# taz.de -- Autokauf vor Diesel-Skandal: BGH verhandelt erstmals VW-Fall
       
       > Können getäuschte Dieselfahrer den Kauf rückgängig machen und Geld
       > zurückverlangen? Der Bundesgerichtshof verhandelt einen Pilotfall.
       
 (IMG) Bild: EA-189-Motor eines VW-Fahrzeugs
       
       Karlsruhe taz | An diesem Dienstag wird der Bundesgerichtshof (BGH) zum
       ersten Mal im [1][Diesel-Skandal] über eine Verbraucherklage gegen VW
       verhandeln. Bisher befasste er sich nur mit Klagen gegen Autohäuser, die
       VW-Fahrzeuge verkaufen.
       
       Im konkreten Fall hatte ein Rentner aus Rheinland-Pfalz gegen VW geklagt.
       Er hatte 2014 einen gebrauchten VW Sharan gekauft. Als er erfuhr, dass auch
       bei seinem Fahrzeug die Abgassteuerung des Motors manipuliert war,
       verklagte er VW auf Rückzahlung des Kaufpreises. Motoren der Baureihe EA
       189 haben nur auf dem Prüfstand die Abgase normal gereinigt, nicht aber im
       normalen Straßengebrauch.
       
       Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gab dem Rentner grundsätzlich Recht. VW
       habe hier die Verbraucher „vorsätzlich sittenwidrig“ geschädigt. Er könne
       den Sharan zurückgeben und bekomme dafür den Kaufpreis erstattet. Vom
       Kaufpreis werde allerdings der Wert der genutzten 20 000 Kilometer
       Fahrleistung abgezogen.
       
       Dagegen gingen sowohl der Rentner als auch VW in Revision. Der Rentner will
       den Kaufpreis von 31.500 Euro in voller Höhe zurück. Wenn VW die
       Verbraucher täusche, könne es nicht den Gegenwert der Nutzung abziehen. Der
       Rentner war anders als sehr viele andere Kläger zu keinem Vergleich mit VW
       bereit, so dass es nun tatsächlich zu einem BGH-Urteil kommen wird.
       
       ## Noch 68.000 Klagen gegen VW
       
       VW argumentierte in seiner Revision, dass doch gar kein Schaden eingetreten
       sei. Der Sharan sei fahrbereit und sicher gewesen. Seit dem Software-Update
       2017 bestehe auch nicht mehr die Gefahr einer behördlichen
       Betriebsuntersagung. VW will auch nicht gelten lassen, dass Dieselfahrzeuge
       [2][nun weniger wert] seien. Der Wiederverkaufswert sei nicht bei
       Bekanntwerden der „EA 189-Geschichte“ gesunken, betonte ein
       Konzern-Sprecher, sondern erst zwei Jahre später, nachdem es Diskussionen
       um Diesel-Fahrverbote gab.
       
       Von der Abgas-Manipulation waren in Deutschland mindestens 2,4 Millionen
       Fahrzeuge betroffen. Im Zuge der [3][Musterfeststellungsklage des
       Verbraucherzentrale Bundesverband] hat sich VW mit rund 235.000 Kunden auf
       Entschädigungszahlungen geeinigt. Sie können ihren Diesel-Pkw behalten und
       bekommen je nach Alter und Typ Beträge zwischen 1.350 und 6.250 Euro.
       Immerhin 68.000 individuelle Klagen gegen VW sind aber auch noch bei
       Gericht anhängig. Für sie hat das jetzige BGH-Verfahren Präzedenzwirkung.
       Neue Klagen sind wegen Verjährung nicht mehr möglich.
       
       5 May 2020
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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