# taz.de -- Evaluation der Corona-Regeln: Unsichere Datenbasis
       
       > Eine Anfrage der Linkspartei macht klar: Drei Monate nach dem Lockdown
       > weiß die Bundesregierung wenig zur Wirkung ihrer Corona-Verordnungen.
       
 (IMG) Bild: Abstandsmarkierungen in einer Ausstellung: Was daraus folgt, weiß die Bundesregierung nicht so genau
       
       Berlin taz | Kontaktsperren, Schulschließungen, Arbeits-, Versammlungs- und
       Reiseverbote: Mitte März griff die Bundesregierung im Kampf gegen die
       [1][Coronapandemie] zu Maßnahmen, die die Grundrechte ihrer BürgerInnen in
       nicht gekannter Weise einschränkten. Jetzt, drei Monate später, sind viele
       der Auflagen zwar erheblich gelockert. Doch wie sie im Einzelnen gewirkt
       haben, das weiß die Bundesregierung bis heute nicht. So jedenfalls schreibt
       sie es in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken.
       
       Deren Abgeordnete Ulla Jelpke wollte wissen, über welche Datenbasis die
       Regierung inzwischen verfügt, um bewerten zu können, welche Maßnahmen wie
       wirkungsvoll waren – und wie verhältnismäßig. „Politisch relevant“, so
       Jelpke zur taz, seien diese Fragen auch heute noch, da nicht auszuschließen
       sei, „dass im Zuge einer ‚zweiten Welle‘ die Eindämmungsmaßnahmen wieder
       verschärft werden.“
       
       Doch Klarheit fehlt. Die Regierung antwortet schwammig auf die Frage, auf
       Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse sie die Maßnahmen beschloss:
       „In einer Situation, in der weder ein Impfstoff noch eine
       Arzneimitteltherapie vorhanden sind, ergab eine Gesamtbetrachtung, dass
       mehrere gleichzeitige, nicht pharmakologische Maßnahmen zum Schutz der
       Bevölkerung zu ergreifen sind.“
       
       Eine Evaluierung dieser Maßnahmen hat bis heute indes offenbar nicht
       stattgefunden. Hierzu heißt es lediglich: „Die Bundesregierung hat sich
       intensiv mit Expertinnen und Experten beraten und in ihre
       Entscheidungsfindung einschlägige Studien und internationale Erfahrungen
       einbezogen.“ Passen muss die Regierung auch auf Fragen nach der Wirkung von
       Geschäftsschließungen sowie des Betriebsverbots von Gast- und Sportstätten,
       Gottesdiensten und Reisebussen.
       
       ## Vage Antworten
       
       Auf die Frage etwa, weshalb Reisebusse ab Mitte März nicht mehr fahren
       durften, Züge und Flugzeuge aber schon, teilt die Regierung nur mit:
       „Hintergrund der vereinbarten Leitlinien vom 16. März 2020 war, dass
       [2][Fahrten ohne dringenden Reisegrund] nicht mehr stattfinden sollten. So
       sollten nach Sinn und Zweck Reisebusfahrten, da sie häufig primär
       touristischen Zwecken dienen, unterbleiben.“
       
       Auch eine Auseinandersetzung mit der Verhältnismäßigkeit der Einschränkung
       der Versammlungsfreiheit und möglichen milderen Mitteln ist in der Antwort
       nicht erkennbar. Lapidar heißt es hierzu: „Dieser Abwägung lag zugrunde,
       dass der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger für die
       Bundesregierung eine besonders hohe Bedeutung hat.“
       
       Jelpke reicht dies nicht zur Begründung. Sie erwarte von der Regierung,
       „umgehend Forschungen zu veranlassen, um herauszufinden, welchen konkreten
       Beitrag die einzelnen Maßnahmen des Lockdowns jeweils zur Eindämmung der
       Pandemie geleistet haben“. Grundrechtseinschränkungen dürfe es nur geben,
       sofern sie verhältnismäßig seien. „Da reicht es auf Dauer nicht, auf Nummer
       sicher zu gehen. Sonst geht der Gesundheitsschutz unnötig zu Lasten der
       Demokratie.“
       
       18 Jun 2020
       
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