# taz.de -- Ausgang für Risikogruppen: Kein Stubenarrest für Heimbewohner
       
       > Heime gelten als ganz besonders gefährdet durch Corona. Einsperren dürfen
       > sie ihre Bewohner trotzdem nicht, auch wenn einzelne das wohl versuchen.
       
 (IMG) Bild: Trost für isolierte Heimbewohner: Musiker spielen in Schwerin für Senioren.
       
       Minden taz | Die Aushänge tauchten Anfang April am Schwarzen Brett auf.
       [1][Spazierengehen und Einkaufen sei derzeit nicht erlaubt],schreibt die
       Heimleitung einer Einrichtung irgendwo in der niedersächsischen Provinz.
       Das gehe aus dem Erlass des Landes Niedersachsen klar hervor, heißt es
       weiter. Fotos dieser Aushänge liegen der taz vor.
       
       Der Haken daran: Die Einrichtung wird gar nicht von akut gefährdeten
       Pflegebedürftigen bewohnt, sondern von jungen Erwachsenen. Mittlerweile
       haben sich Bewohner und Angehörige erfolgreich gegen die rigide
       Ausgangssperre gewehrt. Dass der Name ihrer Einrichtung in der Zeitung
       genannt wird, möchten sie deshalb nicht. Man wird ja noch ein Weilchen mit
       der Heimleitung auskommen müssen. Aber es dürfte wohl nicht die einzige
       Einrichtung sein, in der es Konflikte dieser Art gibt. Viele Heime und
       Wohngruppen bewegen sich da gerade auf schwankendem Grund.
       
       Wörtlich steht in der Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes, die
       wiederum auf den entsprechenden Weisungen des niedersächsischen
       Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung beruht: „Die
       Betreiberinnen und Betreiber der o. g. Einrichtungen sind aufgefordert, die
       Bewohnerinnen und Bewohner anzuhalten, die Einrichtungen und das
       dazugehörige Außengelände nicht zu verlassen.“
       
       Das ist deshalb so schwammig formuliert, weil viel mehr als Appelle
       rechtlich gar nicht drin sind: Denn natürlich gelten auch für Menschen in
       Heimen oder Einrichtungen des betreuten Wohnens die gleichen
       Freiheitsrechte wie für jeden anderen Menschen. Ein Haus- oder Zimmerarrest
       lässt sich nicht einfach so anordnen, schon gar nicht per Hausordnung. Das
       erklärt auch das Ministerium auf Nachfrage. Um Menschen einzuschließen,
       benötigt man immer noch einen richterlichen Beschluss oder eben eine
       Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes, die aber nur bei einer Infektion
       oder einem begründeten Verdachtsfall möglich und dann auch zeitlich
       befristet ist.
       
       ## Panikreaktion nach Corona-Ausbruch in Wolfsburger Heim
       
       Entstanden ist die Weisung, nachdem das Land durch die ersten schweren
       Ketteninfektionen in Pflegeheimen aufgeschreckt worden war. [2][Vor allem
       der Ausbruch im Hanns-Lilje-Heim in Wolfsburg,] wo mittlerweile über 40
       Bewohner verstorben sind, sorgte dafür, dass der Krisenstab im
       Sozialministerium die Regeln noch einmal erheblich verschärfte. Weil es
       Berichte gab, dass das Besuchs- und Betretungsverbot dadurch unterlaufen
       wurde, dass sich die Bewohner draußen mit ihren Angehörigen trafen, sollten
       nun auch die Ausgänge eingeschränkt werden.
       
       Denn, auch das hatte die Erfahrung in Wolfsburg und in anderen Heimen
       gezeigt, wenn das Virus erst einmal eingeschleppt worden ist, wird es
       schwer beherrschbar. Das Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass ein
       Drittel der Coronatoten in Deutschland in Heimen sterben.
       
       Als Einrichtung im Sinne dieses Erlassen gelten allerdings nicht nur
       Pflegeheime. Er betrifft auch Behinderte oder Einrichtungen zur
       Wiedereingliederung für psychisch Kranke.
       
