# taz.de -- Tracking-Urteil des BGH: Nur ein Teil des Problems
       
       > Cookies dürfen laut BGH nicht voreingestellt werden. Doch digitale Spuren
       > lassen sich auch anderweitig sammeln.
       
 (IMG) Bild: Es gibt Tracking-Methoden, die deutlich weniger sichtbar sind als Cookies
       
       Es ist eines der kleinen, großen Ärgernisse im Netz: die Sache mit den
       Cookies. Da legen sich beim Aufruf einer Webseite Banner über die Inhalte,
       fordern große grüne Buttons die Nutzer:innen auf, direkt auf „O. k.“ zu
       klicken. Klein darunter sind manchmal erweiterte Einstellungen aufrufbar;
       wer Zeit und Nerven hat, kann sich durchklicken und ausschalten, was
       ausschaltbar ist.
       
       Und oft genug heißt es lapidar: Wer unsere Seite nutzt, muss halt mit dem
       leben, was wir so tracken. Gäbe es eine Anleitung dazu, wie man möglichst
       große Nutzerverdrossenheit und in der Folge eine Ist-doch-egal-Haltung
       erzeugt – das hier wäre Kapitel 1. Die mündige Nutzerschaft, die gerade
       konservative Politiker:innen in Verbraucherschutz-Fragen bemühen, die
       bekommt man so nicht.
       
       Dass der Bundesgerichtshof nun entschieden hat, dass die Einwilligung zum
       Setzen von Tracking-Cookies [1][nicht voreingestellt sein darf], ist schön.
       Es ist vor allem deshalb schön, weil darunter auch alle Webseitenbetreiber
       fallen, die die lapidare „Musst-du-halt-mit-leben“-Politik pflegen. Ihnen
       sei zu wünschen, dass Aufsichtsbehörden und Verbände nun ganz genau
       hinschauen.
       
       Alles gut also? Nein, leider nicht. Denn erstens wird auf EU-Ebene schon
       seit geraumer Zeit über eine E-Privacy-Verordnung verhandelt, die die alte
       Richtlinie ersetzen soll. Das wäre eine gute Gelegenheit, die Rechte von
       Verbraucher:innen im Netz deutlich zu stärken, wonach es derzeit aber
       nicht aussieht. Sondern eher nach dem Gegenteil.
       
       Und zweitens sind Cookies nur ein Ausschnitt [2][des Tracking-Problems]. Es
       gibt viel mehr Methoden, von denen die meisten deutlich weniger sichtbar
       sind – das Einbinden von Drittinhalten reicht meist schon aus. Und es gibt
       Tracking in Apps, ebenfalls weitgehend unsichtbar. Eine starke
       E-Privacy-Verordnung könnte das alles und noch mehr regeln.
       
       Klingt kompliziert? Ist es aber nicht. Höchstmöglicher Schutz der
       Privatsphäre als Standardeinstellung, immer und überall. Alles andere
       können die mündigen Nutzer:innen ja aktiv erlauben.
       
       29 May 2020
       
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