# taz.de -- Vergleich von Abtreibungen mit Holocaust: Schmähungen untersagt
       
       > Vor dem Hamburger Landgericht hat die Ärztin Kristina Hänel einen
       > „Abtreibungsgegner“ verklagt – der hatte sie mit KZ-Wachmannschaften
       > verglichen.
       
 (IMG) Bild: Erfolgreiche Unterlassungsklage: Kristina Hänel vor dem Hamburger Landgericht
       
       Hamburg taz | Erfolg für Kristina Hänel: Vor dem Hamburger Landgericht ist
       am Freitag die Klage der Gießener Ärztin gegen den Betreiber der Website
       babykaust.de, Klaus Günter Annen, verhandelt worden. Hänel hatte geklagt,
       weil Annen sie auf eine Stufe mit Täter*innen des NS-Regimes stelle und
       [1][Schwangerschaftsabbrüche] mit dem Holocaust vergleiche. Die Kammer gab
       Hänel, die durch die [2][Verurteilung wegen des „Werbens“ für
       Schwangerschaftsabbrüche] Bekanntheit erlangte, recht.
       
       Dabei begann die Verhandlung mit Verspätung. Weder Annen noch sein Anwalt
       Tomislav Cunovic, der in Frankfurt ultra-katholische Mahnwachen von
       Abtreibungsgegner*innen organisierte, waren anwesend noch telefonisch oder
       per Videoanruf zu erreichen. Die Verhandlung fand dann ohne sie statt.
       
       Konkret wegen zweier Textpassagen sowie zweier Bilder hatte Hänel wegen
       Verleumdung und auf Unterlassung geklagt. Darin bezeichnete Annen die
       Medizinerin als „Entartete“. Auf den Bildern, die Wachmannschaften eines
       Konzentrationslagers zeigen, stellte er die Medizinerin auf eine Ebene mit
       diesen. Das Gericht gab Hänel in diesen Fällen recht.
       
       Skeptisch zeigte sich die Vorsitzende Richterin hingegen zu einer Passage,
       in der Annen Hänel vorwarf, sie habe „Blut an den Händen“ kleben und dies
       sei „menschenverachtend“. Nach Ansicht des Gerichts sind diese Aussagen
       durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Hänel und ihr Anwalt zogen
       diesen Punkt anschließend aus der Klage zurück.
       
       Während der Verhandlung schilderte Hänel ihre Angst vor den Folgen
       derartiger Schmähungen. „Ich möchte nicht, dass jemand aus diesen Worten
       Taten folgen lässt – ich möchte nicht eines Tages erschossen werden“, sagte
       Hänel.
       
       Formal wird das Urteil am Montag gesprochen. Hänel zeigte sich zufrieden.
       „Wir dürfen diesen [3][Vergleich zwischen dem Holocaust und
       Schwangerschaftsabbrüchen] niemals zulassen“, sagte die Ärztin.
       
       21 Aug 2020
       
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