       Und da wird es eben schwierig: „Es ist natürlich etwas komplett anderes, ob
       wir hier über schwer Pflegebedürftige reden oder über Menschen mit einer
       Beeinträchtigung, die möglicherweise auch noch einen hohen Bewegungsdrang
       haben“, sagt Holger Stolz, Geschäftsführer der Lebenshilfe Niedersachsen.
       Als einer der größten Träger in diesem Bereich steht die Lebenshilfe nun
       vor der Aufgabe, für jede einzelne Einrichtung nach handhabbaren Lösungen
       zu suchen.
       
       Dass sich Anfragen aus diesem Bereich häufen, bestätigt auch die
       Medizinethikerin Dr. Julia Inthorn vom Zentrum für Gesundheitsethik der
       evangelischen Landeskirche in Hannover: „Anfangs ging es ja vor allem um
       die Extremsituationen: Was ist, wenn wir tatsächlich [3][in eine Situation
       geraten, die eine Triage] notwendig macht? Das ist glücklicherweise
       abgewendet worden. Dann ging es um die Situation in Palliativstationen und
       ähnlichen Einrichtungen, die plötzlich neue Patienten aufnehmen mussten,
       weil die nach einem Klinikaufenthalt nicht zurück in ihre Heime durften.
       Jetzt kommen wir allmählich beim Heimalltag an, also da, wo man sich fragen
       muss: Wie organisieren wir uns denn nun?“
       
       Hier seien pragmatische und lebenspraktische Lösungen gefragt, findet sie.
       Und viele Pflegeeinrichtungen entwickeln die auch, sofern sie die
       Ressourcen dazu haben. In vielen Bereichen wären allerdings bessere
       demokratische Beteiligungsstrukturen wünschenswert.
       
       Die Kapazitäten und Fähigkeiten, solche Lösungen zu entwickeln, sind
       allerdings unterschiedlich verteilt, sagt ein Insider aus der Heimaufsicht.
       Das hängt zum einen daran, wie gut die personelle Ausstattung ist, zum
       anderen aber auch daran, wie gut der Draht zu den örtlichen
       Aufsichtsbehörden ist. Große Träger sind hier oft im Vorteil, sagt er.
       
       ## Heimbetreiber fürchten Ermittlungen
       
       Bei manchem Betreiber regiert wohl auch einfach die Angst. Immerhin häufen
       sich die Meldungen [4][über Heime, gegen die Ermittlungen eingeleitet]
       werden, weil der Verdacht besteht, sie hätten bei einem Corona-Ausbruch die
       Auflagen und Vorschriften des Gesundheitsamtes nicht schnell oder sorgsam
       genug umgesetzt.
       
       Der Grundkonflikt zwischen dem Wunsch nach Rechtssicherheit und klaren
       Regelungen einerseits und andererseits der Notwendigkeit, passende
       Regelungen für jede einzelne Einrichtung zu finden, wird sich nie ganz
       auflösen lassen, glaubt der Lebenshilfe-Landesgeschäftsführer Stolz. Dazu
       seien die Voraussetzungen einfach zu unterschiedlich – im Hinblick auf die
       Anfälligkeit für das Virus genauso wie im Hinblick auf die
       Einsichtsfähigkeit der Betroffenen. Und die aktuellen Lockerungen machen es
       nicht leichter. „Ich werde dauernd gefragt, wann die Werkstätten endlich
       wieder aufmachen“, seufzt er. Aber das wird wohl noch eine ganze Weile
       dauern.
       
       Bei den Neuregelungen der vergangenen Woche hat Niedersachsen allerdings
       überraschend eine Lockerung der Besuchsregelungen möglich gemacht –
       Bedingung ist aber, dass die Heime ein umfassendes Hygienekonzept vorlegen,
       Besuche auf wenige Angehörige beschränken und den Kontakt unter den
       Heimbewohner ebenso einschränken. Daran, wie das umzusetzen ist, tüfteln
       die meisten noch.
       
       22 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
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