# taz.de -- Internierung zum Seuchenschutz: Seuchenhaus für Quarantänebrecher
       
       > Stadt und Landkreis Osnabrück wollen Corona-Quarantäneverweigerer in
       > einem bewachten Isolierhaus unterbringen. Akuter Handlungsbedarf besteht
       > aber nicht.
       
 (IMG) Bild: Vor den Stadttoren weggeschlossen: das Amsterdamer Pesthaus im 17. Jahrhundert
       
       Osnabrück taz | Eigentlich denkt man ja, das Mittelalter ist vorbei. Aber
       es gibt Momente, in denen beschleichen uns Zweifel. Denn Covid-19 beschert
       uns die Rückkehr einer düsteren Institution: Manche Kommune von heute
       entsinnt sich der Siechen- und Seuchenhäuser von einst, Isoliergefängnisse
       gegen Krankheiten wie Pest und Lepra, und droht „Quarantänebrechern“ mit
       der Unterbringung hinter Schloss und Riegel.
       
       Auch Stadt und Landkreis Osnabrück haben Pläne dafür. Ihr Vorbild: Ein Haus
       in der nahen Bauernschaft Westladbergen, angemietet vom NRW-Kreis
       Steinfurt. Ein unscheinbar biederes, ehemaliges Lehrer-Wohnhaus, heute
       umgeben von einem bedrohlichen Doppelring aus hohen Metall-Sperrzäunen.
       
       Es ist ein Lager, aus dem niemand so schnell entweicht, errichtet für einen
       Freiheitsentzug, für den Ordnungsämter und Polizei zusammenarbeiten. Im
       Einsatzfall abpatrouilliert durch Sicherheitspersonal, stellt es eine
       Drohkulisse dar, die Uneinsichtige, die sich ihrem zweiwöchigen
       [1][Quarantäne]-Hausarrest entziehen, gefügig machen soll. Für Kranke ist
       es nicht gedacht, nur für „Kontaktpersonen“ der Kategorie I, deren
       „höheres“ Infektionsrisiko durch längere Nähe zu Coronabetroffenen
       entsteht.
       
       „Das war in unserem Krisenstab schon lange ein Thema“, sagt Sven Jürgensen,
       Sprecher der Stadt Osnabrück. „Für eine solche Situation brauchen wir ja
       Handlungsfähigkeit.“ Hat es in Osnabrück denn so viele hartnäckige
       Quarantäneverweigerer gegeben? „Nein“, räumt Jürgensen ein, „nur sehr
       vereinzelt“. „Aber natürlich müssen wir ein solches Szenario durchspielen,
       um notfalls ‚vor der Lage‘ zu sein. Irgendwo müssten solche Leute ja hin,
       damit sie keine Verbreitungsgefahr darstellen.“
       
       ## Kommune zuständig für Absonderung
       
       Mitte Juni hat sich die Stadt Osnabrück im Schulterschlusss mit dem
       Landkreis deshalb an den Corona-Krisenstab der Hannoveraner Landesregierung
       gewandt, parallel an Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD),
       per Brief. „Unserer Auffassung nach“, so Jürgensen, „ist das eine
       Landesaufgabe, keine der Kommune.“
       
       Die Landesregierung sieht das anders. Stadt und Landkreis liegt zwar noch
       keine offizielle Antwort vor. Aber: „Die Anordnung einer Quarantäne erfolgt
       immer durch das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises oder der
       kreisfreien Stadt“, sagt Justina Lethen, Sprecherin des Ministeriums für
       Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, auf taz-Anfrage.
       
       Diese seien zuständig zu überwachen, „dass die Anordnungen zur Absonderung
       seitens der Bürgerinnen und Bürger eingehalten werden“. Das umfasse auch
       „eine zentrale Unterbringung in geeigneten Räumlichkeiten, wenn es in
       Einzelfällen dazu kommen sollte, dass der Anordnung nicht Folge geleistet
       wird“. Niedersachsen habe „die Aufgabe, für Unterbringung zu sorgen,
       kommunalisiert“.
       
       Handlungsdruck besteht in Stadt und Landkreis Osnabrück nicht. Aktuell ist
       die Covid-19-Lage sehr entspannt. Das ist sie schon seit Wochen. Nur 16
       Infizierte gab es Ende der Woche, nur 154 Personen waren in Quarantäne. Die
       Situation ist so undramatisch, dass der Osnabrücker Krisenstab schon seit
       Mitte Juni aufgelöst ist.
       
