# taz.de -- Finanzhilfen in der Corona-Krise: Betrug und Irrtum
       
       > Behörden gehen tausenden Verdachtsfällen auf Subventionsbetrug nach.
       > Nicht in jedem Fall scheint der Vorwurf gerechtfertigt.
       
 (IMG) Bild: Die IBB gen Feierabend – 246.000 Anträge von Soloselbstständigen und Kleinfirmen wurden überprüft
       
       Berlin taz | Nachdem in der [1][Coronakrise] Hilfen für Selbstständige und
       kleine Firmen ausgezahlt wurden, beginnen die Behörden nun zu überprüfen,
       ob es dabei immer mit rechten Dingen zuging. Der Berliner Rechtsanwalt
       Benedikt Mick vertritt einige Mandant*innen, die erst Zuschüsse von der
       öffentlichen Investitionsbank Berlin (IBB) erhielten – und kürzlich
       Schreiben von der Staatsanwaltschaft. Deren Vermutung: möglicher Betrug.
       
       „Die Leute geraten in Verdacht, obwohl sie die Hilfen guten Gewissens
       beantragt haben“, sagte Mick. „Sie hatten beispielsweise befürchtetet, dass
       ihr Umsatz komplett wegbrechen würde – was dann eben teilweise nicht der
       Fall war.“ Ein Betrugsvorsatz liege dabei nicht vor. „Sie werden unnötig
       kriminalisiert“, so Mick.
       
       Viele der weniger dramatischen Fälle können wohl abseits der Justiz geklärt
       werden. So haben die Förderbanken die Empfänger*innen der Zuschüsse
       gebeten, selbst zu überprüfen, [2][ob sie das Geld tatsächlich brauchten.]
       Wenn nicht, sollten die Betroffenen das Geld einfach zurückzuschicken. Fast
       16.000 Rücküberweisungen über insgesamt 105 Millionen Euro seien bei der
       IBB schon eingegangen, sagte deren Sprecher Uwe Sachs unlängst.
       
       Die Rückforderungen richten sich unter anderem an Betriebe, deren Geschäft
       trotz Corona auf niedrigerem Niveau weiterlief – entgegen den Befürchtungen
       vom März. Oder an solche Firmen, die einen Teil des Geldes
       irrtümlicherweise für den persönlichen Lebensunterhalt der Chef*innen
       verwendeten, anstatt nur für die Betriebsausgaben. Solche Konstellationen
       würden eher nicht zu Strafverfahren führen, heißt es bei der
       Generalstaatsanwaltschaft Berlin.
       
       In nordrhein-Westfalen haben sich hunderte Unternehmer*innen in sozialen
       Netzwerken organisiert, um gegen die Rückforderung der Zuschüsse durch die
       Landesbehörden zu protestieren. Zumindest einen Teil der Hilfen hätten sie
       zu Recht bekommen, meinen die Betroffenen.
       
       ## Täglich mehr als zehn neue Verfahren
       
       Vieles dürfte sich auch klären, wenn die Firmen nächstes Jahr ihre
       Steuererklärung für 2020 abgeben. Dann werden die Finanzämter
       ungerechtfertigte Zuschüsse zurückfordern.
       
       Die Fälle, in denen Kleinunternehmen und Selbstständige unbeabsichtigt zu
       viel Geld empfingen, sind aber nur eine Seite des Spektrums.
       
       Auf der anderen Seite stehen Fälle wie dieser: Ein selbstständiger
       Gebäudereiniger wurde gerade in Berlin zu einem Jahr und sieben Monate Haft
       auf Bewährung verurteilt, weil er bei der IBB Zuschüsse für fünf nicht
       existierende Betriebe beantragt hatte. 21.500 Euro gingen auf seinen Konten
       ein. Subventionsbetrug.
       
       Bundesweit werden solche Fälle derzeit überprüft. Es geht um mehrere
       tausend Fälle und potenzielle Schäden in Höhe von dutzenden Millionen Euro.
       Die Staatsanwält*innen der Hauptstadt betrieben schon Anfang Juli 720
       Verfahren. „Täglich kommen über zehn neue hinzu“, sagte Sprecher Martin
       Steltner. Bisher belaufe sich der bekannte Schaden auf etwa 5,6 Millionen
       Euro.
       
       ## Erfundene Firmen
       
       Manche der Beschuldigten erfanden wohl Betriebe, die es nicht gab. Andere
       sollen Hilfsgelder für Karteileichen ohne Geschäftstätigkeit beantragt
       haben. Eine weitere Masche bestand darin, in mehreren Bundesländern
       Zuschüsse für Niederlassungen derselben Firma zu ergattern.
       
       Die Förderbanken, Landeskriminalämter und Staatsanwaltschaften kommen den
       Missetätern nun auf die Spur, weil sie etwa Hinweise von den Hausbanken der
       Betriebe erhalten. Verdächtig erscheinen den Banken etwa tote Konten ohne
       Zahlungsverkehr, auf denen plötzlich der Corona-Zuschuss einging.
       
       Die IBB erklärte kürzlich, sie habe für die rund 246.000 Anträge von
       Soloselbstständigen und Kleinfirmen inzwischen einen kompletten
       Datenabgleich mit den Berliner Finanzämtern durchgeführt. Danach
       „verbleiben etwa 1.400 Anträge mit Auffälligkeiten, die die IBB einer
       individuellen Prüfung unterziehen wird.“ Bisher hat die Förderbank rund 50
       Strafanzeigen erstattet.
       
       22 Jul 2020
       
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