# taz.de -- Urteil gegen acht Rechtsextreme: Ein Fanal des Staates
       
       > Das Terror-Urteil gegen „Revolution Chemnitz“ setzt ein nötiges Zeichen.
       > Denn der rechte Hass ist wieder entfesselt.
       
 (IMG) Bild: Der Staat greift jetzt endlich härter gegen Rechtsextreme durch – nicht nur auf der Straße
       
       Die Bilder scheinen wie ferne Vergangenheit. Chemnitz, Sommer 2018, Rechte
       aus dem ganzen Bundesgebiet marschieren in Chemnitz auf. Zuvor war dort ein
       35-Jähriger erstochen worden. Nun gibt es Hitlergrüße, Angriffe auf
       Migranten, auch Pegida und AfD mischen mit. Es ist ein Fanal, bald zwei
       Jahre her. Eines, das in Wirklichkeit aber gar nicht so fern ist – weil es
       bis heute nachwirkt.
       
       Am Mittwoch nun wurden acht Rechtsextreme, die damals in Chemnitz
       mitmarschierten, vor dem Oberlandesgericht Dresden [1][zu Strafen von bis
       zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt]. Ihnen reichte das Fanal damals
       nicht. In Chats sinnierten sie über Anschläge auf Politiker,
       „Linksparasiten“ und „Kanacken“. Der NSU sollte dagegen aussehen wie eine
       „Kindergartenvorschulgruppe“. Das Dresdner Gericht benannte dies als das,
       was es war: [2][geplanter Rechtsterror].
       
       Doch auch das Urteil ist eine Art Fanal. Eines des Staates. Er will nicht
       mehr zuschauen, wenn sich Rechtsextreme formieren, wenn sie Gewalt planen,
       Terror. Er schreitet jetzt ein, und zwar früh. 24 Rechtsterror-Verfahren
       leitete die Bundesanwaltschaft im vergangenen Jahr ein, eines davon gegen
       die jüngst festgenommene „Gruppe S.“ – im Jahr zuvor waren es sechs. Es ist
       ein Kurswechsel, der nach dem NSU-Versagen begann. Langsam zunächst,
       zuletzt aber mit Nachdruck. Das Dresdner Urteil fügt sich hier nun ein.
       
       Es braucht dieses Signal dringend. Denn seit [3][den Chemnitzer Unruhen]
       ist eine neue Serie des Hasses losgetreten, [4][sehen Rechtsextreme wieder
       ihre Zeit gekommen]. Dieser Hass war nie weg, aber es gibt Ereignisse, in
       denen er sich wieder in voller Härte zeigt. In Rostock, Mölln oder
       Hoyerswerda war das so. Beim NSU-Terror. Oder in der Geflüchtetendebatte ab
       2015, als Asylheime angezündet wurden und sich die „Gruppe Freital“ und die
       „Oldschool Society“ bildeten.
       
       Und nun ist es wieder so. Christian K., der jetzt verurteilte Anführer von
       „Revolution Chemnitz“, sagte einmal, er habe auf eine Zeit wie 1933
       gewartet, als das Volk „übelst sauer“ war. Nun sei wieder diese Zeit, nun
       gelte: „Nicht nur Worte sprechen zu lassen, sondern auch Taten“. Christian
       K. blieb damit nicht allein. Seit Chemnitz mordeten Rechtsextreme in
       Kassel, Halle und Hanau. 13 Menschen mussten dabei sterben. Und es ist
       geradezu sinnbildlich, dass auch der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke
       einst in Chemnitz mitmarschierte.
       
       Das Dresdner Gericht setzt hier nun ein Stoppzeichen. Es ist richtig, dass
       es sich der Staat nicht zu leicht machen darf, wenn er [5][mit
       Terrorvorwürfen] hantiert. Noch dazu, wenn es nur um Angedachtes geht.
       Aber: Im Fall „Revolution Chemnitz“ waren es eben mehr als „Hirngespinste“.
       Die Gruppe war durch die Aufmärsche aufgeputscht, versicherte sich
       wiederholt, wie ernst man es meine, griff bereits eine Gruppe Iraner an und
       suchte aktiv nach Schusswaffen. Wären die Neonazis nicht gestoppt worden,
       wäre daraus sicher keine Revolution entstanden – tödliche Gewalt aber
       womöglich schon.
       
       Deshalb ist das Stoppzeichen des Rechtsstaats wichtig. Das nun genauere
       Hinschauen, das frühere Eingreifen, die härteren Urteile. Dieser
       Kurswechsel ist indes nicht nur überfällig. Er ist auch alternativlos.
       
       25 Mar 2020
       
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