# taz.de -- Prozess in Rosenheim am Mittwoch: Der Polizist mit dem Hitlergruß
       
       > Zwei Beamte sind angeklagt wegen der Verwendung von Kennzeichen
       > verfassungswidriger Organisationen – und vom Dienst suspendiert worden.
       
 (IMG) Bild: Mal wieder ein Einzelfall: Polizisten sollen in einem Rosenheimer Lokal den Hitlergruß gezeigt haben
       
       München taz | Zwei Bundespolizisten sollen in einem Rosenheimer Lokal den
       Hitlergruß gezeigt und „Heil Hitler“ gerufen haben. Die Tat, die schon fast
       zwei Jahre zurückliegt, wurde am Mittwoch vor dem Amtsgericht Rosenheim
       verhandelt – mit Zeugenaussagen, die allerdings nicht allzu viel Aufklärung
       brachten.
       
       Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten die [1][Verwendung von
       Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen] vor. Am 30. August 2018, so
       heißt es in den Strafbefehlen, hätten die beiden mit mindestens vier
       weiteren Personen an einem großen Tisch vor dem Restaurant gesessen und
       eifrig diskutiert. Thema: Flüchtlingspolitik. Es war schon elf Uhr, in der
       Stadt herrschte jedoch wegen des Rosenheimer Herbstfestes noch reges
       Treiben.
       
       Die verbalen Ausfälle der beiden Beamte wurden demnach immer heftiger.
       Irgendwann sei der eine der beiden Männer, ein Rosenheimer, in das Lokal
       gegangen, um weitere Getränke zu holen. Als er zurückkam, habe er die
       Getränke abgestellt, laut „Heil Hitler“ gerufen und den Arm zum Hitlergruß
       ausgestreckt. Sein Kollege, ein Mann aus Pasewalk in
       Mecklenburg-Vorpommern, habe zumindest einmal ebenfalls „Heil Hitler“
       gerufen.
       
       Der Außenbereich des Lokals grenzt direkt an die Fußgängerzone, die zu
       dieser Zeit wegen des Volksfestes gut besucht gewesen sei, so dass auch
       dort das verfassungsfeindliche Nazi-Gebahren der Männer wahrgenommen werden
       konnte.
       
       ## Getrübte Erinnerung
       
       Zu Beginn der Verhandlung bat die Richterin einer Sprecherin zufolge zu
       einem Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigern.
       Ein solches Gespräch hätte beispielsweise die Einstellung des Verfahrens
       gegen eine Geldauflage zur Folge haben können. Das Gespräch sei jedoch
       ergebnislos verlaufen. Deshalb habe man nun in die Beweisaufnahme
       einsteigen müssen, sprich: die ersten Zeugen hören.
       
       Wegen der strengen Bestimmungen zur Eindämmung der [2][Coronapandemie]
       durften nur drei Pressevertreter in den Gerichtssaal. Den Berichten zweier
       lokaler Medien ist zu entnehmen, dass die Angeklagten selbst keine Aussage
       machten, aber mittels ihrer Verteidiger zu verstehen gaben, dass sie die
       Vorwürfe bestreiten.
       
       Die Aussagen der ersten Zeugen waren den Berichten zufolge zumindest
       widersprüchlich. So behauptete eine weitere Beamtin, die zum möglichen
       Tatzeitpunkt auch am Tisch saß und ebenfalls rassistische Äußerungen von
       sich gegeben haben soll, sie sei so betrunken gewesen, dass sie sich
       eigentlich an gar nichts erinnern könne. In ihrer ersten Vernehmung bei der
       Kriminalpolizei hatte sie noch ihren Bekannten belastet. Aber nur, weil die
       Kripo-Beamten sie unter Druck gesetzt hätten, wie sie nun zu verstehen gab.
       
       Auch andere Zeugen waren an dem Abend offenbar erheblich alkoholisiert und
       beriefen sich jetzt auf ihr stark reduziertes Erinnerungsvermögen. Am
       präzisesten war den Angaben zufolge die Aussage des ersten Zeugen, des
       Mannes, der die Männer bei der Polizei angezeigt hatte. Er war mit Freunden
       vom Herbstfest gekommen und habe sich in dem Lokal dann zu den Angeklagten
       mit an Tisch gesetzt. So habe er die Diskussion mitbekommen, die verbal
       immer mehr entgleist sei.
       
       Als es dann zu den „Heil Hitler“-Rufen gekommen sei, habe er sich entfernt
       und die Polizei gerufen. Der Kellner des Restaurants wiederum gab an, keine
       rassistischen oder faschistischen Parolen am Tisch gehört zu haben. Der
       Mann, der dann Anzeige erstattet habe, hätte ihn jedoch zuvor bereits nach
       Kokain gefragt.
       
       Die beiden Beamten sollen derzeit vom Dienst suspendiert sein. Eine
       Verurteilung könnte wohl auch eine dauerhafte Entfernung aus dem
       Polizeidienst zur Folge haben.
       
       Die Verhandlung wird am 24. Juni fortgesetzt.
       
       4 Jun 2020
       
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