschäftigten, der
       Betriebsräte und der Gewerkschaften erweitert.
       
       10 Sep 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Harff-Peter Schönherr
       
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