# taz.de -- Reform Schwangerschaftsabbrüche: Vom Kopf auf die Füße
       
       > Neuseeland reformiert seine Abtreibungsgesetze. Künftig werden dort
       > Schwangerschaftsabbrüche bis zur 20. Woche legal sein. Und Deutschland?
       
 (IMG) Bild: Demonstrantin beim Frauentag 2019 in Berlin
       
       In Neuseeland werden Schwangerschaftsabbrüche bis zur 20. Woche künftig
       nicht mehr verboten sein. [1][Das hat das Parlament am Mittwoch
       entschieden] und damit den ungewollt schwangeren Neuseeländer*innen
       die Entscheidungsberechtigung übertragen.
       
       Eine Abtreibung nach der 20. Woche wiederum wird möglich sein, sofern ein*e
       Ärzt*in den Abbruch für die „gesundheitlich angemessene Entscheidung“
       hält. Bisher waren Abtreibungen in Neuseeland nur aufgrund von Gefährdungen
       für die psychische und körperliche Gesundheit der Schwangeren legal, dafür
       musste die Schwangere zwei Ärzt*innen finden, die ihr dies bestätigten.
       
       Das bisherige Gesetz von 1977 sah Strafen von bis zu 14 Jahren Gefängnis
       für Ärzt*innen vor. Gesundheitsminister Andrew Little betonte nach der
       Abstimmung, endlich könnten Schwangerschaftsabbrüche wie Gesundheitsfragen
       und eben nicht mehr wie Straftaten behandelt werden.
       
       Verschiedene Zeitungen kommentierten, dass jetzt endlich auch Neuseeland,
       wie die meisten reichen Nationen, keine Beschränkungen mehr in dieser
       frühen Schwangerschaftsphase habe.
       
       ## Rüge für Deutschland
       
       Deutschland, eine der reichsten Nationen der Welt, verbleibt hingegen in
       diesem kleiner werdenden Grüppchen: [2][Der Paragraph 218] steht im
       Strafgesetzbuch im Abschnitt Straftaten gegen das Leben. Ein Verstoß kann
       mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden.
       
       Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche gelten hier seit 1995 zwar
       als „rechtswidrig, aber straffrei“, aber da ist eben etwas anderes als
       legal. Die Bedingungen der Straffreiheit – eine verpflichtende Beratung und
       eine Bedenkzeit von drei Tagen – sind im internationalen Vergleich eher
       ungewöhnlich.
       
       Diese Regelungen und die Verankerung der Abtreibungsgesetze im
       Strafgesetzbuch widersprechen den Menschenrechten und der
       UN-Frauenrechtskonvention. Der [3][Ausschuss zur Umsetzung der
       UN-Frauenrechtskonvention] hat die deutsche Regierung erst Anfang März
       für ihre fehlende Kooperation zur Beseitigung dieser Missstände explizit
       gerügt.
       
       Das Recht auf den eigenen Körper und die Streichung der Paragrafen 218 ff.
       aus dem Strafgesetzbuch war in Westdeutschland seit Ende der 1960er Jahre
       eine der Hauptforderungen der feministischen Bewegung. In der DDR galten
       Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche seit 1972 als Recht der
       ungewollt Schwangeren.
       
       ## Weg mit dem Paragrafen 218!
       
       In West- und im wiedervereinigten Deutschland verhinderten die CDU/CSU und
       das von ihnen angerufene Bundesverfassungsgericht zweimal im Namen des
       „ungeborenen Lebens“ eine weitgehende Liberalisierung.
       
       Ob Schwangerschaftsabbrüche als Straftat oder als medizinische Leistung
       gelten, ist kein banaler Unterschied, sondern hat konkrete Auswirkungen auf
       den Zugang zu Abbrüchen, auf die Finanzierung und auf das Wohlbefinden der
       ungewollt Schwangeren.
       
       Zurzeit verschlechtert sich die Situation für ungewollt Schwangere, vor
       allem durch einen Mangel an Ärzt*innen, die bereit sind, Abbrüche
       durchzuführen. Diese Bereitschaft liegt auch an der juristischen und
       gesellschaftlichen Bewertung von Abtreibungen. Ist es ein medizinisches
       Verfahren, das der Gesundheit der Patient*in dient oder ist es eine
       Straftat gegen das Leben, die nur unter bestimmten Bedingungen nicht
       verfolgt wird?
       
       Die meisten Ärzt*innen haben ihren Beruf gewählt, um Menschen gesund zu
       erhalten und Leben zu retten. Die Definition durch das Strafgesetz
       behauptet aber, dass sie mit einem Schwangerschaftsabbruch genau das
       Gegenteil tun würden.
       
       Diesen Zustand stellt eine Gesetzesreform wie jene in Neuseeland vom Kopf
       auf die Füße – und rückt die ungewollt Schwangere und ihre Bedürfnisse in
       den Fokus der empathischen ärztlichen Aufmerksamkeit. Und so gilt heute wie
       vor 50 Jahren: Weg mit dem Paragrafen 218!
       
       19 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kirsten Achtelik
       
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