# taz.de -- EU-Flüchtlingspolitik auf dem Mittelmeer: Verstoß gegen EU-Haushaltsrecht
       
       > NGOs erheben Beschwerde gegen die EU-Zusammenarbeit mit der Libyschen
       > Küstenwache. Sie verstoße gegen Menschenrechte.
       
 (IMG) Bild: Die sogenannte Libysche Küstenwache: Von der EU hochgerüstet, verstößt gegen Menschenrechte
       
       Tunis taz | Die von der EU und ihren Mitgliedstaaten im Windschatten der
       Coronakrise zuletzt weiter massiv vorangetriebene Grenzabriegelung im
       Mittelmeer wird immer grotesker. Die jüngst enthüllten [1][Maßnahmen
       Maltas], um Flüchtende am Erreichen maltesischer Gewässer zu hindern,
       laufen jedoch offenbar internationalem Seerecht zuwider.
       
       Maltas Regierung hatte private Fischkutter beauftragt, im Mittelmeer in
       Seenot geratene Boote abzufangen oder zu retten und die Insassen in das vom
       Krieg zerrissene Libyen zurückzubringen. Das Land gilt jedoch nicht als
       „sicherer Hafen“ für Geflüchtete oder Schiffbrüchige, drohen ihnen hier
       doch Misshandlung, Folter und Internierung in informellen Haftanstalten.
       
       Derlei Rückführungen Geflüchteter nach Libyen waren zuletzt oft von der
       sogenannten libyschen Küstenwache durchgeführt worden, die seit Jahren von
       der EU hochgerüstet wird. Brüssels Kooperation war bisher meist dafür
       kritisiert worden, gegen internationales See- und Flüchtlingsrecht zu
       verstoßen und Rückführungen von Menschen in ein Land Vorschub zu leisten,
       in dem [2][Menschenrechte systematisch verletzt] werden. Eine letzte Woche
       beim EU-Rechnungshof eingereichte Beschwerde stellt die Zusammenarbeit nun
       auch aus einem anderen Blickwinkel infrage.
       
       Die vom Global Legal Action Network und den italienischen NGOs Asgi und
       Arci vorgetragene Beschwerde wirft einem in Libyen durchgeführten
       Grenzkontrollprojekt vor, EU-Haushaltsrecht zu verletzen. Konkret geht es
       dabei um ein seit 2017 mit rund 90 Millionen Euro gefördertes Programm zum
       Ausbau von „Integriertem Grenzmanagement“ in dem Land. Im Rahmen des aus
       Mitteln des EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) finanzierten Projekts wird
       die libysche Küstenwache mit Trainings unterstützt und mit Booten
       beliefert.
       
       ## Vorwurf: Zweckentfremdung von Steuermitteln
       
       Damit machten sich die EU und ihre Mitgliedsstaaten an „umfassend
       dokumentierten und systematischen“ Menschenrechtsverstößen libyscher
       Behörden „mitschuldig“, heißt es in der Beschwerde, die sich auf ein
       Rechtsgutachten stützt. Das Projekt habe zu ernsthaften Verletzungen von
       EU-Haushalts- und Verfassungsrecht geführt.
       
       Die Beschwerde wirft der EU Zweckentfremdung von Steuermitteln vor. Für die
       Armutsreduktion vorgesehene Gelder seien für nicht entwicklungsrelevante
       Ziele wie Grenzkontrollen eingesetzt worden. Die Umleitung von Mitteln für
       Zwecke, die nicht vom EU-Parlament genehmigt wurden, sei „nicht einfach
       eine technische Frage, sondern eine Verletzung des Haushaltsrechts des
       EU-Parlaments“ und stelle damit „demokratische Prinzipien innerhalb der
       EU-Verfassungsordnung“ infrage, so das Gutachten.
       
       Der Rechnungshof habe bereits 2018 Bedenken über den Missbrauch des EUTF
       geäußert, als er feststellte, dass dessen eigentliche Ziele nicht darin
       bestünden, Ursachen irregulärer Migration anzugehen, sondern die Zahl in
       Europa ankommender Geflüchteter zu verringern, sagt Giorgia Pintus von Arci
       der taz.
       
       Die Beschwerde fordert eine Überprüfung des Projekts, das vorerst
       ausgesetzt werden solle. Die EU müsse die Finanzierung von Maßnahmen
       zugunsten der Küstenwache davon abhängig machen, ob diese die
       Menschenrechte achte.
       
       Die Beschwerde stellt dabei nicht nur die EUTF-Finanzierung des
       IBM-Projektes infrage, sondern könnte sich auch auf EUTF-finanzierte
       Grenzkontrollprojekte in anderen Ländern auswirken. Der Vorstoß dürfte die
       EU zwar nicht zu einer grundsätzlichen Abkehr von ihrer
       Grenzauslagerungspolitik zwingen, hat aber durchaus das Potenzial, ihr
       Steine in den Weg zu legen.
       
       3 May 2020
       
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