# taz.de -- Beate Zschäpe legt Revision ein: NSU-Urteil auf dem Prüfstand
       
       > Im NSU-Verfahren legen die Verteidiger von Beate Zschäpe ihre
       > Revisionsbegründung vor. Der Bundesgerichtshof ist nun am Zug – und das
       > kann dauern.
       
 (IMG) Bild: Akzeptiert ihre Strafe nicht: Beate Zschäpe, hier mit ihrem Verteidiger Mathias Grasel
       
       BERLIN taz/dpa | Im NSU-Verfahren geht es in die nächste Etappe. Am Montag
       reichten die Verteidiger von Beate Zschäpe und des Mitangeklagten Holger G.
       ihre Revisionsbegründungen ein. Jetzt muss sich der Bundesgerichtshof mit
       dem Urteil im NSU-Prozess befassen.
       
       Das Oberlandesgericht München hatte [1][am 11. Juli 2018, nach gut
       fünfjähriger Verhandlung], Beate Zschäpe wegen der zehnfachen NSU-Mordserie
       zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Vier
       Mitangeklagte erhielten Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren Haft. [2][Im
       April legte das Gericht seine schriftliche, 3.025 Seiten starke
       Urteilsbegründung vor]. Die Verteidiger hatten anschließend einen Monat
       Zeit für ihre Revisionsbegründungen. Nur ein Angeklagter, Carsten S., hatte
       sein Urteil akzeptiert. Er hatte der Terrorgruppe eine Waffe übergeben und
       verbüßt dafür nun eine Haftstrafe von drei Jahren.
       
       Im Fall von Zschäpe wurden jetzt gleich drei Revisionsbegründungen
       eingereicht, weil sich die 45-Jährige im NSU-Prozess mit ihren
       ursprünglichen Pflichtverteidigern Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang
       Stahl überworfen hatte und einen vierten Verteidiger, Mathias Grasel,
       durchsetzte. Sturm und Heer verfassten nun eine gemeinsame Begründung, die
       laut SWR insgesamt 2.300 Seiten und sieben Verfahrensrügen umfasst. Stahl
       bestätigte der taz, dass er einen eigenen Schriftsatz mit einer Sachrüge
       einreichte, weitere Ausführungen werde er nachreichen. Den dritten Antrag
       reichte Grasel nach eigener Auskunft am Montag ein.
       
       Alle Zschäpe-Verteidiger halten es nicht für tragbar, dass die Angeklagte
       als gleichwertige Mittäterin neben ihren Untergrundkumpanen Uwe Böhnhardt
       und Uwe Mundlos verurteilt wurde – obwohl sie an keinem Tatort war. Die
       Morde, Anschläge und Raubüberfälle hätten vielmehr allein die Männer zu
       verantworten. Grasel sagte der taz, er sehe „erhebliche Rechtsfehler“ bei
       der Verurteilung von Zschäpe.
       
       ## Auch Mitangeklagte wollen Revision
       
       Auch der Mitangeklagte Holger G. reichte laut Gericht eine
       Revisionsbegründung ein. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er
       dem Trio eine Waffe überbracht und Papiere überlassen haben soll.
       
       Die zwei weiteren Mitangeklagten André Eminger und Ralf Wohlleben haben für
       ihre Begründungen noch bis Freitag Zeit, weil sie die schriftlichen
       Urteilsgründe erst später erhielten und die Frist für die
       Revisionsbegründung erst ab Empfang läuft.
       
       Im Fall André Eminger hatte auch die Bundesanwaltschaft Revision
       angekündigt – und ihre Begründung laut Gericht ebenfalls bereits
       eingereicht. [3][Der Zwickauer hatte dem NSU-Trio bis zum Schluss die Treue
       gehalten und den TerroristInnen Wohnwagen, eine Wohnung und Bahncards
       beschafft]. Die Bundesanwaltschaft stellte gar Überlegungen an, ob Eminger
       das vierte Mitglied des NSU gewesen sei, und forderte für ihn zwölf Jahre
       Haft. Das Oberlandesgericht aber sah das anders: Für die Richter wurde
       Eminger erst kurz vor Ende der Anschlagsserie in die Morde eingeweiht. Das
       Gericht verurteilte den bis heute bekennenden Neonazi deshalb nur zu
       zweieinhalb Jahren Haft.
       
       Die Bundesanwaltschaft hätte für ihre Revisionsbegründung im Fall Eminger
       noch länger Zeit gehabt, als die anderen Verfahrenbeteiligten: bis zum 12.
       Juni – wegen eines Fauxpas. Das Gericht hatte der Anklagebehörde zwei
       Seiten der Urteilsgründe nicht übersandt, wie ein Gerichtssprecher der taz
       bestätigte. Das Dokument musste deshalb noch mal neu übersandt werden. Die
       Frage, ob das Urteil von André Eminger Bestand hat, ist von weitreichender
       Bedeutung: Denn wenn schon der engste Vertraute nichts von den NSU-Morden
       gewusst haben soll, [4][sind Anklagen gegen weitere Terrorhelfer weitgehend
       aussichtslos].
       
       Liegen alle Revisionsbegründungen vor, beginnt vor dem Bundesgerichtshof
       ein mehrmonatiges Verfahren, in dem alle Seiten noch mal Stellungnahmen
       abgeben können. Die Richter prüfen dann, ob das NSU-Urteil inhaltlich und
       formal fehlerfrei war. Mit einer Entscheidung wird erst im nächsten Jahr
       gerechnet.
       
       26 May 2020
       
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