# taz.de -- Polizeiwillkür in Hamburg: Zu politisch für die Polizei
       
       > Die Polizei versteht das Sammeln von Unterschriften für zwei
       > Volksinitiativen als unangemeldete Versammlung – und verhängt Bußgeld.
       
 (IMG) Bild: Polizei im Einsatz gegen die Sammlung von Unterschriften für eine Volksinitaitive
       
       Hamburg taz | Eine Volksinitiative ist eine politische Angelegenheit, so
       viel ist klar. Der Polizei war das Sammeln von Unterschriften für die
       [1][Hamburger Mietenvolksinitiativen] aber zu politisch. Sie bezichtigte
       zwei Personen, die am Samstagabend auf Unterschriftensammlung waren, damit
       eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
       
       „Wir zogen mit einem Fahrradanhänger, in dem wir Material transportierten,
       durch das Schanzenviertel“, erzählt Johannes Kohl der taz. Das Material
       waren in diesem Fall Unterschriftenlisten und Stifte, ein Tischchen, um die
       Listen auszulegen und Desinfektionsspray.
       
       Im Gesicht hätten sie einen Mund-Nasen-Schutz getragen und in der Hand ein
       Plakat an einem Holzstiel, mit der Aufschrift „Keine Profite für Boden und
       Miete – hier unterschreiben“. Unterwegs seien Kohl und seine Freundin an
       diversen umherstreifenden Polizist*innen vorbeigekommen, von denen sich
       keine*r für die Unterschriftensammlung interessiert habe. – bis sie an der
       [2][Ecke Neuer Pferdemarkt, Stresemannstraße] von zwei Polizisten verfolgt
       worden seien.
       
       Ein Polizist habe sie gefragt, was das für eine unangemeldete politische
       Versammlung sei. „Gar keine Versammlung“, habe Kohl geantwortet, „wir
       sammeln Unterschriften für eine angemeldete Volksinitiative“. Die
       Polizisten hätten gewirkt, als könnten sie mit dieser Information nicht
       wirklich etwas anfangen, sagt Kohl.
       
       ## „Diese Willkür ärgert mich“
       
       Gestört habe sie ganz eindeutig aber das Plakat am Stiel: Es beinhalte eine
       politische Botschaft, was Kohl und seine Freundin zu einer unangemeldeten
       politischen Versammlung mache.
       
       Eine halbe Stunde lang hätten die Polizisten herum telefoniert und sich
       schließlich entschieden, die Unterschriftensammlung der beiden als
       Ordnungswidrigkeit zu werten. [3][Ein Bußgeldbescheid] werde ihnen per Post
       zugestellt, in welcher Höhe, konnten die Polizisten nicht sagen. „Diese
       Willkür, der man ausgesetzt ist, ärgert mich“, sagt Kohl. Einer der Beamten
       habe noch gesagt: „Sie hätten das ja auch online machen können.“
       
       Statt von Willkür spricht das Gesetzbuch bei Ordnungswidrigkeiten vom
       Opportunitätsprinzip. Im Gegensatz zu Straftaten sind Polizist*innen nicht
       verpflichtet, diese zu verfolgen. Sie können es machen, wenn sie nichts
       Besseres zu tun haben. Gerade dieser letzte Aspekt schockiert den
       Mieteranwalt Marc Meyer, der mit den beiden Hamburger Mietervereinen die
       Volksinitiativen gestartet hat: „Ich bin entsetzt, dass die Polizei nichts
       Besseres zu tun hat, als Menschen zu verfolgen, die Unterschriften für
       bezahlbaren Wohnraum sammeln“, sagt er.
       
       Der Rechtsanwalt Christian Woldmann hält das Einschreiten der Polizei für
       einen massiven Eingriff in das Petitionsrecht und das Recht, Volksbegehren
       durchzuführen. „Wie soll man die [4][erforderlichen Unterschriften zusammen
       bekommen], wenn die Polizei nach Gutdünken entscheidet, das Sammeln zu
       begrenzen?“, fragt der Jurist.
       
       ## Schuld waren die Gesamtumstände
       
       Außerdem komme das Versammlungsrecht hier gar nicht zur Anwendung, denn das
       Sammeln von Unterschriften diene einem ganz anderen Zweck als politische
       Kundgebungen. „Man kann eine Versammlung machen, um dort Unterschriften zu
       sammeln“ erklärt Woldmann. „Aber das bloße Sammeln von Unterschriften ist
       keine Versammlung, daran ändert auch ein Plakat nichts.“
       
       Zudem seien Versammlungen nach dem in Hamburg geltenden
       Bundesversammlungsgesetz erst ab drei Personen als solche zu verstehen.
       
       Der Polizeisprecher Florian Abbenseth erklärt, die Polizisten hätten das
       Geschehen „aufgrund der Gesamtumstände“ als Versammlung klassifiziert. Nach
       der aktuellen Pandemieverordnung sind Kundgebungen mit bis zu 1.000
       Personen zwar wieder erlaubt, müssen aber angemeldet werden.
       
       Auf die Frage nach dem Ermessensspielraum der Beamten, die Sache weiter zu
       verfolgen oder die Unterschriftensammler*innen in Ruhe zu lassen, sagt der
       Sprecher: „Die einschreitenden Beamten haben von ihrem Ermessen keinen
       Gebrauch gemacht.“ Das Bußgeld belaufe sich in einem solchen Fall auf 150
       Euro pro Person.
       
       Das wollen Kohl und seine Freundin nicht auf sich sitzen lassen. Sobald sie
       den Bußgeldbescheid haben, wollen sie prüfen, dagegen zu klagen.
       
       12 Aug 2020
       
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