# taz.de -- Rentenkommission mit vagen Empfehlungen: „Korridore“ lassen Spielraum
       
       > Nichts Konkretes weiß man nicht: Die Rentenkommission bleibt bei vage.
       > Das Renteneintrittsalter von 67 soll wohl bleiben.
       
 (IMG) Bild: Wer heute wenig verdient, muss im Alter von sehr wenig Rente ausgehen
       
       Berlin taz | Der Bericht unter dem Titel „Verlässlicher
       Generationenvertrag“ war lange erwartet worden, doch das Ergebnis bleibt
       vage. Die von der Bundesregierung eingesetzte zehnköpfige Rentenkommission
       empfiehlt in ihrem am Freitag vorgelegten Papier einen „Korridor“ für das
       Rentenniveau zwischen 44 und 49 Prozent für die Zeit nach 2025. Für den
       Beitragssatz einigte sich die Kommission auf einen künftigen Korridor
       zwischen 20 und 24 Prozent.
       
       Die Vorsitzende Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) erklärte, der Ansatz biete
       einerseits „die notwendige Flexibilität“, andererseits aber auch ein hohes
       Maß an „Sicherheit und Verlässlichkeit“. Innerhalb der Korridore sollen ab
       dem Jahre 2026 für jeweils sieben Jahre konkrete „gesetzlich verbindliche
       Haltelinien“ für das Rentenniveau und die Beitragssatzhöhe gelten. Nach
       derzeitigem Recht darf das Sicherungsniveau vor Steuern in der gesetzlichen
       Rentenversicherung 48 Prozent nicht unterschreiten, es liegt aktuell auch
       etwa in dieser Höhe. Der Beitragssatz beträgt derzeit 18,6 Prozent. Gelten
       die Korridore, kann das Rentenniveau künftig kaum steigen, die
       Beitragssätze aber schon. Am gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67
       Jahren, gültig ab dem Jahre 2031, soll laut Kommission erst mal nicht
       gerüttelt werden.
       
       Die Aufnahme von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung empfiehlt
       die Kommission nicht. Langfristig entstünden dadurch „hohe zusätzliche
       Rentenleistungen“, heißt es in der Kurzfassung des Abschlussberichts.
       Selbständige, die nicht anderweitig für das Alter versichert sind, sollen
       jedoch verpflichtet werden, in die gesetzliche Rentenversicherung
       einzuzahlen.
       
       27 Mar 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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