       Die meisten der rund 500 Stadtbediensteten, die in den Tagen steigender
       Zahlen in Sachen Corona tätig waren, verrichten längst wieder ihre normalen
       Jobs. „Aber wir müssen natürlich reagieren können, sollte es zu einer
       zweiten Welle kommen“, sagt Jürgensen. „Rechtlich sind die Hürden dafür
       natürlich ziemlich hoch.“
       
       „Es ist grundsätzlich zweifelhaft, dass Behörden einen solchen
       Grundrechtseingriff überhaupt durchsetzen dürfen“, sagt der Hannoveraner
       Rechtsanwalt Paulo Dias auf taz-Anfrage, seine Kanzlei „Recht-Durchsetzen“
       ist auf Asylrecht spezialisiert. „Es ist sehr fraglich, ob die
       Ermächtigungsgrundlage das hergibt, denn sie ist keineswegs hinreichend
       bestimmt. Das ist im Infektionsschutzgesetz viel zu vage formuliert. Meines
       Erachtens ist das mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen.“
       
       Es gelte zudem, so Dias, die Verhältnismäßigkeit zu beachten: „Das muss man
       gegen das Grundgesetz abwägen, die Freiheit der Person, die körperliche
       Unversehrtheit.“
       
       Hinzu kommt: Eine solche Unterbringung ist nicht nur eine juristische
       Frage, auch eine politische. Aber eine politische Diskussion hat in Stadt
       und Region Osnabrück dazu nicht stattgefunden.
       
       Volker Bajus, Fraktion 90/Die Grünen, Mitglied im Rat der Stadt Osnabrück
       und im Niedersächsischen Landtag Sprecher seiner Partei für Soziales und
       Justizvollzug, sagt über „dieses Verwaltungsplanspiel“: „Mich irritiert die
       Debatte. Das mag rechtlich erlaubt sein, aber das wäre ein erheblicher
       [2][Eingriff in die Grundrechte]. Auch in Pandemiezeiten darf das nur
       allerletztes Mittel sein.“
       
       ## Internierungsplan nie öffentlich thematisiert
       
       Bajus stört zudem, dass der Internierungsplan vor dem Brief nach Hannover
       nie öffentlich thematisiert worden ist – und das, obwohl in Stadt und
       Region keinerlei Gefahr im Verzug ist. „Wir sehen an den Infektionszahlen,
       dass die meisten Leute vernünftig sind und sich an die Regeln halten“, sagt
       Bajus. „Mir ist in Niedersachsen kein Fall bekannt, bei dem so ein
       ‚Corona-Arrest‘ bei Gericht beantragt oder gar umgesetzt wurde.
       
       In den politischen Gremien war so eine Maßnahme daher auch nicht Thema.“
       Dass eine Kommune darüber nachdenkt, wie sie auf Quarantäneverweigerung
       regiert, sei berechtigt. „Aber es gibt andere Möglichkeiten als ein solches
       Haus.“
       
       Stadt und Landkreis teilen sich einen gemeinsamen Gesundheitsdienst.
       Osnabrücks Oberbürgermeister Wolfgang Griesert (CDU) und Landrätin Anna
       Kebschull (Bündnis 90/Die Grünen) müssen sich also eine gemeinsame Lösung
       einfallen lassen. Das bedeutet nicht unbedingt ein eigenes Haus: „Denkbar
       wäre ja auch eine Kooperation mit anderen Kommunen“, sagt Stadt-Sprecher
       Jürgensen. Kommen also womöglich Osnabrücker nach Westladbergen?
       
       „Jeglichen Zwang lehnen wir ab“, sagt Heidi Reichinnek, Landesvorsitzende
       der Linken Niedersachsen und Mitglied des Rats der Stadt Osnabrück. „Der
       Fokus muss darauf liegen, den Menschen die Notwendigkeit der Maßnahmen zu
       erklären und sie bei der Umsetzung zu unterstützen.“ Quarantäne-Häuser
       seien sinnvoll, „wenn erkrankte Personen aus einer Wohngemeinschaft mit
       ansonsten negativen Bewohnern in eine andere Unterkunft temporär umziehen
       können. Auch eine solche Maßnahme muss jedoch freiwillig bleiben.“
       
       5 Jul 2020
       
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