# taz.de -- Urteilsbegründung im NSU-Prozess: 3.025 Seiten Schuldspruch
       
       > 21 Monate nach dem NSU-Urteil legt das Oberlandesgericht München jetzt
       > die schriftlichen Urteilsgründe vor. Nun sind die Verteidiger am Ball.
       
 (IMG) Bild: Jetzt auch schriftlich: das Urteil im NSU-Prozess, verkündet am 11. Juli 2018
       
       Berlin taz | Es war am 11. Juli 2018, als Richter Manfred Götzl im Münchner
       Oberlandesgericht sein Urteil über den [1][NSU-Terror] verkündete:
       lebenslange Haft für Beate Zschäpe, mit besonderer Schwere der Schuld, und
       Haftstrafen bis zu zehn Jahren für vier Terrorhelfer. Nun – 21 Monate
       später – legt das Gericht auch seine schriftlichen Urteilsgründe vor.
       
       Das Gericht reizte damit seine Frist fast bis zum letzten Tag aus. Fünf
       Jahre wurde in München über die zehn Morde, drei Anschläge und 15
       Raubüberfälle des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ um Beate Zschäpe,
       Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verhandelt, die das Trio von 1999 bis 2011
       verübte – bis zum Schluss unerkannt. Wegen der langen Prozessdauer hatte
       das Gericht 93 Wochen Zeit für seine schriftlichen Urteilsgründe, bis zum
       Mittwoch in dieser Woche. Und dies reizten die Richter fast aus.
       
       Die schriftlichen Urteilsgründe seien fertiggestellt und am Dienstag zu den
       Akten genommen worden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Zustellung an
       die Verfahrensbeteiligten erfolgten in Kürze. Der Schriftsatz umfasse 3.025
       Seiten. Bis ins Detail bewertet der Senat darin juristisch nun die
       NSU-Terrorserie und die Schuld der Verurteilten.
       
       Mit den nun vorgelegten Urteilsgründen nimmt der Mammutprozess zum
       NSU-Terror juristisch aber immer noch kein Ende. Denn nun steht den
       Verteidigern der Weg zur Revision offen. Und den wollen vier der fünf
       Verurteilten auch einschlagen, unter ihnen auch Beate Zschäpe.
       
       ## Drei Verurteilte bleiben vorerst frei
       
       Schon am Urteilstag hatten Zschäpes fünf Verteidiger – von denen die
       45-Jährige am Ende mit dreien über Kreuz lag – Revision angekündigt. Sie
       wollten, dass Zschäpe nur wegen der Inbrandsetzung des letzten
       NSU-Unterschlupfs in Zwickau verurteilt wird. Eine volle Mittäterschaft mit
       Mundlos und Böhnhardt, wie sie das Gericht sieht, sei nicht nachzuweisen,
       da Zschäpe an keinem Tatort gewesen sei.
       
       Revision legten zunächst auch die vier Mitverurteilten ein – der frühere
       NPD-Funktionär Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger G. und Carsten S. Sie
       sollen dem Trio mehrere Pässe, Wohnungen, Wohnmobile oder die Mordwaffe
       verschafft haben. Carsten S., der Überbringer der Česká-Mordwaffe und als
       Einziger voll geständig, zog seine Revision später indes zurück und
       akzeptierte sein Urteil: drei Jahre Haft nach Jugendstrafrecht. Er trat
       daraufhin bereits im Frühjahr 2019 seine Gefängnisstrafe an. Demnächst
       könnte er nun bereits wieder entlassen werden, mit Verbüßung der Reststrafe
       auf Bewährung.
       
       Auch die Bundesanwaltschaft hatte ein Urteil angefochten: das von André
       Eminger. Der Zwickauer, den selbst seine Verteidiger als
       „Nationalsozialisten mit Haut und Haaren“ bezeichneten, hielt bis zum
       Schluss Kontakt zum Trio, er war es auch, der den Terroristen eine Wohnung,
       Papiere und Wohnmobile beschafft haben soll. Dass er von den Terrortaten
       wusste, hielt das Gericht dennoch nicht für belegt – und verurteilte
       Eminger deshalb nur zu zweieinhalb Jahren Haft. Die Bundesanwaltschaft sah
       das anders und hatte eine zwölfjährige Haftstrafe gefordert.
       
       Für die Begründung ihrer Revisionsanträge haben die Verteidiger nun einen
       Monat Zeit. Anschließend wird es zu einem mehrmonatigen schriftlichen
       Verfahren vor dem Bundesgerichtshof kommen, bei der alle Seiten weitere
       Stellungnahmen einreichen können. Dann entscheidet der Bundesgerichtshof –
       und könnte das Urteil theoretisch kippen oder eine
       Revisionshauptverhandlung anberaumen. Dass es dazu kommt, ist allerdings
       eher unwahrscheinlich.
       
       Die juristische Aufarbeitung des NSU-Terrors bleibt damit aber weiterhin
       [2][nicht abgeschlossen]. Und auch Anklagen gegen weitere NSU-Helfer sind
       ungewiss. Offiziell ermittelt die Bundesanwaltschaft noch gegen neun
       mutmaßliche Unterstützer, darunter etwa die Frau von André Eminger. Für
       Anklagen wollte die Behörde aber vorerst den Abschluss des Münchner
       Verfahrens abwarten.
       
       Die Verurteilten bleiben derweil – bis auf Beate Zschäpe und Carsten S. –
       weiter auf freiem Fuß. André Eminger und Ralf Wohlleben zeigten sich
       zuletzt auch wieder ungeniert in der rechtsextremen Szene. Beide besuchten
       einen „Zeitzeugenvortrag“, Eminger auch ein Rechtsrockkonzert. Beate
       Zschäpe sitzt weiterhin in der JVA Chemnitz in Untersuchungshaft.
       
       21 Apr 2020
       
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