# taz.de -- Urteil gegen Abtreibungsgegner: Holocaust-Vergleich untersagt
       
       > Ein Website-Betreiber hatte Christina Hänel mit den Nazis verglichen,
       > weil sie Schwangerschaftsabbrüche macht. Dafür muss er nun 6.000 Euro
       > zahlen.
       
 (IMG) Bild: Erfolg vor dem Hamburger Landgericht: Kristina Hänel und ihr Anwalt am Freitag zu Verhandlungsbeginn
       
       Hamburg taz | Das Hamburger Landgericht hat am Montag zugunsten der
       Gießener Ärztin Kristina Hänel geurteilt. [1][Hänel, die bekannt wurde,
       weil sie wegen des „Werbens“ für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt
       wurde,] hatte den Betreiber der Website babykaust.de, Klaus Günter Annen,
       verklagt. Der stellt Hänel auf seiner Homepage auf eine Stufe mit
       NS-Täter*innen und [2][vergleicht Schwangerschaftsabbrüche mit dem
       Holocaust.] Er muss nun 6.000 Euro Strafe zahlen und die betreffenden
       Textstellen und Fotos von seiner Website löschen.
       
       Konkret wegen zweier Textpassagen sowie zweier Bilder hatte Hänel wegen
       Verleumdung und auf Unterlassung geklagt. Darin bezeichnete Annen die
       Medizinerin als „Entartete“. Auf den Bildern, die Wachmannschaften eines
       Konzentrationslagers zeigen, stellte er die Medizinerin auf eine Ebene mit
       den NS-Verbrechern. Das Gericht gab Hänel in diesen Fällen recht.
       
       Eine Passage, in der Annen geschrieben hatte, Hänel habe „Blut an den
       Händen“ kleben und dies sei „menschenverachtend“, sah die Richterin dagegen
       bereits am Freitag als weniger eindeutigen Fall. Hänel und ihr Anwalt zogen
       diesen Punkt aus der Klage zurück.
       
       Der Angeklagte selbst erschien weder zur Verhandlung am Freitag noch zur
       Urteilsverkündung am Montag. Auch sein Anwalt Tomislav Cunovic, der in
       Frankfurt Mahnwachen von ultra-katholischen [3][Abtreibungsgegner*innen]
       organisierte, tauchte vor Gericht nicht auf.
       
       Während der Verhandlung schilderte Hänel, wie groß mittlerweile ihre Angst
       davor sei, von radikalen Abtreibungsgegner*innen, die im Netz gegen sie
       hetzen, auch körperlich angegriffen zu werden.
       
       Nach dem Urteil am Montag zeigte Hänel sich zufrieden. „Wir dürfen diesen
       Vergleich zwischen dem Holocaust und Schwangerschaftsabbrüchen niemals
       zulassen“, sagte Hänel. Der Verurteilte kann gegen das Urteil noch Revision
       einlegen.
       
       24 Aug 2020
       
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