# taz.de -- Unterbringung einer Familie: Mit Kindern in die Sammelunterkunft
       
       > Eine alleinerziehende Mutter soll aus ihrer Wohnung in eine
       > Flüchtlingsunterkunft umziehen, unter anderem, weil sie eigenmächtig
       > renoviert hat.
       
 (IMG) Bild: Früher Truppenübungsplatz, heute Flüchtlingsunterkunft: Ehra-Lessien
       
       Hamburg taz | Eine alleinerziehende geflüchtete Mutter mit sieben Kindern
       soll aus ihrer Wohnung in eine Sammelunterkunft umziehen. Diese Anordnung
       begründete der Landkreis Gifhorn mit Beschwerden der Nachbarn, dem Wohl der
       Kinder und damit, dass Dina N. eigenmächtig renoviert habe. Die Familie
       klagt gegen den Bescheid. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert die
       Umzugsaufforderung als „absurd und rechtswidrig“.
       
       Die Familie aus der Republik Moldau wohnt seit zweieinhalb Jahren in Osloß
       bei Wolfsburg und soll jetzt in eine Unterkunft auf einem ehemaligen
       Truppenübungsplatz in Ehra-Lessien umziehen. Wie aus der Umzugsverfügung
       hervorgeht, wurde ihr Asylantrag abgelehnt. Ihre Duldung erlischt Ende
       August. Der Fall der Familie liegt nach Angaben ihrer Anwältin bei der
       niedersächsischen Härtefallkommission.
       
       „Der Landkreis zwingt die Familie inmitten der Corona-Pandemie, in eine
       Sammelunterkunft zu ziehen – und dies, obwohl es angesichts der Enge
       bekanntermaßen unmöglich ist, Corona-Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln
       einzuhalten, kritisiert Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchlingsrat. Im Juni
       standen nach einem Corona-Ausbruch alle 160 Bewohner der Unterkunft
       Ehra-Lessien unter [1][Quarantäne].
       
       Laut der EU-Aufnahmerichtlinie dürfe die Familie nur dann verpflichtet
       werden, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, wenn sie dort
       ausschließlich mit Alleinerziehenden und ihren minderjährigen Kindern
       untergebracht würde. „Solch eine spezifische Unterbringungsmöglichkeit
       existiert in Ehra-Lessien jedoch nicht“, sagt Öztürkyilmaz. Der Kreis gibt
       an, es handele sich bei dem Gebäude, in das die Familie ziehen soll, um ein
       „Haus speziell für alleinerziehende Mütter und Familien“.
       
       Aus Sicht des Flüchtlingsrats und der Anwältin der Familie reicht das
       nicht. Angesichts der vielen alleinstehenden Männer in anderen Häusern der
       Großunterkunft mache sich die Mutter Sorgen um ihre fünf Töchter. Das gelte
       insbesondere für die älteste Tochter, die nach einem Vergewaltigungsversuch
       in Moldau traumatisiert sei und eine Umgebung mit lauter alleinstehenden
       Männern nicht ertragen könne.
       
       Öztürkyilmaz wirft dem Landkreis vor, dass er gegenüber der Familie mit
       unspezifizierten Vorwürfen hantiere. In der Verfügung ist von „Beschwerden
       von Nachbarn, seitens der Dorfgemeinschaft und seitens des Vermieters
       bezüglich des Verhaltens in der Dorfgemeinschaft“ sowie Klagen über die
       Abfallentsorgung, Mülltrennung und Grundstückspflege die Rede. Außerdem
       seien die minderjährigen Kinder zum Teil unbeaufsichtigt in der Wohnung
       gewesen.
       
       Am detailliertesten geht die Verfügung auf die eigenmächtige Renovierung
       der Wohnung ein. Dina N. hatte auf eigene Rechnung den Teppichboden durch
       Laminat ersetzt und einige Möbel ausgetauscht. N. behauptet, sie habe dafür
       eine mündliche Zusage gehabt, der Landkreis behauptet das Gegenteil.
       
       Der Teppich habe schlecht gerochen und sei so verschmutzt gewesen, dass sie
       sich als Asthmatikerin Sorgen um ihre Gesundheit machte, sagt Dina N. Er
       sei nicht mehr zu reinigen gewesen. Es sei ihr nichts anderes übrig
       geblieben, als ihn zu ersetzen. In der Küche habe außer dem Herd nichts
       mehr funktioniert.
       
       „Der Landkreis hat die gesundheitlichen Beschwerden der Frau N. monatelang
       ignoriert und bestraft die Familie nun dafür, ihre Wohnsituation
       eigenständig verbessert zu haben“, kritisiert Öztürkyilmaz. Das sei nicht
       nur absurd und gesundheitsgefährdend sondern auch juristisch fragwürdig.
       „Es ist unverhältnismäßig, die Familie zum Auszug zu zwingen, weil sie die
       Wohnung ohne Erlaubnis renoviert und damit im Ergebnis aufgewertet hat“,
       findet der Referent des Flüchtlingsrates.
       
       ## Grund des Auszuges seien Beschwerden
       
       Der Landkreis sieht das anders: Er habe die Wohnung vor dem Einzug von
       Familie N. renovieren und den Teppich gründlich reinigen lassen. „Bei
       Einzug in der Wohnung gab es seitens der Familie keine Beanstandungen“,
       teilt der Landkreis mit. Für Hygiene und Sauberkeit seien die Bewohner
       außerdem selbst verantwortlich.
       
       Im übrigen sei der Grund des Auszuges „ausdrücklich nicht die eigenständig
       durchgeführte Renovierung, sondern die zunehmenden Beschwerden von Nachbarn
       und Schule bezüglich der Verhaltensweisen gegenüber dem sozialen Umfeld“.
       Der Vermieter habe sich über das Verhalten in der Wohnung, die Wahrung des
       Hausfriedens und die Sauberkeit beschwert.
       
       All das hätten Vertreter des Landkreise mehrfach eingehend erörtert. Die
       Familie habe aber keine Einsicht gezeigt und sei nicht bereit gewesen, ihr
       Verhalten zu ändern. „Durch den Umzug in die Gemeinschaftsunterkunft ist
       eine intensivere Betreuung in allen Lebenslagen der Familie gewährleistet“,
       schreibt der Kreis.
       
       Er wüsste gerne, wer sich wann worüber genau beschwert habe, sagt
       Öztürkyilmaz. N. versichert, wenn sie ihre kleinen Kinder zu Hause gelassen
       habe, dann immer unter Aufsicht ihrer 17-jährigen Tochter. Für Öztürkyilmaz
       ist klar: Für die Familie werde das Leben durch einen Umzug bloß
       schwieriger, die Wege würden weiter. Einige der Kinder müssten die Schule
       wechseln.
       
       30 Jul 2020
       
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