# taz.de -- ARD-Doku über KZ-Aufseherin: Nie mehr angeklagt
       
       > Vor mehr als 40 Jahren starb die KZ-Oberaufseherin Johanna Langefeld.
       > Ihre früheren Opfer zeigen in diesem Film eine erstaunliche Sicht auf
       > sie.
       
 (IMG) Bild: Zeitzeugin Zofia Osiczko erzählt aus ihrer Vergangenheit
       
       Nun hat gerade in der vergangenen Woche das Hamburger Landgericht den heute
       93-jährigen ehemaligen [1][Wachmann im KZ Stutthof, Bruno D.], zu zwei
       Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Mehrzahl derer, die in
       den Konzentrationslagern schuldig geworden sind, wird nicht verurteilt
       werden, weil sie alle längst verstorben sind.
       
       Die Dokumentarfilmerin Gerburg Rohde-Dahl hält Curt Becker, ehemaliger
       Staatsanwalt, Ermittler zum KZ Ravensbrück in den Jahren 1963 bis 1972, ein
       Dokument vor, aus dem die Einstellung der Ermittlungen gegen 209
       Diensthabende aus Auschwitz hervorgeht. „… weil man ihre Personalien nicht
       finden konnte.“ – „Ich folgere daraus, dass man zu der Zeit hier in
       Deutschland kein großes Interesse hatte an der Verfolgung von diesen
       Tätern“, sagt sie. „Also, das ist ein zu pauschales Urteil. So würde ich’s
       nicht sehen“, sagt er.
       
       Eine, die auch nie verurteilt wurde, ist Johanna Langefeld, über die der
       Historiker Johannes Schwartz berichtet, sie sei „die erste Oberaufseherin
       überhaupt in drei Frauenkonzentrationslagern“ gewesen. „Sie hat die
       Geschichte der Frauenkonzentrationslager auch über den längsten Zeitraum
       geprägt“, sagt Schwartz, „und hat diese Frauenkonzentrationslager auch
       nach ihren Vorstellungen mitgestaltet.“ Über die andere Oberaufseherin von
       Ravensbrück und Auschwitz, die 1948 in Krakau gehängte Maria Mandl, ist
       2014 bereits der Dokumentarfilm „Pechmarie“ entstanden. Nun haben sich
       Rohde-Dahl und ihr polnischer Kollege Władek Jurkow also Johanna Langefeld
       vorgenommen.
       
       Auch sie sollte in Krakau vor Gericht gestellt werden, floh aber im
       Dezember 1946. Und zwar halfen ihr – und das ist der Punkt, der Hammer –
       ehemalige polnische Gefangene aus Ravensbrück in einer konspirativen Aktion
       zur Flucht. Versteckten sie elf Jahre lang in Polen, bis sie zurückkonnte
       nach Deutschland, wo sie ihrer früheren Sekretärin in Ravensbrück,
       Margarete Buber-Neumann, anvertraut haben soll, dass sie für ihre Taten im
       Gefängnis büßen wolle, zwei Jahre lang. Ob das das Maß ist für KZ-Täter?
       
       ## Von den Opfern geschützt
       
       Im Falle von Bruno D. lassen sich die zwei Jahre wohl damit erklären, dass
       dies die maximale Strafe ist, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden
       kann. Buber-Neumann hat unter das maschinengeschriebene Manuskript zu ihrem
       Langefeld-Porträt (veröffentlicht im Buch „Die erloschene Flamme“) von Hand
       notiert, mit Bleistift: „Und wurde hier nie mehr angeklagt!“ Wie so
       viele.große
       
       Nicht dass die überzeugte Nationalsozialistin und Antisemitin davongekommen
       und zeitlebens (1900–1974) nie bestraft wurde, macht den Fall Johanna
       Langefeld so besonders, sondern dass sie ausgerechnet von ihren Opfern vor
       der wahrscheinlichen Todesstrafe bewahrt wurde: „Ich stelle mir bis heute
       die Frage, warum“, formuliert die polnische Historikerin Barbara Oratowska
       die Frage, die auch dem Film zugrunde liegt. Der ist keine Dokumentation,
       sondern ein [2][Dokumentarfilm], der auf einen einordnenden, alles
       erklärenden Off-Kommentar verzichtet.
       
       Von einem behutsam inszenierten „Epilog“ abgesehen, gibt es nur Interviews
       – teilweise solche, die die Filmemacherin Loretta Walz schon in den 1990er
       Jahren geführt hat. „Nur fünf Personen wussten davon. Die letzte ist vor
       zwei Jahren gestorben“, sagt die ehemalige Gefangene Stanisławą Osiczko
       über die Befreiungsaktion. In weniger als zehn Jahren wird es keine
       Zeitzeugen mehr geben, weder Täter noch Opfer.
       
       Also: Warum? Warum nur haben ihre ehemaligen KZ-Gefangenen der
       Oberaufseherin Langefeld das Leben gerettet und die Freiheit geschenkt?
       Rohde-Dahl und Jurkow breiten in aller Ausführlichkeit die furchtbaren
       Bedingungen in Ravensbrück aus, das wie Stutthof, und anders als Auschwitz
       (Birkenau), kein Vernichtungslager war. Sie waren nichtsdestoweniger
       entsetzlich. Am Ende läuft es darauf hinaus, dass die einzige Heldentat der
       Johanna Langefeld die war, ein bisschen weniger furchtbar gewesen zu sein
       als die meisten anderen Aufseherinnen. Eine der Erzählungen über sie geht
       so, dass sie einige Hebel in Bewegung gesetzt haben soll, um ein Mädchen
       vor der bereits befohlenen Erschießung zu bewahren. Bei der Mutter des
       Mädchens hat sie es gar nicht erst versucht.
       
       In einer früheren Version dieses Beitrags wurde die abgebildete Frau als
       Johanna Langefeld identifiziert. Das ist falsch. Es handelt sich um die
       Zeitzeugin Zofia Osiczko.
       
       29 Jul 2020
       
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