# taz.de -- Aufgelöste Seebrücke-Demo in Frankfurt: „Kein generelles Verbot“
       
       > Protestierende klagen dagegen, dass die Polizei ihre Demo im April
       > beendete. Die Staatsanwaltschaft erklärt verhängte Bußgelder nun für
       > rechtswidrig.
       
 (IMG) Bild: Am Freitag protestierten in Frankfurt Seebrücke-Aktivist*innen gegen die Auflösung der Demo im April
       
       Frankfurt taz | Selten stellen sich Polizei und Justiz gegenseitig infrage.
       Anders zurzeit in Frankfurt am Main: Die dortige Staatsanwaltschaft nimmt
       Bußgelder, die Einsatzkräfte gegen linke Demonstrierende verhängt hatten,
       wieder zurück – und zwar mit einer interessanten Begründung.
       
       Hintergrund ist eine [1][Aktion der „Seebrücke“ vom 5. April], bei der am
       Mainufer rund 400 Personen in oranger Kleidung einen besseren Schutz von
       Geflüchteten vor Corona gefordert hatten. Sie hatten dabei Masken getragen
       und auf Abstand geachtet, dennoch beendete die Polizei die Versammlung
       unter Verweis auf Corona. Es hagelte Platzverweise. Uniformierte wendeten
       Gewalt an, die viele Teilnehmende als unverhältnismäßig bezeichneten. Zudem
       trat die Behörde rund 40 Bußgeldverfahren los, schätzen Betroffene. Die
       Polizei spricht von 11.
       
       Einer davon betraf Lucia Apel. 230 Euro hätte sie laut einem Bescheid vom
       9. Mai zahlen sollen. „Das hätte ich mir gar nicht leisten können“, sagt
       die Studentin, die von einem Minijob lebt und ihren echten Namen nicht
       öffentlich nennen will. Sie legte Einspruch ein. Ende Mai dann erhielt sie
       Post von Staatsanwältin Anja Wüst. „Ich wollte den Brief erst gar nicht
       aufmachen, solche Angst hatte ich“, sagt Apel über das Schreiben, das der
       taz vorliegt. „Doch als ich von der Einstellung gelesen habe, habe ich mich
       mega gefreut.“
       
       Apels Bußgeldbescheid ist begründet mit Paragraf 1, Absatz 2, Vierte
       Hessische Corona-Verordnung. Dieser untersagt Schiffsausflüge und
       Vereinssport. Offenbar hat die Behörde hier die Vierte mit der Dritten
       Corona-Verordnung verwechselt. Denn diese besagte Anfang April, dass man
       sich im öffentlichen Raum nur allein aufhalten darf oder mit einer weiteren
       Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, und einen Mindestabstand von
       1,50 Metern einhalten muss.
       
       ## Dutzende Einstellungen
       
       Doch Staatsanwältin Wüst bemängelt nicht das falsche Gesetz, sondern
       argumentiert grundsätzlich: Das Verfahren sei einzustellen, da kein
       „generelles Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel“ bestanden habe.
       Zudem sei die konkrete Veranstaltung „nicht vollziehbar verboten“ gewesen,
       so Wüst weiter. Neben dem von Apel wurden mindestens fünf weitere Verfahren
       fallengelassen.
       
       Dutzende Einstellungen gibt es auch im Nachgang des 1. Mai. Die Polizei
       hatte circa 70 Personen erst in einen Kessel getrieben und ihnen dann
       Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz vorgeworfen. Ob Seebrücke oder 1.
       Mai: Diese Bußgeldbescheide sind rechtswidrig, bestätigt die
       Staatsanwaltschaft auf Nachfrage der taz.
       
       Karin Zennig überrascht das nicht. „Wir sind von Anfang an davon
       ausgegangen, dass wir im Recht sind“, sagte die Anmelderin der
       Seebrücke-Demo am Freitag bei einer Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht.
       Dort hat sie Ende Mai wegen der Auflösung der Seebrücke-Demo Klage gegen
       die Polizei eingereicht.
       
