# taz.de -- Prozess gegen KZ-Wachmann: Vermeintliche Entschuldigung
       
       > Im Verfahren gegen einen Ex-Wachmann des KZ Stutthof plädiert dessen
       > Verteidiger auf Freispruch. Der Angeklagte zeigt vor allem Selbstmitleid.
       
 (IMG) Bild: Der Angeklagte verdeckt sein Gesicht im Prozess mit einer Akte, er sitzt zwischen Arzt und Anwalt
       
       Hamburg taz | Am Montagvormittag hatte Bruno D. vor dem Landgericht Hamburg
       das letzte Wort. Die Staatsanwaltschaft hält dem ehemaligen SS-Wachmann
       [1][Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen im KZ Stutthof] vor und fordert drei
       Jahre Haft. Im Saal 300 entschuldigt er sich für die Verbrechen; will aber
       erst durch den Prozess „das wahre Ausmaß der in den Lager verübten
       „Grausamkeiten“ erfahren haben. Er selbst sei dort nicht freiwillig
       gewesen.
       
       Viele Nebenklageanwälte der rund 40 Überlebenden oder Hinterbliebenen haben
       in ihren Plädoyers gewürdigt, dass der Beschuldigte nicht versucht hatte,
       sich dem Verfahren durch medizinische Gutachten zu entziehen. Es sei
       „anerkennenswert“, dass „Sie nicht auf dieses angebotene Trittbrett der
       Verhandlungsunfähigkeit aufgesprungen sind“, so Rechtsanwältin Christine
       Siegrot, die die Überlebenden David Ackermann und Abraham Koryski vertrat.
       
       Sie erinnerte jedoch auch daran, dass der Angeklagte nur auf Nachfrage „in
       dieser Verhandlung eine emotionale Betroffenheit hinsichtlich des
       Schicksals der jüdischen Gefangen“ bejahte habe. „Eine emotionale
       Betroffenheit war bei dieser Antwort nicht spürbar“, so Siegrot. Berührt
       sei er nur wegen „seiner eigenen Biografie“ gewesen, dass ihn „jetzt die
       erfolgreich verdrängte Vergangenheit“ eingeholt habe.
       
       Zum Prozessauftakt hatte Bruno D. eingeräumt, dass er vom 9. August 1944
       bis zum 26. April 1945 Wachmann gewesen war. Weil er als Wehrmachtssoldat
       nicht „frontverwendungsfähig“ war, sei er zum Wachdienst im Lager
       abkommandiert worden. Da er damals [2][17 bzw. 18 Jahre alt war], fand die
       Verhandlung vor der Jugendstrafkammer statt.
       
       ## „So habe ich mir mein Alter nicht vorgestellt“
       
       Bereits am dritten Verhandlungstag bekannte der Angeklagte, „wie leid es
       mir tut, was den Menschen damals im KZ angetan wurde“. Fortan beklagte er
       sein eigenes Schicksal: „Es tut mir auch leid, dass ich meinen Wehrdienst
       an einem solchen Ort des Grauens ableisten musste.“ Die Bilder des Elends
       und des Schreckens hätten ihn sein Leben lang verfolgt. „Jetzt wird alles
       wieder aufgerüttelt“, beschwert er sich und klagte: „So habe ich mir mein
       Alter nicht vorgestellt.“
       
       Diesen Satz griff Siegrot am 14. Juli auf. „Meine Mandanten haben all
       dieses Morden nicht verdrängen können und wollen. Sie haben jeden Tag mit
       ihrer Erinnerung gelebt.“ Erst durch die Erinnerungen ihres Mandanten
       Ackermann fand das Massaker nahe Neustadt größer Beachtung im Prozess. 257
       Häftlinge aus dem KZ Stutthof wurden am 3. Mai 1945 von SS-Wachmännern und
       Marinesoldaten bei der schleswig-holsteinischen Stadt umgebracht. Bruno D.
       räumte ein, vor Ort gewesen zu sein und auch, dass „einige“ erschossen
       wurden. In der Anklage werden diese Toten nicht berücksichtigt.
       
       Auch ein weiterer Massenmord im Zusammenhang mit dem KZ Stutthof spielte im
       Prozess keine Rolle: „Die Endverbrechen der SS im Prozess der Evakuierung
       aus dem KZ Stutthof, am 25. und 27. April, nicht am 26., ins 14 Kilometer
       entfernte Nickelswalde wurden auch nicht beachtet“ sagt die Historikerin
       Brigitta Huhnke. Hier ermordeten die SS-Männer viele Frauen. Alleine für
       eine einzige Nacht ist verbürgt, dass die Täter mindestens 40 Frauen
       ermordeten. Manche Zeugen berichten von bis zu 70 ermordeten Frauen in
       dieser Nacht. Ein Verfahren vor dem britischen Militärgericht 1946 wegen
       dieser Massaker endete unter anderem mit drei Todesstrafen.
       
       Obwohl die zugehörigen Akten laut Huhnke einfach zu finden seien und
       umfangreiche wissenschaftliche Literatur zum Thema existiert, verweist die
       Staatswanwaltschaft auf Gründe „verfahrensökonomischer“ Natur, wegen denen
       das Verbrechen nicht in die Anklage habe mit aufgenommen werden können.
       Eine Aufklärung hätte noch geraume Zeit in Anspruch genommen.
       
       Am Montag forderte der Rechtsanwalt von Bruno D., Stefan Waterkamp, für
       seinen Mandanten einen Freispruch. Aus damaliger Sicht sei der Wachdienst
       kein Verbrechen gewesen, man könne seinen Mandanten nicht für die dort
       verübten Morde mitverantwortlich machen. Für den Fall einer Verurteilung
       plädierte er auf eine Bewährung. Am Donnerstag soll das Urteil erfolgen.
       
       Hinweis der Redaktion: In einer ersten Fassung wurde beim Redigat die
       Massaker in Neustadt und Nickelswalde zusammen gezogen. Wir haben diesen
       Fehler korrigiert und entschuldigen uns bei Brigitta Huhnke sowie den Opfer
       des Massakers und deren Angehörigen.
       
       20 Jul 2020
       
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