# taz.de -- Schwangerschaftskonfliktberatung: Kein Ende der Beratungspflicht
       
       > Während der Coronakrise sollen ungewollt Schwangere in mehreren
       > Bundesländern auf Beratungen per Telefon oder Video zurückgreifen können.
       
 (IMG) Bild: Ungewollt Schwangere sollen in mehreren Bundesländern per Telefon oder Video beraten lassen
       
       Berlin taz | Mehrere Bundesländer und Beratungsstellen für ungewollt
       Schwangere stellen sich darauf ein, Schwangerschaftskonfliktberatungen
       während der Corona-Krise telefonisch oder per Video anzubieten. In einem
       Brief an die Konfliktberatungsstellen schreibt das [1][Familienministerium
       Nordrhein-Westfalen], telefonische statt persönlicher Beratung werde „unter
       diesen besonderen Umständen“ als ausreichend betrachtet. Der
       Beratungsschein könne per Fax, Email oder Post zugesandt werden.
       
       Von der Deutschen Gesellschaft für Familienplanung und Sexualberatung
       [2][Pro Familia] hieß es, Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg und Thüringen
       hätten dies ebenfalls zugesagt, in Bremen werde es derzeit geprüft. Bayern
       verhängte am Freitag vorerst zweiwöchige Ausgangsbeschränkungen.
       
       Viele Beratungsstellen rechnen damit, dass während der Coronakrise sowohl
       häusliche und sexualisierte Gewalt als auch ungewollte Schwangerschaften
       zunehmen. Jährlich werden in Deutschland rund 100.000 Schwangerschaften
       abgebrochen, in drei Monaten also normalerweise rund 25.000. Alle Frauen
       müssen sich vor einem Abbruch verpflichtend beraten lassen.
       
       Nun würden ungewollt Schwangere mit größeren Probleme als ohnehin schon
       konfrontiert, sagte Kersten Artus, Vorsitzende der Pro Familia Hamburg:
       Durch personelle Engpässe in den Beratungsstellen, die wegen Krankheit der
       Mitarbeitenden nur eingeschränkt arbeiten oder gar keine Angebote mehr
       bereit stellen können; durch eigene Quarantäne, weil sie möglicherweise
       selbst mit dem Virus infiziert sind; oder durch eine Ausgangssperre.
       
       ## Infrastruktur ausreichend?
       
       Unter anderem Pro Familia und die katholische Laienorganisation für
       Schwangerenberatung [3][Donum Vitae] richten deshalb derzeit eine
       Infrastruktur ein, damit ungewollt Schwangere telefonisch oder per Video
       beraten werden können. „Noch können wir ausreichend Präsenzberatungen
       leisten“, sagte die Geschäftsführerin von Donum Vitae, Andrea Redding.
       „Aber wir wissen nicht, wie stark die Einschränkungen werden.“ Deshalb
       würden derzeit Pläne entwickelt, um die Beratungen auch unter widrigen
       Bedingungen zu gewährleisten.
       
       Rechtlich ist die telefonische Beratung offenbar unproblematisch möglich.
       Der Strafrechtler Michael Kubiciel von der Universität Augsburg [4][schrieb
       auf Twitter], ihn habe die Anfrage erreicht, ob eine
       Schwangerschaftskonfliktberatung notfalls auch per Videotelefonie
       durchgeführt werden könne, wenn eine gleichzeitige physische Anwesenheit
       von Beratenden und Schwangerer nicht möglich sei. Das
       Schwangerschaftskonfliktgesetz setze das nicht explizit voraus. Die
       typischerweise sehr eilige Beratung könne also auch auf andere Art und
       Weise gewährleistet werden.
       
       Cornelia Möhring, die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion,
       fordert, die Beratungspflicht für ungewollt Schwangere während der
       Corona-Krise bundesweit ganz auszusetzen. Die Infrastruktur, die die
       Versorgung bei ungewollten Schwangerschaften sicherstellen soll, sei seit
       Jahren unzureichend. Beratungsstellen und Einrichtungen, die
       Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, seien schon unter normalen Umständen
       schwer zu erreichen. „Unter den Bedingungen von Corona sind nun
       unbürokratische und pragmatische Lösungen notwendig, um die medizinische
       Infrastruktur zu entlasten“, sagte Möhring.
       
       Die zuständigen Behörden in Niedersachsen und Hamburg haben der taz am
       Montag bestätigt, dass eine Beratung nicht mehr face-to-face in der
       Beratungsstelle stattfinden muss. In Niedersachsen muss eine Frau sich aber
       über ein Videotelefonat ausweisen. In Hamburg ist dies nicht notwendig, die
       Beratung kann telefonisch oder per Mail erfolgen.
       
       20 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.mkffi.nrw/
 (DIR) [2] https://www.profamilia.de/ueber-pro-familia/aktuelles-zu-corona.html
 (DIR) [3] https://www.donumvitae.org/beratung-hilfe/schwangerschaftskonflikt
 (DIR) [4] https://twitter.com/m_kubiciel?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Eauthor
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Patricia Hecht
       
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