# taz.de -- Volksbegehren in Bayern: Neue Hürde für Mietenstopp
       
       > Das Innenministerium hat das Volksbegehren „6 Jahre Mietenstopp“
       > abgelehnt. Minister Herrmann (CSU) verweist es nun an den
       > Verfassungsgerichtshof.
       
 (IMG) Bild: Der Wunsch auf dem Banner bei einer Demo Anfang März geht wohl nicht in Erfüllung
       
       München taz | Genau 51.983 Unterschriften hat das Volksbegehren „#6 Jahre
       Mietenstopp“ in Bayern [1][bis Anfang Februar gesammelt], um einen Schutz
       vor Mieterhöhungen durchzusetzen und die in die Höhe schießenden Preise auf
       die Mietmarkt einzudämmen. Nun hat das bayerische Innenministerium reagiert
       und der Initiative eine neue Hürde in den Weg gelegt: Das Haus von Minister
       Joachim Herrmann (CSU) vertritt die Auffassung, dass die Vorgaben für ein
       Volksbegehren und einen möglichen späteren Volksentscheid nicht gegeben
       sind.
       
       Deshalb wurde der Antrag zur Entscheidung an das oberste bayerische Gericht
       weitergeleitet, den Verfassungsgerichtshof. Begründet wird dies in einer
       Mitteilung so: „Dem Landesgesetzgeber fehlt für ein solches
       Gesetzgebungsvorhaben die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, die
       insoweit beim Bund liegt.“ Das bedeutet: Mietrecht ist Bundes- und nicht
       Ländersache.
       
       Initiiert wurde das Volksbegehren im vergangenen Herbst von einem Bündnis,
       das wesentlich vom Mieterverein, der Bayern-SPD und dem Deutschen
       Gewerkschaftsbund (DGB) getragen wird. Forderungen sind der Stopp von
       Mieterhöhungen für sechs Jahre. „Das sind zwei Mieterhöhungsperioden“, sagt
       die Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek, die zugleich bei der
       Landeshauptstadt München für Schulpolitik zuständig ist. „Damit soll es
       eine Verschnaufpause geben, in der der Wohnungsbau angekurbelt werden
       muss.“ Weiter soll bei Wiedervermietung und Modernisierung maximal nur die
       örtliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen.
       
       Vermieter:innen, die ihre Immobilien ohnehin bereits günstig vermieten,
       erhalten einen Spielraum und dürfen Mieten auf bis zu 80 Prozent der
       ortsüblichen Preise erhöhen, so der Plan des Volksbegehrens. Ausgenommen
       werden Mieten in Neubauten – „Investitionen sollen nicht gebremst werden“,
       so der Mieterverein.
       
       ## Ist das Land oder der Bund zuständig?
       
       „Ein sicheres Dach über dem Kopf ist in Corona-Zeiten wichtiger denn je“,
       meint das Bündnis und kritisiert das Innenministerium. Denn dieses hätte
       das Volksbegehren auch zulassen können. Der Kampagnenleiter Matthias
       Weinzierl sagt: „Die Corona-Krise wird das Mietenproblem in Bayern massiv
       verstärken, wenn Menschen geringere Einkommen etwa durch Kurzarbeit haben.“
       Komme dann noch eine Mieterhöhung hinzu, werde die Situation für die
       Betroffenen dramatisch.
       
       Die spannende Frage ist, inwieweit in diesem Fall nicht nur Bundes-,
       sondern auch Landesrecht gilt. Da ist die Gemengelage ähnlich wie in Berlin
       beim Mietendeckel: Verfassungsklagen gegen das vom Senat beschlossene
       Gesetz stehen dort unmittelbar bevor. In Bayern ist es nur insofern anders,
       als dass die Gesetzesinitiative vom Volk kommt gegen die Haltung der
       Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern.
       
       Wie die Gerichte entscheiden, ist völlig offen. Diese Rechtsunsicherheit
       war auch, so ist zu hören, der entscheidende Grund, warum die Grünen im
       Freistaat als größte Oppositionspartei dem Volksbegehren erst sehr spät
       beigetreten sind – und nur als Unterstützer, nicht als Akteure. Man hatte
       und hat Angst, sich vor dem obersten Gericht eine blutige Nase zu holen,
       wie es 2018 den Grünen schon beim [2][Volksbegehren gegen den Flächenfraß]
       widerfahren ist.
       
       Nach Meinung der Gegner wie dem bayerischen Justizminister Georg Eisenreich
       (CSU) greift ein Mietenstopp unzulässig in die Vertragsfreiheit zwischen
       Mieter:innen und Vermieter:innen ein. Der Bielefelder Jura-Professor Franz
       Mayer ist Kronzeuge des Volksbegehrens. Er sagt: „Das Land darf
       grundsätzlich Gesetze machen, wenn nichts aus der Bundesverfassung dagegen
       spricht.“ In diesem Fall wäre aus seiner Sicht ein Landesgesetz legitim. Er
       kritisiert, dass ausgerechnet die bayerische Staatsregierung, die den
       Föderalismus sonst immer sehr groß schreibe, nun so „hasenfüßig“ vorgeht.
       Innerhalb von drei Monaten muss nun der Verfassungsgerichtshof entscheiden,
       also bis Mitte Juli.
       
       19 Apr 2020
       
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