# taz.de -- Umgang mit Quarantäneverweigerern: Maskenlos in den Knast
       
       > Quarantäneverweiger*innen kommen in Schleswig-Holstein in eine
       > Arrestanstalt. Der erste Renitent sitzt seit dem Wochenende ein.
       
 (IMG) Bild: Blick in eines der Zimmer für Quarantäneverweigerer in der Jugendhaftanstalt Moltsfelde
       
       Neumünster taz | Was tun mit Personen, die sich nicht an die
       Coronaschutzmaßnahmen halten und damit andere gefährden? In
       Schleswig-Holstein landen Regelbrecher*innen im Gefängnis. Das
       Verfahren haben die Kreise und kreisfreien Städte entwickelt. Sie nutzen
       speziell hergerichtete Räume in einer Jugendarrestanstalt für die
       Zwangsquarantäne. Demnächst könnten auch Regelbrecher*innen aus
       Hamburg in die Haft im Kreis Segeberg kommen. Dort sitzt seit dem
       Wochenende ein 19-Jähriger ein, der positiv getestet die Quarantäne brach.
       
       In voller Schutzmontur holten Mitarbeiter*innen der Polizei und des
       Kreises Rendsburg-Eckernförde den 19-Jährigen von zu Hause ab. Ein für
       infektiöse Personen ausgestatteter Krankenwagen fuhr ihn in das
       Jugendgefängnis Moltsfelde bei Neumünster, berichtet die lokale
       Landeszeitung. Der junge Mann war der Polizei mehrfach aufgefallen. So war
       er als Beifahrer mit seinem 18-jährigen Kumpel in einem Sportwagen
       unterwegs gewesen – ohne Führerschein und zu schnell, ohne Maske und
       coronapositiv. Die vier Polizist*innen, die bei der Aktion in Kontakt mit
       den beiden kamen, mussten später in Quarantäne.
       
       „Wir stecken niemanden einfach so ins Gefängnis“, betont Sönke Schulz,
       geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages und dort zuständig
       für die Koordinierungsstelle „Öffentlicher Gesundheitsdienst“. Dort liegt
       die Verantwortung für die Coronahaft. Rechtlich stützt sich die Maßnahme
       auf Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes. Der schreibt eine
       „Absonderung“ vor. Meist geschieht das in der eigenen Wohnung und
       freiwillig.
       
       Anders ist es, wenn Betroffene „Schutzmaßnahmen nicht befolgen, befolgen
       können oder befolgen würden und dadurch ihre Umgebung gefährden“. Diese
       Personen können „zwangsweise in einem abgeschlossenen Krankenhaus“ oder
       „anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung“ untergebracht werden,
       heißt es im Gesetz.
       
       Um das zu gewährleisten, könnten sich die Kommunen, also die Kreise und
       kreisfreien Städte, in Einzelfällen behelfen und improvisieren, sagt
       Schulz: „Zum Beispiel in einem Hotel oder einer Ferienwohnung mit einem
       Sicherheitsdienst vor der Tür. Aber das halten wir rechtsstaatlich für
       nicht machbar.“
       
       Die Lösung mit den Zimmern im Jugendarrest, der zentral im Land liegt,
       biete dagegen ein klares Verfahren. Sönke Schulz beschreibt den Ablauf: Der
       Verstoß gegen die Quarantäneverordnung muss festgestellt werden, danach
       gibt es in einem Gespräch mit Polizei und Gesundheitsamt eine Verwarnung.
       Erst wenn die Quarantäne ein zweites Mal gebrochen wird, droht die Haft.
       „Da es sich um eine freiheitsbeschränkende Maßnahme handelt, muss ein
       Gericht entscheiden“, sagt Sönke Schulz.
       
       Die Jugendhaftanstalt in Moltsfelde steht zurzeit praktisch leer: Viele
       Jugendstrafen werden während der aktuellen Pandemie ausgesetzt. Die
       Quarantäneräume, die die Kommunen benutzen, sind mit Tisch, Stuhl, Bett und
       Fernseher ausgestattet, zu jedem gehört eine eigene Nasszelle. Die
       Untergebrachten dürfen ihre Smartphones und Laptops mitbringen. Ein Arzt
       aus Neumünster betreut die Untergebrachten medizinisch und bei Bedarf gibt
       es psychologische Betreuung.
       
       Die Länge des Aufenthalts richtet sich nach den Quarantäneregeln, also
       aktuell 14 Tage ab dem positiven Test. „Da die Leute nicht sofort dorthin
       kommen, geht es in der Regel um wenige Tage“, sagt Sönke Schulz.
       
       Auch der 19-Jährige wird bald wieder nach Hause dürfen – und erhält dann
       vielleicht eine Rechnung für den Aufenthalt und weitere Kosten, darunter
       die Ausfallzeiten für die Polizist*innen, die nach dem Einsatz in
       Quarantäne mussten.
       
       „Das ist ja nicht ungewöhnlich“, sagt Schulz. „Wer bei Feuerwehr oder
       Polizei Kosten verursacht, wird muss damit rechnen, etwas erstatten zu
       müssen.“ Im konkreten Fall werde noch geprüft.
       
       Bereits so gut wie entschieden ist, dass künftig auch
       Regelbrecher*innen aus Hamburg in Moltsfelde ihre Quarantänezeit
       abwarten. „Das Interesse Hamburgs kann ich bestätigen“, sagt der
       Gesundheitskoordinator des Landkreistages. Aktuell werden letzte Details
       abgestimmt.
       
       15 Apr 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geißlinger
       
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