       Mit einem Urteil rechnet sie in wenigen Wochen. Zennigs Chancen zu gewinnen
       stehen gut, erst kürzlich hat das [2][Bundesverfassungsgericht bei
       ähnlichen Fällen aus Gießen und Stuttgart im Sinne des Versammlungsrechts
       geurteilt].
       
       ## „Ich bekomme keine Luft“
       
       Mit Zennig protestierten am Freitag rund 70 Personen für „Solidarität statt
       Repression“. Eine Rednerin erinnerte an das ursprüngliche Anliegen,
       Geflüchtete zu schützen. Sie kritisierte Abschiebungen, die eben das
       Verwaltungsgericht anordnet, vor dem die Kundgebung stattdand. Andere
       schilderten, wie sie den „brutalen Polizeieinsatz“ vom 5. April erlebt
       haben.
       
       Eine solche Szene der Alten Brücke hatte die [3][FAZ-Journalistin Kira
       Kramer auf Video aufgenommen]: Neben einer Frau im Rollstuhl kniet ein
       Polizist auf einem grauhaarigen Mann. Er soll laut Kramer gesagt haben, er
       bekomme keine Luft. Dieser Satz hat mit dem Tod von George Floyd in den USA
       traurige Aktualität erhalten.
       
       Die Frankfurter Polizei widerspricht der Darstellung und schreibt: „Eine
       Verfehlung der Kolleginnen und Kollegen ist nicht zu erkennen.“ Die
       Staatsanwaltschaft teilt indes mit, sie prüfe „die Aufnahme von
       Ermittlungen“ wegen versuchter Körperverletzung im Amt.
       
       ***
       
       Anmerkung der Redaktion: Zahlreiche Journalist*innen sowie die Gewerkschaft
       Verdi haben kritisiert, [4][wie die Polizei am 5. April mit der Presse
       umgegangen ist.] So wurde die Autorin dieses Texts festgenommen, gefesselt
       und verletzt. Das Bußgeldverfahren gegen sie ist noch nicht eingestellt
       worden.
       
       14 Jun 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.hessenschau.de/politik/protest-und-pandemie-streit-um-vorgehen-der-polizei-gegen-seebruecke-demo,diskussion-demo-aufloesung-100.html
 (DIR) [2] https://verfassungsblog.de/coronaresistenz-der-versammlungsfreiheit
 (DIR) [3] https://twitter.com/kirakrmr/status/1246805366475755522?s=20
 (DIR) [4] https://dju.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++450f1540-79a5-11ea-a3ef-52540066e5a9
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotte Laloire
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Seebrücke
 (DIR) Versammlungsrecht
 (DIR) Demonstrationen
 (DIR) Flüchtlinge
 (DIR) Polizei Niedersachsen
 (DIR) Lesbos
 (DIR) Schwerpunkt Flucht
 (DIR) Seebrücke
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Bußgeldbescheid aufgehoben: Linke Demo war rechtens
       
       Das Amtsgericht hebt Bescheide gegen Demonstrant:innen auf, die im April in
       Hannover demonstriert hatten. Aber ein fader Nachgeschmack bleibt.
       
 (DIR) Seebrücke-Protest in Berlin: Cornern mit der Polizei
       
       In Berlin setzt die Polizei Radfahrer*innen fest, die gegen
       Flüchtlingslager demonstrieren. 222 Personen werden kontrolliert.
       
 (DIR) „Seebrücke“ gegen griechische Lager: 500 fordern Evakuierung
       
       Die Organisation Seebrücke demonstriert in Hamburg mit 20 Mahnwachen für
       die Evakuierung der Flüchtlinge aus griechischen Lagern – ganz legal.
       
 (DIR) Aktion für Geflüchtete in Hamburg: Spuren legen verboten
       
       Die Polizei verbietet in Corona-Zeiten Demonstrationen. Um trotzdem
       Solidarität mit Geflüchteten zu zeigen, greifen Aktivist*innen zu Kreide.